Hallo zusammen,
erst einmal kurz zu mir: Ich hieße im bürgerlichen Leben Andreas, bin 57 Jahre alt und als aktives Mitglied im roßkaliberverein habe ich seit 25 Jahren meine grüne WBK, in der die erste Kurzwaffe vor 25 Jahren und die dritte Kurzwaffe vor 5,5 Jahren eingetragen wurde.
Zum ersten Mal schrieb mich jetzt die Kreispolizeibehörde an, ich müsse für meine Waffen Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes erbringen, im Prinzip die gleichen Bescheinigungen über aktive Wettkampfteilnahmen wie damals zur Drittwaffengenehmigung. Die Zehnjahresregel nach §14 Abs4 WaffG lasse man nicht gelten, sie gälte nur für Sportschützen, die lediglich über das Grundkontingent verfügen. Mal abgesehen davon, dass ich coronabedingt ohnehin in den letzten Jahren jeweils nur eine Disziplin in der D-S-U-Liga geschossen habe, musste ich letzte Saison und auch diese Saison aus gesundheitlichen Gründen aussetzen und kann zur Zeit nur etwas nebenbei trainieren.
Initiator der Aktion ist wohl eine interne Anweisung des LKA NRW. Auf dessen Mist ist auch gewachsen, dass die Leistungsnachweise für alle Waffen erbracht werden müssen. Die von mir eingebrachte Mitgliedsbescheinigung meines Vereins reicht dem Herrn nicht aus.
Ich bin jetzt gewillt einen rechtsmittelfähigen Beschied abzuwarten und mit einem Rechtsanwalt den Weg über die Verwaltungsgerichtbarkeit zu gehen.
Die einfachste Lösung wäre vielleicht, mich von meiner Plastikpistole (USP in 9mm) zu trennen, wir waren ohnehin 25 Jahre lang nie Freunde, aber nun geht es mir ums Prinzip.
Gibt es hier Parallelfälle aus NRW (und insbesondere aus dem Kreis Soest)?
Hat jemand einen Tipp für einen guten Anwalt in Waffen- und Verwaltungsrecht?
Viele Grüße
Andreas/Xotzil