@Stiff
Jap, dachte ich mir.
Deswegen mache in manchen Sachen mit wenig Aufwand einfach mehr und schlafe gut.
Das ist Selbstbetrug, denn ganz gleich nach welche Klassifikation (heute wohl meist 1 (EINS)), dein Wertschutzschrank klassifiziert ist, du hast IMMER entweder ein Schlüsselschloß mit zwei (2) Schlüsseln, oder ein Nummernschloß (mechanisch oder elektronisch) + einen (1) Notschlüsssel, oder, für die Optimisten, nur ein Nummernschloß, nix Notschlüssel.
Du hast immer das Problem "Wohin mit dem Hauptschlüssel", "Wohin mit dem Notschlüssel", "Wohin mit dem Notfallzettel mit der Erinnerung an den Öffnungscode", und sei es nur für den Notfall, Krankheit oder Unfall !?! Außer natürlich du beauftragst jemanden anderen, z.B. eine Firma mit der Aufbwahrung, und selbst dann bleibt die Frage wie sich eine Person die dort den Schlüssel begehrt oder die Info über den Öffnungscode begehrt ausweisen und erklären muss ? Selbe Schutzklasse wie der Wertschutzschrank ?
Oder willst du uns echt erzählen du hättest das alles nicht ? Echt jetzt ? Kein Zettel, weil du den Nofallcode auf deinem PC oder deinem Handy gespeichert hast? Welche Schutzklasse hat der Zugriff dort der der geforderten Schutzklasse für den Wertschschutzschrank entspricht ? Zugang durch Finder, Kollegen, Lebenspartner, Kinder, andere ?
Gast