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Perdix

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  1. Bitte hängt euch jetzt nicht an dem Waffenthema auf - es gibt noch andere Möglichkeiten auf die Jagd zu gehen: ich bin Falkner. Es geht mir hier also wirklich vorrangig um die Verlängerung des Jagdscheins. WBK brauche ich daher nicht. Aber um weiteren Missverständnissen gleich vorzubeugen, ich habe mit Waffen keine Probleme und schließe auch nicht aus, in Zukunft so auf die Jagd zu gehen. Gut, ihr fragt euch vielleicht warum ich dann ausgerechnet in einem Waffenforum frage. Ich bin beim googlen zufällig hier gelandet und hatte das Gefühl, dass es einige Leute gibt die sich gut auskennen.
  2. Gar nicht - hatte und habe keine eigenen Waffen ;-)
  3. Servus zusammen, meine Frage passt nicht ganz ins Waffenrecht, eher Jagdrecht, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus. Ich habe folgendes Problem: vor einigen Jahren habe ich - damals noch in Deutschland wohnhaft - die Jägerprüfung abgelegt und den Jagdschein gelöst. Später bin ich dann ins europäische Ausland umgezogen. Zu dem Zeitpunkt war der Schein auch noch gültig. Da ich aber in Deutschland nicht mehr jagen ging und im Ausland vorerst keine Möglichkeit/Zeit dazu hatte, habe ich mich nicht um die Verlängerung gekümmert, wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da ich ja keinen Wohnsitz mehr in DE hatte. So - nun möchte ich aber wieder jagen gehen. Ich dachte, die Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses würde ausreichen um hier (Österreich) die Jagdkarte zu bekommen. Aber nix da - die wollen einen gültigen deutschen Jagdschein sehen. An den komm ich aber mangels Wohnsitz eben nicht dran, so zumindest die Aussage der UJB die zuletzt für mich zuständig war. Um das Dilemma aufzulösen habe ich bereits folgende Optionen abgeklopft: - Ausländerjagdschein: bekomm ich nicht, da kein Ausländer. Außerdem hat man in Ö noch nie davon gehört, würde denen wohl nicht reichen. - Verlängerung über das Bundesverwaltungsamt: das ist (soweit ich das in Erfahrung bringen konnte) nur für die WBK, nicht aber für den Jagdschein zuständig. - Wohnsitz in DE anmelden, Schein verlängern, abmelden. Eher nicht möglich, da ein Scheinwohnsitz happig bestraft werden könnte. Selbst wenn, könnte der Schein nach BJagdG §17 (2) 3 versagt werden. - In Ö nochmal die Prüfung ablegen. Darauf bin ich natürlich auch nicht sonderlich erpicht, würde mir Zeit und Geld (und Nerven) gerne sparen. Scheint mir im Moment aber fast der einzige Weg... Nun hoffe ich, dass es doch einen einfacheren Weg gibt! Wäre um jeden Tipp dankbar!
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