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nrw1992

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  1. Hallo allerseits, die BAFA hat geantwortet. Es sieht so aus, dass das Rohr unproblematisch und ohne weitere Bescheinigungen in Deutschland eingebracht werden kann. Hier ist ihre Antwort: Also, wenn jemand die abgefeuerten Röhren von RPG auch haben möchte, sagt bitte Bescheid.
  2. Liebe alle, vielen Dank für die wertvollen Kommentare und Empfehlungen! Ja, ich stimme völlig zu und habe bereits an die BAFA geschrieben. Die Frage ist nun, wie lange es dauert, bis ich eine Antwort von ihnen bekomme und ob sie überhaupt auf solche Anfragen reagieren, aber ich denke schon. Für alle, die ebenfalls ein abgefeuertes Panzerfaustrohr haben möchten: Ich melde mich, sobald die BAFA meine Frage beantwortet. Wenn es legal möglich ist, das Rohr ohne weitere Bescheinigungen aus der Ukraine nach Deutschland zu importieren, können wir gerne schauen, ob ich mehrere bestellen kann. Ich muss das noch klären, aber es sollte kein Problem sein. Ja, ich habe mich auch gefragt, wie man in meiner Situation eine Unbrauchbarmachungsbescheinigung erhalten kann und ob der Import ohne eine solche Bescheinigung möglich ist. Ich warte auf die Rückmeldung von der BAFA. Liebe Grüße, Anton
  3. okay, Danke. ich bin neu hier und kenne die Regeln noch nicht genau. Auf anderen Seiten, die ich bisher genutzt habe, war es in Ordnung, direkt mit einer Frage zu beginnen. Falls das hier nicht der Fall ist, entschuldige ich mich dafür. Kurz zu mir: Ich habe nichts mit dem Militär zu tun und habe mich eigentlich nie mit dem Sammeln von Waffen beschäftigt. Allerdings hat mich das Thema immer ein bisschen interessiert, aber nur rein theoretish. Ich weiß nicht, was ich sonst noch hinzufügen soll. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Zu meiner Frage: Ich habe Bekannte in der Ukraine, die am Krieg teilnehmen. Sie wollten mir als Geschenk ein benutztes RPG-18 Rohr schicken. Der Granatwerfer wurde bereits benutzt und, wenn ich es richtig verstehe, ist es eine Einweg-Waffe. In der Ukraine scheint der Verkauf solcher benutzten Röhren unreguliert zu sein; man kann sie einfach als Deko-Stück zu Hause haben, ohne irgendwelche Dokumente, und kann so was ohne Problem kaufen. Was den Versand nach Deutschland betrifft, würde ich spontan sagen, dass das nicht so einfach ist und man auf jeden Fall eine Bescheinigung beantragen muss oder ähnliches (abgesehen von der ethischen Seite, natürlich, das ist eine weitere Frage). Weiß jemand, wie die rechtliche Lage in Deutschland dazu aussieht? Ich glaube, wenn man mir einfach so ein Rohr aus der Ukraine schickt, ist das rechtlich schon problematisch, oder? Besteht die Möglichkeit, das legal zu erwerben, oder sollte ich einfach von der Idee absehen?
  4. Danke für deine Antwort. Wenn du meine Frage kurz beantworten könntest, wäre ich dir sehr dankbar. Wie gesagt, ich kenne mich im Thema der Deko-Waffen gar nicht aus, und meine Frage mag vielleicht etwas naiv erscheinen. Aber dann könnte man einfach sagen: Das ist legal nicht möglich, Punkt.
  5. Hallo zusammen, ich wollte mal nach dem rechtlichen Status von Granatwerfer-Rohren fragen. Es gibt die Möglichkeit, ein verschossenes Rohr von einem verwendeten Einweg-Granatwerfer im Ausland zu erwerben. An sich ist das kein Waffe und kann nicht mehr zu militärischen Zwecken benutzt werden, da es nur ein leeres Rohr ist. Allerdings gibt es keine Deaktivierungsbescheinigung, und es wird ohne Dokumente verschickt. Weiß jemand, wie es rechtlich aussieht? Spontan würde ich sagen, in Deutschland darf man so etwas nicht kaufen. Gibt es aber vielleicht legale Möglichkeiten, das aus dem Ausland zu bestellen? Zum Beispiel, wenn ich die Waffenbehörde informiere, dass ich das bei einem privaten Händler kaufen möchte, er es mir dann verschickt und ich anschließend die Deaktivierungszertifizierung bezahle? Oder ist das generell nicht möglich? Vielen Dank im Voraus, und entschuldigt mich bitte, wenn die Frage naiv ist - ich kenne mich in das Thema gar nicht aus.
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