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Hessischer Schützenverband Mitteilung


LTS1955

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Aus dem Infoblatt - ZITAT:

Neues vom Hessischen Schützenverband

zur Änderungen des Waffengesetzes,

sie ist am 25. Juli 2009 in Kraft getreten.

Nach der Neuregelung des Waffengesetzes setzt der Erwerb der dritten Sportwaffe

eine regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen voraus.

Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes hat am 17. August 2009 beschlossen,

dass rückwirkend seit dem 25. Juli 2009 bis zur endgültigen Klärung mit dem

Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, Bestätigungen zum Erwerb einer

Waffe (§ 14 WaffG)

nur ausgestellt werden,

wenn bei dem Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb mindestens

ein Wettkampf (Rundenwettkämpfe, Ligawettkämpfe, Kreismeisterschaften etc.)

aufgeführte ist.

Liegt der Nachweis nicht vor, kann der Antrag nicht befürwortet werden.

Am 14. Oktober 2009 findet zwischen dem Hessischen Ministerium des Innern und für

Sport und dem Hessischen Schützenverband ein Gespräch über die Umsetzung der

Änderung des Waffengesetzes auf der behördlichen Verwaltungsebene statt.

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