Sorry beim ersten antworten und zitieren ist mir ein Fehler unterlaufen (falls der Post durchgeht).
Ich verstehe nicht warum es jetzt so komisch ist , dass ich nach Anmeldung hier für ein Post mache? Ich beschäftige mich schon länger mit dem Interesse halt Sportschießen zu machen und zu jagen mit Kollegen die schon länger drin sind in diesem Hobby. Ich habe nebenher halt Interesse auch im Ausland bei Wettbewerben mitzumachen und habe da schon von anderen im Forum gelesen wie man hier benachteiligt ist mit der Magazinkapazität. Hätte ich vor "illegal" an etwas zu kommen würde ich doch hier kein Post machen und mich erkundigen ^^'
Mir ist bewusst, dass die AK nicht perfekt ist für das Jagen (da würde ich auch was anderes nutzen) und beim Sport schießen ist es dann einfach was ich präferieren würde, da AR15s einfach nicht mein Ding sind.
Mir ist klar, dass wenn die Waffe "anscheinsfrei" ist, dass Kaliber an sich ja nicht verboten ist fürs Sportschießen, jedoch wäre mein Plan halt eine originale Saiga AK anzuschaffen über meinen Jagdschein. Was ja rein rechtlich fein ist ? Die Waffe an sich würde ich halt für ausländische Events nutzen wollen da mir klar ist, dass ich damit in DE nicht antreten kann.
Darum war die Frage darauf ausgelegt, ob ich mit einer Waffe die in DE nicht fürs Sportschießen geeignet ist überhaupt sowas beantragen kann/darf. Da ich ja in dem Fall ne Jagdwaffe für Sport-Events im Ausland nutzen würde.