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IGNORED

Rechtsschutz, ist es schon zu Spät


Gast

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Zitat:

Achtung: Vorvertraglichkeit!

Wie bei jeder Rechtsschutzversicherung, ist auf die sogenannte "Vorvertraglichkeit" zu achten. Hiermit sind die Fälle gemeint, deren Entstehungsursache vor dem Vertragsbeginn liegt.

Praktische Beispiele:

Ein Schütze beantragt beim zuständigen Ordnungsamt einen Voreintrag in seine Waffenbesitzkarte. Im Laufe des Verfahrens zeichnet sich ab, daß die Erlaubnis nicht erteilt werden wird. Um den WBK-Eintrag notfalls einklagen zu können, schließt der Antragsteller nun eine Rechtsschutzversicherung ab. In diesem Fall muß die Versicherung nicht eintreten, da bereits mit Antragstellung der sogenannte "Rechtsschutz-Fall" eingetreten war.

Zitat Ende.

Wenn ich also heute die Rechtsschutz über FWR abschließe, um gegen die fast beschlossene Novelle zu klagen, dann zahlen die nicht?

Das wär ja furchtbar, weiß einer ob das noch lohnt???

Gruß Mops

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natürlich lohnt sich das noch.

Gegen das komplette Gesetz zu klagen - dagegen natürlich nicht.

Die RS schützt Dich vor Versagung, Auflagen und gegen Anklagen im Verwaltungsrecht - solange es um waffenrechtliche Belange geht und Du einen Einzelfall zu beanstanden hast.

Welches Gesetz dann gerade gültig ist, ist erstmal uninteressant für den Versicherungsschutz.

Wenn Du allerdings schon eine Einzelfall (also Ablehung) am laufen hast, dann ist es leider für dieses mal zu spät - für die Zukunft würde ich dann halt doch mal was abschliessen.

MfG Kai

------------------

Ich bin die Waffenlobby - wir sind viele - wir gehen wählen - und das ist gut so !

[Dieser Beitrag wurde von magic am 16. Juni 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von magic:

Wenn Du allerdings schon eine Einzelfall (also Ablehung) am laufen hast, dann ist es leider für dieses mal zu spät - für die Zukunft würde ich dann halt doch mal was abschliessen.

MfG Kai

Hab keinen Einzelfall am laufen, bin nur einer derjenigen, die dann nächstes Jahr zur MPU müssen, da ich noch nicht 25 bin. Kann also nicht klagen, da nicht rechtsschutzversichert... So ein Mist

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Zitat:

........... Kann also nicht klagen, da nicht rechtsschutzversichert... So ein Mist
[/b]

Was hindert Dich denn daran, es zu tun --

Diese Art

-also erst versichern, dann in Anspruch nehmen ist doch allgemein üblich

...sonst würde sich keiner versichern, erst wenn es gebraucht wird-und dann schnell wieder abmelden..........

Du solltest Dir das überlegen, da es bei Themen des Waffenrechts immer um mehr geht, als z.B.um das Falschparken.....

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Iss der im FWR? Klar!!!

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

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