Folgende E-Mail-Antwort bekamen wir heute von unserem SB:
Guten Morgen Frau XXXX,
wie gestern besprochen hier unsere Antwort.
Eine Mitbenutzer Erlaubnis kann nur für jeweils eine Waffe separat erteilt werden auch wenn auf der WBK der Eindruck entsteht das es für alle Waffen auf der WBK gilt.
Die Kosten für die Eintragung belaufen sich auf die Höhe einer Neuausstellung einer WBK in diesem Fall dann 60,-€ pro Waffe.
Bei Sportschützen brauchen wir im Falle dann auch wieder die Bedürfnisbescheinigung für die Waffe für die sie eine Mitnutzererlaubnis erhalten wollen.
Alles in allem ein etwas größerer Aufwand der mit Kosten verbunden ist.
Ich empfehle in ihrem Fall den Weg des Leihscheines beizubehalten.
Freundliche Grüße
i.A. X.XYZ
Aus unserer Sicht wird es halt verkompliziert. Und merkwürdig ist, dass jede Behörde es anders handhabt. Gesetzlich würde nichts dagegen sprechen und auch vom Grundkontigent her. Jeder hat seine eigene WBK, nur dass darin vermerkt wäre, dass der andere die Waffen/Mun zur Schießanlage transportieren darf.