Guten Abend,
auch wenn einige sicher wegen immer gleicher Themen genervt sind, möchte ich an Sach- und Fachkundige eine mir sehr wichtige Frage stellen:
Bekommt man mit meiner "Vergangenheit" eine WBK?
Kurz zu mir: Bin 33 jahre alt und hatte im Alter zwischen 18 und 22 Jahren einen schlechten Umgang und wurde so öfter in polizeiliche Ermittlungen "reingezogen". Verurteilt wurde ich mit 18 und 21 Jahren jeweils zu sog. Erziehungsmaßregeln. Desweiteren wurden me
Und dies bestreite ich, da sich zum Beispiel im Falle einer Verurteilung wegen eines Verbrechens (absolute Unzuverlässigkeit) die Zuverlässigkeit nicht durch die Freistellungen des § 12 WaffG wieder herstellen lässt, denn:
gemäß WaffVwV Nr. 5.2 Satz 2 ist eine derart abgeurteilte Verletzung der Rechtsordnung von einem solchen Gewicht, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition für die Dauer der Zehn-Jahres-Frist als nicht wieder herstellbar anzusehen,