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GunCollector85

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Beiträge von GunCollector85

  1. Am 28.8.2023 um 22:33 schrieb JDHarris:

    Mir fehlen bei der Auflistung der von dieser Kampagne vertretenden legitimen Interessen noch einige Bereiche.

     

    Die zwei wichtigsten überhaupt:

     

    1. Selbstverteidigung nach den Regeln des 32 StGB. 

     

    2. Widerstandsrecht gegen ein verbrecherisches Regime ( 20 Abs. 4 GG)

     

    Diese Beiden Punkte bezeichnen zwar keine friedliche Nutzung für Waffen, aber dafür sind sie die Einzigen rechtmässigen und legitimen Gründe für deren naturgemässer Nutzung in Anbetracht ihrer Gefährlichkeit.

     

    Das muss mit rein!

     

     

    wo findet man denn den Inhalt der Aktion (weil du sagst, das muss noch da rein, sehe ich im übrigen auch so). Auf der Seite steht doch nichts...

    • Wichtig 1
  2. Am 28.8.2023 um 15:39 schrieb Elo:

     

    Ich hatte trotz wirklich großer Vorsicht schon mal Probleme mit Abmahnern.

    Die Grundlage, auf der die gearbeitet haben, war ein jahrzehntealtes Urteil eines Landgerichts, dessen Volltext im Netz nicht zu finden ist.

    Hab mich dann gewehrt, ging aber letztlich nicht ohne anwaltliche Beratung und natürlich Kosten.

     

    Ich will Dir Deinen Plan nicht schlechtreden, aber wenn Du im gewerblichen Bereich einigermaßen rechtssicher agieren willst, mußt Du sehr viel Zeit in Recherche und Vorbereitung investieren.

    Darüber sollte man sich einfach bewußt sein.

    Die Alternative ist, einfach auf Lücke zu setzen und zu hoffen, daß es gut geht.

     

    Es ist leider so, daß es in D für kleinere gewerbliche Aktivitäten nur selten wirklich einfache Regelungen gibt.

    Auch für Angebote auf eGun und dem VDB-Portal gelten Widerrufsrecht, Anbieterkennzeichnung, Preisangabenverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Batterieverordnung, Verpackungsgsetz usw.

    Anlieferung einer Gefahrgutsendung - gewerbliche Regelungen beachten!

     

    Läßt sich alles lösen, aber - wie gesagt - man sollte sich des Aufwands bewußt sein.

     

     

    Falls jemand erzählt hat, daß H&K an den Einzelhandel liefert, würde ich diese Quelle mit Vorsicht betrachten.

     

     

    Schon klar. Ich werde aber von Anfang an eine Dinge ausklammern können, denn ich möchte nur mit Waffen und ggf. auch freien Waffen handeln, keine Munition, kein Textil, kein Zubehör (mit Batterien etc.)

    Gilt diese Abfallregelung für jeden, auch Kleinhändler ohne Laden?

     

    Ich habe kürzlich 2 Kleingewerbetreibende gefragt (nichts mit Waffen), die kannten diese Regelung nicht mal.

     

    Was mich interessieren würde, Thema NWR Meldungen und Waffenbuch (bitte nur wenn jemand es definitiv weiß, keine Vermutungen)

     

    Muss man sich diesen teuren Abos, wie z.B. vom VDB angeboten anschließen, oder ist die NRW Meldung, wenn man es direkt auf deren Seite macht, grundsätzlich kostenfrei?

    Wie sieht es mit dem Waffenbuch aus, kann das auch was einfaches, analoges sein, oder eine eine Datei auf dem PC, oder muss man diese teuren Software all inkl. Lösungen im Abo nutzen?

     

    Bei meiner sehr geringen, zu erwartenden Nutzung, würde ich ungerne 500-800/Jahr für so etwas zahlen wollen.

  3. Am 27.8.2023 um 09:19 schrieb frosch:

    Moin!
    Nach dem, was ich vom Waffenhandel weiß, ist es ähnlich wie beim Computerhandel (von dem ich etwas mehr verstehe).

    Für den normalen kleinen Unternehmer ist das Gewerbe für gewöhnlich nicht auskömmlich.

     

    Man muß sich also etwas einfallen lassen:

    -Innenstadtgeschäft mit zusätzlichem Standbein bei Eisenwaren und Schreckschusswaffen (Ist aber auch nicht mehr das, was es mal war. Noch in den 90ern hatte man beim örtlichen Waffengeschäft das Geld in vollen Alditüten zur Bank gebracht. In den 60-70ern waren gut eingeführte Jagdgeschäfte ein Garant guten Auskommens).

    - Gebrauchtwaffenhandel mit Nachlassverwertung, auch wenn man hier mit viel Schrott zu tun hat. Mir ist da noch das anbiedernde Gespräch eines Kunden in Erinnerung, der meinem BüMa auf Krampf eine olle spanische Flinte für 50 Euro andrehen wollte. Ich bin dann dazwischen gegangen und meinte, wenn er die Flinte loswerden wolle, müsse er 50 Euro für die Verschrottung bezahlen. Im Übrigen kann er sie ja bei egun rein setzen, mit Glück ginge sie für 1 Euro weg.

     

     

    Mal eben schön Markenartikel von Blaser, Sauer, Mauser, Zeiss, Swarovski und Co verticken funktioniert auch nicht, da diese nur an Händler mit Vertriebsvereinbarung verkaufen. Stichpunkte: Ladengeschäft, Mindestabnahme, EK´s zu Konditionen, die teilweise über den Internet Endkunden VK´s liegen. Interessant wird es erst bei großem Umsatz, wenn die Jahres-Hersteller-Rückvergütungen anfangen zu sprudeln. Den Vertrag von Zeiss habe ich mir mal bei meinem BüMa durchgelesen und mich gefragt, wer so einen Scheiß als kleiner Händler unterschreibt? Es wird schwer, als Nebenerwerbshändler Geschäftsbeziehungen zu Großhändlern und Herstellern aufzubauen. Es sind eher ehemalige Vollzeit-Händler, die einstmals geknüpfte Handelsbeziehungen noch im Nebenerwerb nutzen können. Weil man die Kundennummer ja noch hat.

     

    Was ich damit sagen will: Man muß sich schon ganz klar darüber sein, was man "besser" machen möchte als seine Mitbewerber und womit und wie man sein Geld verdienen will. Als Händler fällt ein großer Teil des Dienstleistungsbereiches weg, denn Waffenreparaturen darfst Du nicht anbieten. Die Einstandskosten dieses Gewerbe zu eröffnen sind so hoch, dass es sich für ein Nebengewerbe in der Regel kaum lohnen wird.

     

    Zur Prüfung selber:

    Zuständig für die Prüfung ist die IHK Deines Wohnortes. Man kann sie sich also nicht frei aussuchen. Häufig erhält man jedoch eine Genehmigung die Prüfung am Ort eines Vorbereitungskurses machen zu dürfen, wenn man an diesem Lehrgang teilnimmt. zB Suhl.

    Ohne fundierte Vorbereitung ist die Chance auf ein Bestehen gegen Limes 0.

    ZB das Verfahren zum NWR sollte man aus dem Effeff beherrschen. Das wird definitiv ausgiebig geprüft.

    Tip: Lies einfach mal ein paar Jahrgänge

    https://www.wm-intern.de

    für den groben Überblick zu den Trends im Waffenhandel.

     

    frogger

    Danke!

     

    Das mit der IHK stimmt nicht ganz,  ich habe mit 3 Kursanbietern zur Vorbereitung gesprochen, sie sagten, man kann grundsätzlich jede IHK in Deutschland wählen, es wird aber die des Landkreises der Vorbereitung empfohlen, "da wird dahin gute Verbindungen haben, und unsere Teilnehmer dadurch einen Vorteil"

     

     

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  4. Leute,

    ich will das echt nur zum Spaß nebenbei machen und um mir selbst beim Kauf und Nutzung von Waffen mehr Freiräume zu verschaffen... ohne Laden, und Homepage als "Kleinunternehmer", Verkauf nur über Egun und VDB Portal. da fallen ganz viele Hürden schon mal weg.

    -Die Abfallanmeldung ist mir bekannt, 70 Euro/Jahr.

    -Steuerberater braucht man nicht zwingend, das kann man in so kleinem Rahmen selbst machen

    -Anwalt für AGB? Da gibt Anbieter im Netz, die einem das für kleines Geld erstellen (wenn Egun und VDB nicht selbst sowas anbietet, ich weiß es nicht, habe da bisher nur einen Privat Account)

     

     

    Es gibt sehr viele solcher Händler, ich selbst habe dieses Jahr bestimmt schon 3 Waffen bei diesen Kleinhändlern gekauft, die ohne ausgewiesene MwSt. handeln, überwiegend mit Gebrauchtwaffen.

     

    ich meinem Verein ist Jemand, der es seit Jahren genauso macht, auf max. 10.000 Umsatz im Jahr, aber leider leidet er genau unter diesem deutschen Neid wie viele (wahrscheinlich auch Mr. German Kraut), er ist sicherlich nicht der Überflieger, hat alles beim 1. Anlauf bestanden, redet aber jetzt jedem ein, das man das nicht schafft, das man es lassen sollte bla bla, ist aber gleichzeitig sehr zufrieden mit seiner Endscheidung, also, Klassischer Fall von "ich will mir Konkurrenz fern halten und gönne es niemanden"... deutsch halt: :-(

     

    Er verkauft gemäß seiner eigene Aussage auch nur maximal 4-5 Waffen im Jahr mit marginalem Gewinn, das hat bisher keine Probleme gegeben.

    Warum auch, die Behörde kann ja schlecht einen Mindestgewinn festlegen.

     

    Belieferung ist kein Problem, da habe ich mich schon beim VDB schlau gemacht, fast alle, aber besonders die Großen beliefern die "Schlafzimmerhändler", Frankonia, Schumacher etc. und sogar H&K persönlich.

     

    Was die IHK angeht, das braucht mich nicht zu sorgen was die Herren denken, mir ist nicht bekannt, dass ich bei der Prüfung mitteilen muss, welche Art/Umfang von Handel ich anstrebe, das muss ich im weiten Rahmen nur der Behörde mitteilen zwecks Sicherheitskonzept/Erlaubniserteilung, was in meinem Fall auch schon sehr klein ausfällt, denn eine Lagerhaltung, ist abgesehen von ein paar wenigen Waffen für den Eigenbedarf oder spontane, gebrauchte Gelegenheiten, nicht vorgesehen.

     

    für die IHK ist nur interessant, große Lizenz oder kleine (freie Waffen)

     

     

     

     

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  5. Das war jetzt nicht sehr hilfreich, und entspricht leider den üblichen Stammtischparolen die in jedem Verein erzählt werden, (genauso wie über das Thema Sammeln), welches ich jetzt als keine große Hürde empfand.

     

    "Im Prüfungsausschuß sitzen ebenfalls Waffenhändler, die dann entscheiden, ob sie mit Dir einen weiteren Konkurrenten in ihrer Branche haben werden."

     

    Das hört man auch immer wieder, der VDB sagt, totaler quatsch, die meisten Leute gehen einfach schlecht vorbereitet zur Prüfung und fallen deshalb durch.

    Ich will/muss aber auch auch nicht unbedingt in meinem "Dunstkreis" zur IHK, daher ja die Frage, welche ggf. empfehlenswert ist, ich fahre auch gerne ein paar Meter (muss ich für den Kurs sowieso)

     

     

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  6. Hallo Leute,
    ich möchte demnächst nebenbei als Waffenhändler tätig werden, bisher bin ich Sportschütze und Sammler.
     
    Hat jemand Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben?
     
    Was mir so an Fragen auf den Nägeln brennt:
     
    -Welche Waffenfachschule ist aus Erfahrung empfehlenswert? (Die Liste der verfügbaren Schulen beim VDB ist mir bekannt)
     
    -Welche IHK ist empfehlenswert, also der Sache eher wohlgesonnen? Ich habe schön öfter gehört, das es ein paar IHKs gibt, die es darauf sehr anlegen, das die Leute nicht bestehen. (z.B. Berlin und Düsseldorf)
     
    -Wie lange im Voraus bekommt man i.d.R. seinen Prüfungstermin, also wie viel Zeit hat man, sich um einen Kurs und das lernen zu kümmern?
     
    -Stimmt es, das die Behörde die Kosten für die vorherige Überprüfung zur Zulassung zur Prüfung, und der späteren Ausstellung der Erlaubnis, relativ willkürlich festlegen kann? Ich habe von extremen unterschieden quer durch Deutschland gehört, von nur 150 Euro bis zu 3000 Euro.
     
    Da die das ganze nur im kleinen Rahmen nebenbei ( online), aus Spaß an der Sache, und nicht zur Existenzsicherung machen möchte, sollten die Kosten sich natürlich auch im Rahmen halten.
     
    -Welche "versteckten" Kosten können da noch auf mich zukommen, falls zutreffend, neben Behörde, Kurs und Prüfung?
     
    Grüße
     
     
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