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volltöfte10000

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  1. Hallo, ich habe eine Frage bzgl. des Erstantrages einer WBK. Ich bin seit Anfang des Jahres in einem Schützenverein, habe meine Waffensachkunde erlangt und möchte dann zu Beginn 2026 meine grüne WBK mit einem Bedürfnis als Sportschütze beantragen. Bei der Suche nach genaueren Information bzgl. der Beantragung bin ich auf den unten fett markierten Zusatz gestoßen. Ich bin deutscher Staatsbürger, habe aber knapp 11 Jahre in Frankreich gelebt. Im März nächsten Jahres bin ich wieder seit drei Jahren in Deutschland auch auch seitdem wieder hier gemeldet. Könnte ihr mir sagen, ob es vielleicht trotzdem schon vor Ablauf der 5 Jahre die grüne WBK zu beantragen? Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht? Leider habe ich hier im Forum kein vergleichbares Thema gefunden... Danke und Gruß! Waffengesetz (WaffG) § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller 1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1), 2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, 3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7), 4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und 5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist. (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
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