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Aslan

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  1. Also ich verstehe nicht was für Sachen wie U-Boot oder minderjährig jetzt hier reingeworfen wird. Man darf ja auch beschäftigt sein und nicht 24/7 bei nem Forum antworten oder ? Was ist daran verwerflich wenn ich mich mit dem Waffengesetz auseinander setze und ein Interesse habe sei es fürs Sportschießen oder Jagen ? Solange ich doch alles legal erwerbe und legal ausübe ist doch alles okay ? Wenn ich darauf aus wäre ein Schlupfloch zu finden, dann wäre ich nicht hier und würde einen Post machen. Einige hier interpretieren viel zu viel in meine Frage. Ein Hobby wie dieses ist Zeit intensiv und kostenintensiv. Da werde ich ja wohl Fragen stellen und schauen wie es ausschaut. Lieber einmal zu viel fragen als zu wenig. Auch wenn es für einige komisch oder dumm wirkt. Nur weil ich Interesse haben 7.62 oder 5.45 zu verschießen wird alles mögliche mir vorgeworfen. Bin halt nicht stark belesen in den Thema und Versuche etwas Klarheit für mich zu schaffen Hab ja hier nicht Sachen gefragt wie, kann ich "heimlich" eine nicht Sport zugelassene Waffe als Sportschütze registrieren oder ? Von meinem Wissensstand kam es mir nur so vor, dass der bessere Weg der Jagdschein ist wenn ich jetzt keine VEPR oder ähnliches schießen will. Kann man halten was man will. Jedoch wenn ich den Schein legal erwerbe ist es mir frei überlassen die Sachen zu holen die gesetzeskonform sind. Hätte ich vor irgendein Unsinn anzustellen wäre ich wie gesagt nicht in nem Forum und würde Fragen stellen. Darüber hinaus habe ich im Post erwähnt, dass ich mit der AK nicht jagen würde, da mir bewusst ist wie solche Kaliber sich aufs Wild auswirken. Bin nicht nur irgendein jugendlicher der Bock hat zu schießen. Ich habe schon versucht mir Klarheit im Vorhinein zu schaffen. Wusste jedoch nicht, dass ich Jahre lang schießen muss und Experte in Feldern sein muss um eine Frage zustellen.
  2. Ja die Frage war ja im Endeffekt, darf ich für meine Jagdwaffe mit der ich im Ausland an IPSC teilnehmen könnte, in DE solche Magazine beantragen. Mir ist bewusst, dass ich als Jäger bei Selbstladern sowieso nur drei Patronen laden darf. Ich will nicht mir 30 Schuss auf Jagd gehen im Magazin.
  3. Danke für dein ausführlichen Input schonmal ^^. Wie müsste man da vorgehen, wenn man jetzt eine originale Saiga in 5.45x39 oder 7.62x39 zulegen wollen würde als Sportschütze. Wäre da der beste Weg es über einen Waffenfachhändler zu machen? Der dann die Waffe kauft und modifiziert und dann weiter verkauft an mich?
  4. Ich schieße noch gar nicht wie man doch im Post rauslesen kann. Ich beschäftige mich mit dem Thema halt bevor ich jetzt anfange einen Schein etc. zu machen. Ist doch eine richtige Einstellung oder nicht? Der Fokus auf AK-Derivate kommt einfach von meinen Interesse in der "Waffenkultur" die ich über die Jahre mir angeschaut habe auf YouTube oder ähnliches. Finde im generellen ist die Plattform einfach interessanter und ästhetischer. Ich versuche hier nichts großartig zu biegen oder zu brechen. Mir geht es drum, dass ich gerne mit den 7.62x39 oder 5.45x39mm Kaliber an Wettbewerben teilnehmen wollen würde. Auch wenn nur im Ausland möglich. Darum habe ich ja den Punkt mit dem Ausland angebracht, da es ziemlich umständlich ist überhaupt als Sportschütze sowas zu benutzen außer man holt sich eine Vepr oder lässt die Waffe in bestimmter Weise modifizieren. Ich kann am Ende des Tages auch einfach auf eine 5.56/223Rem. Saiga umsteigen. Ich verstehe im generellen nicht warum meine Frage und mein Interesse so negativ angesehen wird Der Jagdschein wurde im Endeffekt von den Kollegen empfohlen.
  5. Danke schonmal! Wird noch eine Weile dauern bis ich dazu komme aber werde definitiv einen Update-Post hier machen wenn es soweit ist!
  6. Ich habe mir die BKA-Bescheide angeschaut und die meisten Saiga/AKs sind ja nicht erlaubt fürs Sportschießen. Vor allem in den Kalibern 5.45x39 und 7.62x39. Habe da paar Posts gesehen wo Sportschützen ihre Waffe modifizieren mussten damit es "legal" war. Darum war mein Gedanke, dass ich in DE mit Waffen antrete die gesetzlich halt kompatibel sind und ich mit einer AK im Ausland antrete bei Events die ich über den Jagdschein erworben habe. Habe halt nur einen Post gesehen, wo gemeint wurde, dass man es als Sportschütze beantragen kann wenn man im Ausland aktiv ist mit Wettbewerben (das 30er Magazine). Jedoch konnte ich nichts dazu finden ob es auch funktioniert bei Jagdwaffen die im Ausland benutzt werden für Sportschießen.
  7. Sorry beim ersten antworten und zitieren ist mir ein Fehler unterlaufen (falls der Post durchgeht). Ich verstehe nicht warum es jetzt so komisch ist , dass ich nach Anmeldung hier für ein Post mache? Ich beschäftige mich schon länger mit dem Interesse halt Sportschießen zu machen und zu jagen mit Kollegen die schon länger drin sind in diesem Hobby. Ich habe nebenher halt Interesse auch im Ausland bei Wettbewerben mitzumachen und habe da schon von anderen im Forum gelesen wie man hier benachteiligt ist mit der Magazinkapazität. Hätte ich vor "illegal" an etwas zu kommen würde ich doch hier kein Post machen und mich erkundigen ^^' Mir ist bewusst, dass die AK nicht perfekt ist für das Jagen (da würde ich auch was anderes nutzen) und beim Sport schießen ist es dann einfach was ich präferieren würde, da AR15s einfach nicht mein Ding sind. Mir ist klar, dass wenn die Waffe "anscheinsfrei" ist, dass Kaliber an sich ja nicht verboten ist fürs Sportschießen, jedoch wäre mein Plan halt eine originale Saiga AK anzuschaffen über meinen Jagdschein. Was ja rein rechtlich fein ist ? Die Waffe an sich würde ich halt für ausländische Events nutzen wollen da mir klar ist, dass ich damit in DE nicht antreten kann. Darum war die Frage darauf ausgelegt, ob ich mit einer Waffe die in DE nicht fürs Sportschießen geeignet ist überhaupt sowas beantragen kann/darf. Da ich ja in dem Fall ne Jagdwaffe für Sport-Events im Ausland nutzen würde.
  8. Moin zusammen, ich habe mich in den letzten Monaten etwas mit dem Waffenrecht beschäftigt, da ich sehr gerne in naher Zukunft einen Jagdschein machen will. Der Grund warum ich einen Jagdschein machen will neben der Jagd natürlich ist der Fakt, dass ich gerne die AK-Familie in deren original Kaliber nutzen wollen würde. Einerseits bin ich aber auch interessiert an IPSC-Events (oder ähnlichem) teilzunehmen im Ausland hauptsächlich. Da stell ich mir aber die Frage nun, darf ich beim BKA für eine Jagdwaffe eine Ausnahmegenehmigung beantragen für 30er Magazine oder ist das gar nicht möglich da ja in dem Fall das 7.62x39 oder das 5.45x39 Kaliber gar nicht sportlich zugelassen ist in DE? Hat da jemand Erfahrung und wenn ja wie sollte man da am besten vorgehen? Habe versucht selbstständig mich da einzufuchsen aber das Waffengesetz ist weniger als undurchschaubar ^^' Danke für eure Inputs schonmal. LG
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