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Zuverlässigkeit


Gast

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Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Problems in einer juristischen Hausarbeit an der ich gerade schreibe. Vielleicht weiß zufällig jemand mehr darüber und möchte mir antworten:

Kann mir die zuständige Behörde eine Waffenbesitzkarte nachträglich wieder entziehen, nachdem sie herausgefunden hat, dass ich in Großbritannien rechtskräftig wegen Betruges zu 8000 Pfund Strafe verurteilt war?

Mich interessiert dabei insbesondere, wie es mit der Anerkennung eines ausländischen Strafgerichtsurteiles im deutschen Verwaltungsverfahren steht und wie man ein solches Urteil auf die deutsche Regelung bezüglich Tagessätzen und Verbrechen/Vergehen in §5 WaffG überträgt.

Auch jeder kleine Tip oder Link, ob es dazu irgendwelche internationalen Verträge, EU-Verträge oder Verordnungen gibt, würde mir schon helfen.

Schonmal Vielen Dank im Voraus.

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Diese Frage hast Du auch in "Waffenrecht".

Dort ist sie gut aufgehoben.

Diesen Thread schlisses ich.

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