glockero
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Rückforderung von WBK`s
in Waffenrecht
Geschrieben
Hallo Stefanius,
leider ist eine "Rückforderung" nicht möglich.
Nach dem Waffengfesetz musst Du nun den üblichen und vorgeschriebenen Verwaltungsweg von vorne beginnen (einjährige Mitgliedschaft und regelmäßiges Training, Bedürfnisnachweis des Verbandes, WBK-Antrag ....).
Viel Glück, glockero