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loug

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  1. 1. Sportliche KW. Hatte früher schonmal eine, die ich aber verkauft habe. Es ging damals um halbautomatische LW, die mir die Behörde nicht eintragen wollte, weil theoretisch ein Magazin mit mehr als 10 Schuss eingesetzt werden kann. Es war für mich halt einfacher meinen Wohnsitz umzumelden, bei ner anderen Behörde die Eintragung zu beantragen und mich dann wieder zurück zu melden, statt einen Rechtsstreit einzugehen. (Damals war das WaffG noch nicht entsprechend bezüglich der Magazinsache angepasst). Dementsprechend war die Stimmung nach der Wohsitz-Rückmeldung
  2. Es geht mir ja nicht ums Bedürfnis, das bekomme ich. Es geht darum ob die Behörden das in diesem Fall in der Regel anerkennen. Hatte früher zB einen Fall gehabt, wo ich als Jäger keine dritte KW in .22 bekam, weil "ich meine Sportpistole als Sportschütze zur Fallenjagd nutzen kann."
  3. Schönen guten Abend zusammen hat von euch jemand Erfahrungen mit der Waffenbehörde in Wuppertal bzw. allgemein? Ich habe als Jäger bereits zwei KW eingetragen (9mm und .45) und möchte gerne als Sportschütze einen Revolver in .44 erwerben. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die Behörde hier ziemlich schwierig ist. Bei der Eintragung von zwei Langwaffen musste ich extra "umziehen" um an eine andere Behörde für die Eintragung zu gelangen. Denkt ihr das gibt Probleme? So nach dem Motto "Sie können ja die 9mm veräußern". Gruß Peter
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