Guten Mittag liebe Leute,
ich hätte mal eine Frage bezüglich des Rückgaberechts von Waffen im Fernabsatzgeschäft. Es handelt sich um ein rein fiktives Beispiel, vielleicht hat aber der ein oder andere im realen Leben damit schon Erfahrung gemacht.
Nehmen wir mal an, dass ich eine Waffe bei einem Internethändler gekauft habe (auf welche WBK sei egal). Es handelt sich um eine nicht personalisierte Waffe, alles daran ist Standard. Die Waffe kommt an, ich freue mich wie verrückt und gehe mit ihr auf den Schießstand.
Leider fällt mir nach zwei Magazinen mit jeweils 5 Schuss auf, dass mir die Waffe nicht liegt. Es ist nichts an der Waffe defekt.
Nun meine Frage:
Kann ich die Waffe dem Händler zurücksenden? Widerruf wurde innerhalb der 14-tägigen Frist per Mail oder Brief getätigt.
Und müsste ich dem Händler einen Wertersatz leisten?
Gem. § 312e BGB muss man ja nur für einen Wertverlust aufkommen, wenn man die Ware auf eine Art und Weise benutzt, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Das dürfte in meinem Beispiel ja an sich nicht der Fall sein.
liebe Grüße aus der Pfalz
Pälzerkrischer