I just received an reply from the Bka. I did ask it in English but they responded in German.
If I read it correct they redirect me to the nearest office in Germany that gives out the permits?
vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundeskriminalamt (BKA).
Bei der von Ihnen erbetenen Auskunft handelt es sich um eine Rechtsberatung in waffenrechtlichen Angelegenheiten, zu der das Bundeskriminalamt nicht berechtigt und für die es auch nicht zuständig ist.
Das Fachreferat im BKA ist u. a. zuständig für die Erstellung von sog. Feststellungsbescheiden, d.h. für die rechtliche Einstufung waffenrechtlich relevanter Gegenstände, aufgrund von schriftlichen Anträgen gem. § 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) und für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu Verboten im Gesetz gem. § 40 Abs. 4 WaffG.
In diesem Zusammenhang sind auch rechtliche Auskünfte möglich und zulässig.
In Bezug auf Ihre Anfrage werden Sie gebeten, sich an die für Sie regional zuständige Waffenrechtsbehörde oder Vertreter entsprechender Rechtsberufe zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bürgerservice
Bundeskriminalamt