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Ostro4

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  1. So, folgendes wurde jetzt an mich weitergegeben. Ich kann das Wechselsystem kaufen, soll dann ein Foto davon machen, so dass alles zu sehen ist. Dann das an das BKA senden mit dem Auftrag darüber einen Feststellungsbescheid zu erstellen. Sprich die Kombination Schmeisser mit dem Wechselsystem. Sollte das durch das BKA genehmigt werden, bekomme ich die kombie eingetragen. Sollte es da auch zu Problemen kommen, werde ich das nicht eingetragen bekommen. Das wiederum würde heißen, dass ich das Wechselsystem besitze aber nicht nutzen darf. Was dann natürlich auch bekannt wäre. Auf das Risiko hin, dass ich nachher auf allem sitzen bleibe, werde ich es nicht machen. Natürlich die Bearbeitung und die kosten des BKA müsste ich übernehmen. Das kostet nachher noch mal das Doppelte wenn ich Pech habe. Somit hat sich das ganze leider für mich erledigt, ich freue mich für alle die es eingetragen bekommen haben und bedanke mich für die ganzen Beiträge und Anregungen.
  2. Über den Bescheid war er schon informiert, da er direkt argumentierte, dass es bereits so was gibt, jedoch nicht für meine Kombination so wie gewünscht.
  3. Geht jetzt an das BKA und die Obere Waffenbehörde. Dann bekomme ich eine Entscheidung Schriftlich mittgeteilt.
  4. Vielen Dank für die ganzen Antworten und hilfreichen Vorschläge. Mal sehen wie es heute weiter geht.
  5. Der Vertreiber wirbt mit einfacher Eintragung wegen BKA Beurteilung. Meine Behörde sagt: Lower von windham ist nicht Lower von Schmeisser und somit sei das was ganz anderes. Er könnte das so nicht eintragen, da es keinen Bescheid darüber gibt. Firma Hoffmann sagt: Unsinn, die Lower sind bei der AR in der Regel gleich und sie könnten nicht für jeden Lower einen Bescheid erstellen lassen.
  6. Natürlich einfach per e mail und nicht öffentlich
  7. Natürlich einfach per e mail und nicht öffentlich
  8. Würdest du mir ein Foto der Eintragung von deine WKB als Foto senden? Das was du hast ist genau das was ich auch vor habe. Der Sachbearbeiter ist sich selber nicht ganz sicher gewesen, wenn ich Ihm sagen oder besser noch zeigen kann das die Eintragung wo anders so schon vollzogen wurde, wäre das wohl entscheidend für mich und ich würde die Eintragung bekommen.
  9. Bist du auch Sportschütze? Dürfte ich dich fragen bei welcher Behörde du das eingetragen bekommen hast?
  10. Also gemeint war KV = Kreisverwaltung. Bei dem Erwerb eines Wechselsystems muss es einen Voreintrag mit einer eingetragenen Waffe im Größeren Kaliber geben. Beispiel AR15 in 223. Dann kann man mit diesem Eintrag das Wechselsystem erwerben. Anschließend muss man das jedoch binnen 14 Tage auch eintragen lassen. Im Voraus hatte ich das bei der KV angefragt, das wurde mir jetzt jedoch nicht frei gegeben.
  11. Guten Tag zusammen, ich bin ganz neu hier und brauche direkt mal eure Hilfe. Meine KV möchte den Upper von Nordic Components Wechselsystem 22lfr. nicht in Zusammenhang mit meiner Schmeisser AR 15 M5FL eintragen. Die Beurteilung vom BKA die bei dem Nordic Componante Wechselsystem dabei ist, sein nur gültig mit dem Lower der Firma Windham Weaponry. Nach mehreren Telefonaten auch mit Schmeisser und dem Importeur von Nordic sagen diese, dass sei Unsinn, da alle Lower der AR15 gleich sind. Es ginge um das Gesamtbild und das sei durch das BKA geprüft worden. Hat jemand von euch eine Eintragung: Schmeisser M5FL in 223 mit dem Nordic Components Wechselsystem auf 22lfr ? Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen. Vielen Dank
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