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PälzerKrischer

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  1. Ja, die Frage ist nicht von mir. Habe ich in einem anderen Forum gelesen und bisschen modifiziert. Antworten dort waren eher mau xD Ist ein rein fiktives Szenario, deswegen gibt es auch keinen Händler oder AGB.
  2. Guten Mittag liebe Leute, ich hätte mal eine Frage bezüglich des Rückgaberechts von Waffen im Fernabsatzgeschäft. Es handelt sich um ein rein fiktives Beispiel, vielleicht hat aber der ein oder andere im realen Leben damit schon Erfahrung gemacht. Nehmen wir mal an, dass ich eine Waffe bei einem Internethändler gekauft habe (auf welche WBK sei egal). Es handelt sich um eine nicht personalisierte Waffe, alles daran ist Standard. Die Waffe kommt an, ich freue mich wie verrückt und gehe mit ihr auf den Schießstand. Leider fällt mir nach zwei Magazinen mit jeweils 5 Schuss auf, dass mir die Waffe nicht liegt. Es ist nichts an der Waffe defekt. Nun meine Frage: Kann ich die Waffe dem Händler zurücksenden? Widerruf wurde innerhalb der 14-tägigen Frist per Mail oder Brief getätigt. Und müsste ich dem Händler einen Wertersatz leisten? Gem. § 312e BGB muss man ja nur für einen Wertverlust aufkommen, wenn man die Ware auf eine Art und Weise benutzt, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Das dürfte in meinem Beispiel ja an sich nicht der Fall sein. liebe Grüße aus der Pfalz Pälzerkrischer
  3. Danke erstmal für die ganzen Antworten. Hatte das auch im Schützenverein versucht zu klären, gab es aber immer mehrere Meinungen (die meisten haben ja die alte gelbe Wbk). Aber ich werde jetzt erstmal abwarten. Habe aktuell auch eine kleine KK Büchse (Ruger Precision Rimfire), die ich mir eventuell kaufen wollen würde. Muss nur das richtige Angebot kommen, aktuell sind da die Preise wahnsinnig hoch 😞
  4. Servus Leute, bin neu im Forum und ebenfalls relativ neuer Wbk Besitzer und hätte eine Frage bezüglich der gelben Wbk. Im April 22 habe ich die gelbe zusammen mit der Grünen bekommen. Plan war ursprünglich ein GK Repetierer auf die gelbe zu schreiben. Habe ich bis dato nicht gemacht. Und ich habe auch keine andere Waffe in der gelben Wbk eingetragen. Kann mir das um die Ohren fliegen? Muss ich die gelbe Wbk nach einem Jahr ohne Eintrag wieder abgeben? Oder sollte ich mir da keine Sorgen machen? liebe Grüße und Danke für alle Antworten
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