hunt2022
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Beachtet einmal die "neue" Ausnahme bei der Überkontingentprüfung auf der LV4 Seite
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vor 2 Minuten schrieb inst200:
Danke, genau das deckt sich mit meiner Auffassung. Das es so praktiziert wird war mir nicht bekannt.
Inst
Hier geht es nur um NRW. Das handhaben die Länder unterschiedlich
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Am 24.12.2023 um 15:10 schrieb inst200:
Vielleicht sollte man zunächst ermitteln, wann die "Überkontingentwaffen" erworben wurden.
Ich zitiere mal aus der WaffVwV:
Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten:
- Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern.
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Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten.
Wenn sich die Behörden daran halten.........
Inst
Lest doch hierzu einmal die BDS LV4 Seite. Die Frage 2 zu den FAQs der Bedürfnisprüfung nach Abs. 5 beantwortet die Frage. In NRW wird es jedenfalls schon so gehandhabt.
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Am 21.4.2023 um 14:24 schrieb webnotar:
Dazu lies die WaffVwV. Die ist zwar alt, aber enthält etwas zu der Thematik.
WaffVwV Punkt 14.3:
Wettkampfebene:
Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde.
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vor einer Stunde schrieb CiscoDisco:
Ist kein Problem, als Leistungsschütze gibt es im DSB oder BDS problemlos eine kalibergleiche Zweitwaffe als Ersatz für Wettkämpfe.
Das stimmt nicht
Schießmöglichkeiten Raum Kappeln, Schleswig, Eckernförde
in Allgemein
Geschrieben