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philosophos

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  1. Ich würde aber schon gerne wissen, auf welcher rechtlichen Basis das geschehen darf, wenn überhaupt. Wenn die Behörde die Arbeit des Verbandes anzweifelt, dann muss sie ja eine gesetzliche Grundlage haben, welche genau vorgibt, was in diesem Fall getan werden kann.
  2. Da geht es um die Anerkennung als Verband, das ist also etwas ganz anderes.
  3. Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Waffenbehörden, bei den Verbänden die Schießbücher der Mitglieder anzufordern, denen ein Bedürfnis, z.B. für einen Voreintrag im Rahmen des Grundkontingents, bescheinigt wurde? Wenn ja, wo kann dies nachgelesen werden? Hintergrund: Ich habe einen neuen Sachbearbeiter und dieser erwähnte beiläufig und wie völlig selbstverständlich, dass ich mein Schießbuch/Schießnachweise mit zu meinem Antrag auf Voreinträge einreichen müsste. Ich habe dann freundlich darauf hingewiesen, dass die Aufgabe, das Schießbuch zu kontrollieren beim Verband liegt und nur dieser bestimmen kann, wie ich mein Bedürfnis nachweisen muss, um es bescheinigt zu bekommen. Es hieß dann, es hätte in letzter Zeit Unregelmäßigkeiten gegenen und deshab würde die Behörde jetzt so vorgehen. Da ich mich weiterhin geweigert und den Antrag ohne den zusätzlichen Nachweis eingereicht habe, hat die Behörde diese Unterlagen jetzt beim Verband angefragt. Mich würde interessieren, ob das rechtlich überhaupt sauber ist, die Behörde das darf und der Verband verpflichtet ist, dem Folge zu leisten. Für mich geht das weder aus dem Waffengesetz noch aus der zugehörigen Verordnung hervor. Aber vielleicht kennt sich hier jemand mit der Thematik aus. Ich finde es jedenfalls höchst kritisch, wie da vorgegangen wird. Denn die Verbände haben ja das Recht übertragen bekommen, Bedürfnisse von Sportschützen zu kontrollieren und eben zu bescheinigen. Danke im Voraus. philosophos
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