Zum Inhalt springen

MrMagic

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von MrMagic

  1. vor 8 Minuten schrieb Gewehrgranate:

    Es gibt Menschen die sollten einfach keine Waffen besitzen dürfen. Zu diesem Personenkreis gehören Menschen die in der Vergangenheit mehrfach rechtskräftig verurteilt wurden, in DEU keinen festen Wohnsitz haben, wichtige Behördenkorrespondenz nicht aufbewahren und es nicht hinbekommt sich ordnungsgemäß zu Melden. 

     

    Das stimme ich dir voll und ganz zu, allerdings könnt ihr in keinster weise nachvollziehen wie sich die Situation damals zugetragen hat. Es war selbst für mich ein riesen rattenschwanz.

    Ich betone nochmals es waren keine Gewalt oder Waffendelikte, die letze verurteilung liegt nun 10 Jahre zurück.

     

    Einen Anwalt werde ich beauftragen, der soll das abklären.

  2. vor 9 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Insofern hättest Du auch in Österreich ein Waffenverbot, Nur mal so, am Rande erwähnt....

    Ich finde es einfach falsch, dass bei uns dem EU Ausländer der Kauf von Waffen so problemlos ermöglicht wird.  Nichts Anderes will ich zum Ausdruck bringen...
    Dazu stehe ich!
     

     

    Wie gesagt ich hatte keine Kentniss darüber, und auch von der behörde in Österreich habe ich nichts gehört bei der Kat C. meldung.

    Die Waffen habe ich ordnungsgemäß vor Umzug nach Deutschland an einen Händler verkauft, weil mir auch bekannt ist das diese in Deutschland eine WBK erfordern.

     

    Nunja ich habe ganz normal 3 Tage gewartet bis ich die Abholen konnte.

    Wie sollen die an die Waffen kommen? Die müssen doch auch 3 Tage warten und dann wird das ja auch gespeichert.

     

  3. vor 11 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Bleib bitte wo Du bist.... !

     

     

    Ich bin mit meinem Beruf in Österreich sehr gefragt... Hat mir zumindest in 3 Jahren ein schönes Haus in Deutschland finanziert...

     

    Für das Waffenrecht in Österreich kann ich nichts, und ich habe hier auch nichts ausgenutzt um an Waffen zu kommen.

    Ich habe in Österreich keinerlei verfehlungen mit dem Waffen gehabt, und auch habe ich mir im bereich Waffen noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

     

     

  4. vor 9 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

    das häätest Du, wo Du schon mal da warst, gleich beim Amtsgericht erfragen können

     

    Die Dame von der Geschäftstelle gibt keine Rechtsauskunft, hier ist einzig nur die einsicht des BZR möglich.

    Ich habe mal beim Landratsamat angerufen, die müssen die Unterlagen erstmal aus dem Archiv holen.

     

  5. Hallo zusammen,

     

    Ich habe in meiner vergangenheit einige kleine Strafrechtliche verfehlungen begangen, war auch einige zeit ohne festen Wohnsitz.

    Im kommenden Monat sind alle Vorstrafen aus dem BZR getilgt, und das BZR sollte wieder sauber sein.

     

    Ich habe gestern auf dem Amtsgericht einsicht in das BZR nehmen können, und dort findet sich ein eintrag aus dem Jahr 2012.

    Zitat

    01.01.2012 Landratsamt xyxy (1234567)

    Rechtskräftig seit 01.02.2012

    Besitz und Erwerb von Munition untersagt.

     

    Ist das nur ein verbot für den Besitz und Erwerb von Munition?

    Ich war zu der Zeit ohne festen Wohnsitz, kann sein das das an meinem alten Wohnsitz zugestellt wurde, meine Ex Frau hat alle Unterlagen die per Post kamen einfach entsorgt.

    Bleibt dieser Eintrag stehen wenn die Vorstrafen aus dem BZR getilgt sind?

     

    Was genau bedeutet der Eintrag? Es steht auch kein Paragraph dabei.

     

    Grüße

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.