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IGNORED

Einreise nach Österreich mit KK-Gewehr


RonaldR

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Hallo Leute,

nachdem meine Suche im Waffenrechts-Forum erfolglos blieb, muß ich die Frage, auch wenn sie schon mal gestellt und beantwortet wurde, leider nochmals loswerden.

Wir planen für Ende März 2003 (bisheriges WaffG gültig) oder für Anfang April (neues WaffG gültig) eine Lehrgangsreise nach Österreich (Zell am See) mit unseren KK-Matchgewehren (Einzellader).

Kann mir jemand sagen, welche rechtlichen Voraussetzungen/Dokumente/Genehmigungen dafür notwendig sind?

Falls bekannt könnt Ihr mir auch gerne Telefonnummern oder EMail-Adressen von entsprechenden Anlaufstellen nennen.

Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass insbesondere für Österreich die WBK in Verbindung mit dem Europäischen Feuerwaffenpass und einer Einladung aus Österreich als Legitimation ausreicht.

Gruß, Ronald

P.S. Das Abkommen zwischen Österreich und Bayern, welches vergangenen Sommer geschlossen wurde, gilt für uns als Nicht-Bayern wohl leider nicht.

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Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass insbesondere für Österreich die WBK in Verbindung mit dem Europäischen Feuerwaffenpass und einer Einladung aus Österreich als Legitimation ausreicht.


Stimmt auch !

Viel Spaß smile.gif

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P.S. Das Abkommen zwischen Österreich und Bayern, welches vergangenen Sommer geschlossen wurde, gilt für uns als Nicht-Bayern wohl leider nicht


wäre es sehr off topic nach einer kurzen zusammenfassung des abkommens zu fragen welches unsere münchner staatsregierung mit unseren österreichischen freunden geschlossen hat?

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Hallo Heinz,

ich habe dazu folgendes auf der Seiten des DSB gefunden:

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Hoher Besuch der Politik bei Feier des Staatsvertrages

Minister Schily und Beckstein zu Gast bei DSB-Präsident Ambacher

München, 19.08.02 – Zur Feier des unterzeichneten Staatsvertrages zwischen Österreich und Deutschland, der die Mitnahme von Sportwaffen und Munition für Angehörige traditioneller bayerischer Schützenvereine und Sportschützen im Allgemeinen aus Bayern im „kleinen Grenzverkehr“ erleichtern wird, waren Bundesinnenminister Otto Schily und sein bayerischer Amtskollege Dr. Günther Beckstein heute morgen zu Gast auf der Olympia-Schießanlage in München-Hochbrück.

Der Präsident des Deutschen Schützenbundes, Josef Ambacher, der diesen Staatsvertrag angeregt und ins Leben gerufen hatte, begrüßte die beiden hohen Politiker standesgemäß mit Böllerschützen und einem Spielmannszug. „Gerade für die vielen Schützen aus dem bayerischen Raum ist dieser Vertrag ein großer Fortschritt, denn die vielen Partnerschaften zwischen Vereinen beider Länder und die gemeinsamen Wettbewerbe erfordern eine einfache und pragmatische Regelung. Ich hoffe, dass diese Vereinbarung ein Anfang ist, denn ich kann mir gut vorstellen, dass im Zuge des Zusammenwachsens Europas auch Verträge mit anderen Ländern wie zum Beispiel Italien und der Schweiz zustande kommen könnten, wo ähnliche Kooperationen mit Vereinen aus dem Bundesland Baden-Württemberg bestehen.“

Otto Schily dankte dem Innenminister Österreichs, Dr. Ernst Strasser, der nicht am Festakt teilnehmen konnte, für seine Kooperation und machte deutlich, dass der Sport eine der wichtigen gesellschaftlichen Säulen des Landes sei, „daher gefährdet jeder, der den Sportunterricht vernachlässigt, gleichzeitig auch die Innere Sicherheit und zu diesem Punkt möchte ich kurz erwähnen, dass ich persönlich die Novelle des Waffenrechts, in ihrer neuesten Form, für eine faire und konstruktive Lösung halte.“

Bayerns Innenminister Beckstein würdigte die große Schützengemeinde mit folgenden Worten: „Wir brauchen die Sportschützen in unserer Mitte, denn sie sind mit ihren vielen verlässlichen und rechtschaffenen Verbandsmitgliedern eine wichtige Gruppe unserer Gesellschaft. Nur weil ein Amokläufer in Erfurt diese schreckliche Tragödie ausgelöst hat, dürfen nicht alle Sportschützen in Kollektivschuld genommen werden. Auch wenn ein einzelner Politiker Schuld auf sich lädt, darf man nicht davon ausgehen, dass alle Politiker Lumpen sind. Das neue Waffenrecht lässt in seinen Bestimmungen zu, dass Jugendliche in Ausnahmefällen schon ab zehn Jahren mit dem Sportschießen beginnen dürfen. In Bayern haben wir gute Erfahrungen damit gemacht und daher gehe ich davon aus, dass wir diese Auslegung in unserem Bundesland auch sehr großzügig handhaben werden.“

Konkret bedeutet diese Regelung, dass Schützen aus Bayern keinen Europäischen Feuerwaffenpass mehr benötigen, sondern ihre Waffenbesitzkarte sowie entweder eine Einladung oder aber eine offizielle Anmeldung zu einem Schießsportwettbewerb bzw. zu einer traditionellen Schützenveranstaltung an der Grenze vorzeigen müssen, um ihre Sportwaffen legal nach Österreich einzuführen.

[ bt - 19.08.2002 15:36 ]


Gruß, Ronald

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