nupfdidupf
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Hallo an alle!
Hab mal wieder eine Frage
Wir haben im Verein eine Genehmigung vom Amt, um mit unseren Schrotflinten bei besonderen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit...) außerhalb von Schießständen schießen zu dürfen.
Bisher haben wir hier immer Schwarzpulver-Salutpatronen verwendet. Getreu dem Motto " Hauptsache es knallt und stink "
Jetzt haben die "Böllerspezialisten" unseres "Kreisverstandes" behauptet, daß
" Ihr dürft mit normal beschoßenen Schrotflinten nicht mit Schwarzpulver-Salutpatronen schießen! "
(wegen Schwarzpulver nur NC-Pulver)
Ich halte es für Blödsinn, aber wollte doch mal genaueres Wissen!!!
Danke schon im voraus für alle Beiträge!
Grüße aus Thüringen
Hi there,
Da war doch was im beim §27 er Schein.... - also ich meine mich an 1000 Bar zu erinnern, die SP (bei
Verdämmung - egal wie gut verdämmt wurde ) erreichen kann. Über 1000 Bar setzt SP nicht weiter
um. dh. es zersetzt sich net weiter zu Verbrennungsgasen. Man kann also von einer Deckelung bei
1000 Bar sprechen.
Bei NC Pulver ist das anders: Jeder hat schon von 4000 und 5000 Bar bei NC Pulver gehört, hier macht die
Verdämmung den Druck. Deckelung gibbet net.
Dh. - wie der erste Poster bereits erwähnte - SP- Knall ( und auch Scharfe Patronen ) können problemlos
aus NC beschossenen Waffen verballert werden.
Denke ans Putzen, SP - Verbrennungsreste sind sauer / verrosten Dein Flintchen...
Grüße,
Nupfdidupf
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Verfassungsbeschwerde
in Waffenlobby
Geschrieben
So,
... und wieder ein Fuffi...
Ich bin zuversichtlich, daß wenigstens unsere höchsten Richter unser GG noch
als solches im wahrsten Sinne des Wortes ( seines Namens ) sehen.
Von Strukturen - die sich der Bandenhehlerei schuldig machen - ist das ja nicht
zu erwarten.
Schade ist nur wie sich die meisten "Auch-Waffenbesitzer" dazu stellen:
Unter den Jägern höre ich oft: "Zu mir kommen die nicht..."
Und unter Sportschützenkollegen: "Das sollen die bezahlen die viel Geld haben"
oder sogar: "Sollen sie doch gucken kommen..."
Mit meiner Grundsatzhaltung "Wehret den Anfängen" läßt sich das nicht vereinbaren.
Deswegen werde ich weiter mit dem downloadbaren Spendenaufruf werben.
Klar, hier ist das nicht nötig, aber: Man könnte mehr zum Aufrufen aufrufen... ;-)
Grüße & Gut Schuß
nupfdidupf