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IGNORED

Rückbau zum Mehrlader


CAP

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Liebe Schützen,

ich habe mir vor einigen Jahren eine Remington 700 zum Einzellader umbauen und auf die gelbe WBK eintragen lassen. Nun plane ich, mir den Accuracy-Schaft anzuschaffen und auf den erneuten Umbau zu verzichten. Wenn ich das neue WaffG richtig interpretiere, kann ich nach in Kraft treten des Gesetzes meine Büchse zum Mehrlader rückbauen lassen und diese dann weiterhin auf der gelben WBK belassen - natürlich nach amtlicher Umschreibung. Nun aber zu meiner Frage: Einmal unterstellt, dass ich den Schaftwechsel und somit den Rückbau zum Mehrlader selbst erledigen könnte, frage ich mich bzw. Euch, ob ich trotzdem einen Büchsenmacher benötige der vielleicht ein Beschusszeichen anbringen oder sonst wie seinen Segen dazu geben muss. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ein Einzellader nicht durch entsprechenden Stempel als solcher gekennzeichnet wird und daher nach einem Rückbau erneut mit einem Stempel versehen werden muss.

Ich würde mich freuen wenn hierzu jemand bereits Erfahrungen gesammelt hat und mir diese mitteilen könnte.

Danke und Gruß

CAP

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Hi CAP,

ich zitiere hier mal wesentliche Teile des §7 ddgWG (des derzeit gültigen WaffG):

§7 (1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen [...] Schusswaffen oder Munition

1. herstellen, bearbeiten oder instandsetzen will (Waffenherstellung),

2. [...] (Waffenhandel)

bedarf der Erlaubnis der zusändigen Behörde.

(2) Eine Schusswaffe wird insbesondere dann bearbeitet oder instandgesetzt, wenn sie verkürzt, IN DER SCHUSSFOLGE VERÄNDERT oder so geändert wird, dass andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können, oder wenn WESENTLICHE Teile ausgewechselt werden. Eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instandgesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung vorgenommen werden. [...]

Soviel zum Siebener.

Aus dem Absatz (1) ergibt sich also der Zwang zur Genehmigung (so sehe ich das jedenfalls), welche evtl. auch mit dem §41 ddgWG gegeben wäre. (nichtgewerbsmäßig)

Die Kosten dafür sind im gewissen Rahmen Behördenermessenssache.

Wollt ich mal so in den Raum werfen. wink.gif

DS

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Bei meinem En- und Springfield ist lediglich von unten eine Winkeleisen ähnliche Lademulde eingeschweisst. Die habe ich mit dem Drehmel, den ich als Modellbahner (natürlich Märklin ) sowieso besitze, in 2 Minuten raus. Da ich ja nur dieses Eisen abtrenne, würde ich die Waffe in Sinne des Gesetzes gar nicht bearbeiten, da ja Lauf, Verschlussteil etc. gar nicht angefasst werden. Oder doch ?

Shorty

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Kommt m.E. drauf an, ob die Lademulde am System angeschweißt ist oder anderswo. (ich habe mir z.B. beim FN 30-11 die Lademulde am System anschweißen lassen, um zur Abzugseinstellung die Waffe ausschäften zu können; Neubeschuß war erforderlich und dürfte es auch nach Entfernung der Lademulde sein)

Was mich ganz speziell interessieren würde: Die wohl meisten EL-Umbauten werden nicht durch anschweißen der Lademulde am System durchgeführt, sondern durch anschweißen im Magazinschacht. Dieser wird durch verkleben oder verschweißen der Schaftschrauben gesichert, d.h. wenn man dies ändern würde, hätte man an wesentlichen Teilen nichts zu schaffen (und bei alten Abänderungen mit Holzklotz unter dem Zubringer schon gar nicht). Fällt dies wegen der Änderung des Waffenstatus Einzellader/Mehrlader unter Bearbeitung im genehmigungspflichtigen Sinn oder eben nicht (wie Schaft- und Visierbearbeitung)?

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Servus,

heißt " In der Schussfolge verändern", die Magazinkapazität zu ändern? Das System der Zuführung bleibt ja quasi bei Repetieren gleich. Aus nem 98er wird ja kein Halbautomat.

Ein Umbau des VZ 52/57 hingegen, wird vom Einzellader zum Selbstlader, wenn der Büchsenmacher die Waffe abändert.

Es sollte jedoch möglich sein, die Bescheinigungen vom BüMa zu bekommen.

Gruß Stef

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Ich habe ein Steyr auf gelbe WBK gekauft und es später auf

grüne WBK umschreiben lassen.Dazu war nur eine schriftliche

Bestätigung des Büchsenmachers nötig,das er den Einzellader

zum Repetierer umgebaut hat.Das ist nur mit nicht her-

kömmlichen Werkzeug möglich.Deshalb nur Büchsenmacher.

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Die gelbe WBK, die man schon hat, berechtigt zum Erwerb und Besitz von einzellader Langwaffen. Das bleibt auch so. Jeder, der Repetierer und den Sums haben will, der künftig "gelb" erworben werden kann, braucht zuerst eine gelbe WBK "neuen Typs", darüber muß man sich klar sein.

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