Tja, viele werden jetzt feixen, "geschieht ihm recht" und "wer braucht schon 142 Waffen" usw.
Aber man muss das (inzwischen leider rechtskräftige) Urteil mal genauer lesen, dann dürfte sich ob der "neuen" Begründungen doch vielfaches Unbehagen einstellen.
Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom November 2013 mit ausführlichem Sachverhalt einschl. Liste der 141 bereits besessenen Waffen findet ihr hier:
http://openjur.de/u/685607.html
Es geht darum, dass eine Behörde eine ge
Ich hatte lange nach dem historischen Ursprung von "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" gesucht. Bei den alten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) haben sich die Spuren dann allerdings verloren. Dort wurde zwar das Preußische Oberverwaltungsgericht (PrOVG) zitiert. Dieses hat den besagten Rechtssatz aber nie aufgestellt, sondern lediglich mit der Gesetzesbegründung zum Schußwaffengesetz 1928 argumentiert, wonach die Bedürfnisprüfung eine strenge sein muss (PrOVGE 84, 253 <