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anju01

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  1. Der Lehrgangsleiter hat inzwischen noch eine Mail rum geschickt in der er klargestellt hat, dass die "Heimschießausnahme" auch für diese Feuerwaffe gilt. Die Frage im Katalog ist somit richtig und meine Verwirrung aufgelöst
  2. Ich habe in der Sachkunde auch gelernt, dass ich mit PAK auf meinem befriedeten Grundstück schießen rein rechtlich schießen darf(!), wobei Lämrmbelästung draußen natürlich ein anderes Thema ist. Man könnte ja "zum Spaß" in den Keller gehen, da sage ich dann: dito Kleinstkaliber und niemand wird belästigt und Geschoss verlässt Grundstück nicht. Ich bin die Tage nochmal zum "Lehrgang Aufsicht" dort vor Ort, dann frag ich mal nach.
  3. Ich will ungern zerlegen (außer zum Reinigen ) aber gerne verstehen wieso ich falsch lag bzw. der Fragenkatalog falsch ist.
  4. So, gestern alles erledigt und bestanden. Aber merkwürdigerweise hab ich eine Frage falsch beantwortet und zwar diese aus dem Fragenkatalog (Stand: 16.12.2024): Kapitel III., Frage 03: Frage: Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird? Antworten: a) Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und Softairwaffen. b) Mit Waffen für Randfeuermunition bis Kaliber .22lr (= lfB). c) Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen. Als richtig sind im Katalog a) und c) markiert, das habe ich der Prüfung auch so beantwortet. Das wurde mit "falsch" bewertet, auf meine Nachfrage hieß es, der Fragenkatalog sei falsch Ich habe in §12 WaffG unter den Ausnahmen nachgeschaut: Abs 4, Satz 1, Punkt a) besagt: mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, [...] §7 BeschG besagt in Abs 1: Gleiches gilt für Feuerwaffen 1. mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, oder 2. zum einmaligen Abschießen von Munition oder eines festen oder flüssigen Treibmittels Ich habe mal geschaut, 4mm M20 Pistolen die ich gefunden habe waren mit Magazin, Punkt 2 wäre also raus. Zum E0 der Munition habe ich nichts gefunden, die ist wohl auch kaum noch zu bekommen. Da die Frage aber auf F im Fünfeck abzielt wird sie wohl <7.5J liegen vermute ich. PTB im Quadrat wäre also auch eine geprüfte Feuerwaffe und würde somit unter den §12 WaffG fallen. Demzufolge wäre der Frage doch von mir richtig beantwortet gewesen und auch der Fragenkatalog korrekt? Wie seht ihr das? Danke und Grüße
  5. Danke für das Feedback, ich bin irgendwie davon ausgegangen, dass das ein standardisierter Test ist. War mir neu, dass das jeder unterschiedliche nach Gütdünken machen darf/kann. Na dann schaumer mal.
  6. Hallo zusammen, zur bevorstehenden Sachkundeprüfung sagt mir irgendwie jeder was andres. - Vereinskollegen, die die Sachkunde im Januar '25 gemacht haben meinten, es wären "so 20-30 Fragen gewesen, alle Freitext". - Die "Ikendas Waffensachkund-App" nimmt sich 100 Fragen, Multiple Choice und Freitext gemisch (Zufallsprinzip) - Ein lokaler Lehrgangsleiter meinte, er "hätte einen Fragenkatalog von 1400 Fragen und daraus kämen rund 40 Fragen, Multiple Coice und Freitext gemischt". Was das für ein Fragenkatalog sein soll, erschließt sich mir nicht, ich kenne nur den Offiziellen mit Stand 12/2024 und der kommt auf ca. 450 Ist es möglich, dass das eine Sache des Lehrgangsleiters ist, wie viele Fragen und welche? Ich bin inzwischen hinreichend verwirrt Danke und Grüße Andreas
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