@Bautz   Der Widerspruch beginnt bereits dadurch, dass in der vom BVA genehmigten Sportordnung des BDMP e.V. zwar unter Ziffer C.14.9 das NRA-Sportprogramm genannt wird aber hier zugleich wegen der nicht ersichtlichen deutschen Fassung sämtliche Ausnahmen des Waffenrechtes bemüht werden.   Ihr macht hier dort weiter wo wir schon vor einiger Zeit - bezüglich des Umgangs (Schießen) durch waffenrechtlich unzuverlässige Vereinsmitglieder - aufgehört gestanden haben. Dort wurde st