Hab mal ne Frage an euch. Hier ist einer dem ich nicht helfen kann
Einer hier hat eine Waffe Online vom Händler gekauft (klar, innerhalb 2 Wochen anmelden).
Er hat diese aber 1 Tag später wieder zurückgegeben?
Weil Gebrauchsspuren vorhanden sind, welche auf Fotos nicht ersichtlich waren.
Sie ist noch nicht in seiner WBK eintragen gewesen. Der Erwerb wurde noch nicht angezeigt, da er ja noch in der 14-Tage Frist war.
Muss er trotzdem der Behörde irgendetwas melden?
Der Händler sagt, es müsse nichts gemeldet werden, weil er den Verkauf noch nicht gemeldet hat. Im NWR.
Wie würdet ihr handeln ? Trotzdem einen zwei Zeiler an die Behörde schicken ?
Grüße