Hallo,
wir reisen in einigen tagen in die USA in den Urlaub.
Dort möchte ich auf einem Privaten Schießplatz eine cal. .50 waffe abfeuern.
falls es möglich ist möchte ich vorort eine Patrone entschärfen lassen.
Sprich die treibladung und das Zündhütchen entfernen lassen.
Mir stellt sich die Frage, ob ich solche ein entschärftes geschoss als erinnerungsstück mit nach Deutschland bringen darf. Bei einer abgefeuerten Hülse sollte es denke ich kaum probleme geben.
hat diesbezüglich schonmal jemand erfahrungen gesammelt?
Der Zoll bzw. die landesbehörden konnten mir leider keine auskünfte geben.
vielen dank schonmal im voraus.
beste Grüße
Philipp
Meine frage bezieht sich auf die mitnahme abgefeuerter oder entschärfter Munition als erinnerungsstück.
Bei abgefeuerter Munition sollte denke ich kein problem entstehen.
Wie gestaltet sich dies bei entschärfter munition, bei der die kugel noch auf der Hülse steckt aber die treibladung und das zündhütchen entfernt wurde?
Ist es grundsätzlich möglich eine solche munition mitzubringen?
Wir reisen demnächst zu verwandschaft in die USA.
Dort möchte ich legal auf einem Privaten Schießplatz eine cal .50 waffe abfeuern.
Meine frage bezieht sich auf die mitnahme abgefeuerter oder entschärfter Munition als erinnerungss
Bei abgefeuerter Munition sollte denke ich kein problem entstehen.
Wie gestaltet sich dies bei entschärfter munition, bei der die kugel noch auf der Hülse steckt aber die treibladung und das zündhütchen entfernt wurde?
Ist es grundsätzlich möglich eine solche munition mitzubringen?