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ph4

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Beiträge von ph4

  1. vor 18 Stunden schrieb Bettina Fischer:

    Muss zugeben, dass ich zwischenzeitlich meine Rechtsauffassung zum Thema Verankerung geändert habe.

    Ich muss gem 36 WaffG alles unternehmen, damit die Waffen nicht abhanden kommen etc.

    Wenn man also zB mein 45 kg 1er Tresor einfach so weg tragen kann, habe ich ggf. ein Problem.

    Bisher sah ich das anders, ist aber nach reiflicher Überlegung eben doch unlogisch.

    Also den 1er auch angedübelt, damit man ihn nicht so einfach weg tragen kann.

    Dabei war ich allerdings doch überrascht, wie einfach ich durch die vorbereitete Öffnung auf der Rückseite bohren konnte (Betonzeugs und äußere Stahlwand).

    Ging tatsächlich mit Makita Akkuschrauber, entsprechenden Bohrer und bisschen Kraft innerhalb von 5 Minuten.

    Hätte ich nicht gedacht, dass das so einfach geht.

     

     

    naja... nur weil nicht explizit gefordert wird zu verschrauben heisst das ja nicht, dass man kein Problem hat wenn der nicht verschraubte 30kg-Würfel nach dem Tupperabend vom Esstisch verschwunden ist, etwas überspitzt formuliert. Ja einen 45 kg Schrank würde ich wohl freiwillig auch gut verankern...

  2. viel Erfolg.

     

    soweit ich weiß müssen Schränke die DIN EN 1143-1 erfüllen nicht mehr verankert werden. Der Wiederstandgrad ergibt sich aber dadurch was der Hersteller vorgibt. Kann also sein dass du den Tresor verschrauben musst um den Wiederstandgrad zu erreichen.

     

    Würde den auch ein oder zwei Nummern größer nehmen als für die Waffen benötigt, dann brauchst keinen extra Schrank für die Munition.

     

    gegen Umfallen kann man dann ja auch an einer nicht tragenden Wand verschrauben wenn man möchte 

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