So, gestern alles erledigt und bestanden. Aber merkwürdigerweise hab ich eine Frage falsch beantwortet und zwar diese aus dem Fragenkatalog (Stand: 16.12.2024):
Kapitel III., Frage 03:
Frage:
Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?
Antworten:
a) Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und Softairwaffen.
b) Mit Waffen für Randfeuermunition bis Kaliber .22lr (= lfB).
c) Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.
Als richtig sind im Katalog a) und c) markiert, das habe ich der Prüfung auch so beantwortet. Das wurde mit "falsch" bewertet, auf meine Nachfrage hieß es, der Fragenkatalog sei falsch
Ich habe in §12 WaffG unter den Ausnahmen nachgeschaut:
Abs 4, Satz 1, Punkt a) besagt:
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, [...]
§7 BeschG besagt in Abs 1:
Gleiches gilt für Feuerwaffen
1. mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, oder
2. zum einmaligen Abschießen von Munition oder eines festen oder flüssigen Treibmittels
Ich habe mal geschaut, 4mm M20 Pistolen die ich gefunden habe waren mit Magazin, Punkt 2 wäre also raus. Zum E0 der Munition habe ich nichts gefunden, die ist wohl auch kaum noch zu bekommen. Da die Frage aber auf F im Fünfeck abzielt wird sie wohl <7.5J liegen vermute ich. PTB im Quadrat wäre also auch eine geprüfte Feuerwaffe und würde somit unter den §12 WaffG fallen.
Demzufolge wäre der Frage doch von mir richtig beantwortet gewesen und auch der Fragenkatalog korrekt?
Wie seht ihr das?
Danke und Grüße