Zum Inhalt springen
IGNORED

Deutsche Staatsbürgerschaft für WBK ?


Micha176

Empfohlene Beiträge

Brauch man die dt.Staatsbürgerschaft um eine WBK in der BRD zu bekommen.Ich frage für einen Bekannten der ist "EU-Ausländer" seit 18 Jahren in der BRD wohnhaft,schießt seit fast 10 Jahren mehr oder weniger erfolgreich Luftpistole in unserem Verein.Jetzt wollte er wissen ob er die dt.Staatsbürgerschaft annehmen muß um eine WBK zu bekommen.Sachkunde und andere Voraussetzungen sind jetzt mal außenvor.Denn es gibt ja auch Bürger in der BRD die eine WBK haben,aber eine andere Staatsbürgerschaft haben.

Vielen Dank für eure Bemühungen hier im Forum!Bitte Quellen zitieren wenn möglich!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

§4 (2) WaffG(neu) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen KANN versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.


Im alten Waffengesetz war/ist es genauso geregelt.

Ein Jurist könnte hier noch seine Meinung zum "pflichtgemäßen Ermessen" der zuständigen Behörde i.V.m. diesem § posten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Holländer:

Adriaan, mit dem alten WaffG hatte ich unrecht, ob du mit den 2 Jahren (Durchführungsverordnung?) recht hast, kann ich nicht beurteilen:

§30 WaffG (alt) (3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller

1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder

2. nicht seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin hat.

Ich erinnere mich noch daran, daß ich die Wohnsitze der letzten 5 Jahre nachweisen mußte (obwohl ich Deutscher bin).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin Däne und habe eine deutsche WBK.

Solange du die 3 Jahre hier verbracht hast und du denen klar machst, dass du nicht vorhast sofort wieder abzuhauen, spricht eigentlich nix dagegen dass du eine WBK beantragst und diese auch bekommst.

Soweit ich mich erinnere musste ich damals nur meineng egenwärtigen Wohnsitz nachweisen....

DVC

Andy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.