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Tingeltangelbob

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  1. Guten Tag, ich habe beim „Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr“ -> „Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung“ den kleinen WS beantragt gehabt. Ich bin zwar nicht vorbestraft habe aber zur Pandemiezeit eine Strafe wegen "Urkundenfälschung" mit 90 Tagessätzen Bußgeld kassiert. Grund dafür war das fälschen lassen eines Impfpasses mit Impfeintrag. (Bitte behaltet eure Ansichten zum Thema Covid/Impfung etc. für euch und verfehlt nicht das eigentliche Thema.) Ich meine dass der Antrag gestellt wurde, als das Verfahren noch offen und nicht abgeschlossen war. Als Antwort der bearbeitenden Person kam, dass ich den Antrag zurücknehmen sollte da dieser Aufgrund des Vergehens vermutlich abgelehnt wird und ich dann die Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Habe ihn nicht zurückgenommen und der Antrag wurde wie vorhergesagt abgelehnt mit der Begründung das ich eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen würde… Das ist jetzt 1-2 Jahre her, nun würde ich gerne einen kleinen WS erwerben, lässt sich da was machen? Habe keine Ahnung wie da die Rechtslage ist und ob das genannte Vergehen wirklich Grund genug zur Ablehnung ist. (edit Salamandre: Begründung: Wenn das der "Richtige" liest, dann könntest Du Probleme bekommen)
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