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Bundesrat stimmt verschärftem Waffenrecht zu


Gast Vergil

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Geschrieben

Berlin (dpa) - Das als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden

verschärfte Waffenrecht kann in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte

am Freitag der Gesetzesänderung zu, die Kritiker für unzureichend

halten. In einer Entschließung forderten die Länder, das sportliche

Schießen mit großkalibrigen Waffen zu überprüfen. Ein ursprünglich

von der SPD vorgesehenes Verbot war im Lauf der Gesetzesberatungen

entfallen, die von einem erheblichen Druck der Waffenlobby begleitet

wurden. Um das neue Waffenrecht noch vor der Sommerpause beschließen

zu können, waren die neuen Bestimmungen an eine Änderungen des

Sprengstoffgesetzes angehängt worden.

Nach dem neuen Recht müssen Waffenbesitzer in Deutschland künftig

mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Zudem drohen ihnen

härtere Strafen als bisher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht

vorschriftsmäßig aufbewahren. Für Besitzer von illegalen Waffen wird

eine bis Jahresende befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie

ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe befürchten zu

müssen. Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut

werden. Derzeit gibt es rund 570 Waffenerlaubnisbehörden in

Deutschland. Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-

Waffen schießen dürfen, steigt von 14 auf 18 Jahre. Ferner wird das

Bundesinnenministerium ermächtigt, per Verordnung zusätzliche

technische Sicherungssysteme für Waffen und Munition vorzuschreiben.

Das ursprüngliche geplante Verbot des Paintball-Spiels, bei dem

sich Erwachsene mit Farbkugeln beschießen, war aus dem Gesetzentwurf

wieder gestrichen worden. In einer Entschließung fordert der

Bundesrat, kampfmäßiges Westernschießen zu verbieten. Sportordnungen,

die dies erlaubten, sollten widerrufen werden. Diese Sportart kommt

aus den USA. Nach den Regeln der 1976 gegründeten International

Practical Shooting Confederation (IPSC) wird mit Kurzwaffen in

schneller Folge auch auf bewegliche Ziele geschossen.

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