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IGNORED

Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
2 minutes ago, GermanKraut said:

Warum ist Dir der Alkoholkonsum in Verbindung mit Waffen eigentlich so wichtig?

 

Ohne gehts generell nicht?

 

Mir ist es generell wichtig auf den Schwachsinn idiotischer Verbotsfanatiker hinzuweisen, denen es nicht um Fakten sondern um willkürliche Verbote zum schikanieren ihrer Mitmenschen geht.

 

Das Framing von Personen die gesitig nicht in der Lage oder willens sind, die Beiträge zu lesen auf die sie antworten, können sie dann auch stecken lassen.

Geschrieben
4 minutes ago, msk said:

Bei weitem nicht nur. Die Reaktionszeiten mögen kein großes Problem darstellen, aber auch geringe Mengen an Alkohol führen schon zur Herabsetzung der Urteilsfähigkeit und risikoreicherem Verhalten. Je nach Typ und Gewöhnung etc.  Gerade die Wesensveränderungen (typisch: viel Lachen, viel Reden) merkt man bei vielen Leuten sofort, insbesondere bei ungeübten Trinkern und schon bei geringen Mengen. Und sie führen auch sehr leicht dazu, dass noch mehr getrunken wird.

 

Trotzdem sind die geringen Mengen beim Transport von Waffen absolut kein Problem. Bei der Teilnahme am Verkehr aber möglicherweise schon. Ich wüsste nicht, wie eine geringe Menge Alkohol bezüglich des Transports einer Waffe zu einem Sicherheitsproblem für die Öffentlichkeit führen könnte, welches bei der Teilnahme am Verkehr aber kein Problem darstellt.

 

8 minutes ago, msk said:

Wer seine Zuverlässigkeit im Zweifelsfall behalten will, gießt da nicht noch dem Vereinskameraden das Bier ein...

 

... und sich selbst auch nicht - wie ich oben bereits geschrieben habe.

Geschrieben
Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Hallo zusammen,

 

nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet und frage mich, wie folgender Fall rechtlich zu bewerten ist.

 

In unserem Verein gibt es einen regelmäßigen Thekendienst.

Dieser wird wöchentlich einzelnen Mitgliedern zugeteilt und umfasst an jeweils zwei Tagen vier Stunden hinter der Theke.

 

Dabei stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Grundlage:
In unserer Satzung sind Arbeitsstunden geregelt, der Thekendienst zählt jedoch nicht dazu.

Zudem wird der Thekendienst in der Satzung an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt.

 

Ein weiterer Punkt bereitet mir mehr Kopfzerbrechen: Während des Thekendienstes kommt es vor, dass Vereinsmitglieder Alkohol trinken, teils auch mehr als ein Bier oder eine Weinschorle, obwohl sie Waffen dabei haben.

Nach meinem Verständnis gilt beim Umgang mit und beim Transport von Waffen ein absolutes Alkoholverbot, auch nach dem Schießen auf dem Heimweg. In manchen Fällen dürfte zusätzlich die Fahrtüchtigkeit für ein Fahrzeug nicht mehr gegeben sein.

 

Daraus ergibt sich für mich die zentrale Frage:
Wie ist das rechtlich zu bewerten, wenn ich als Thekendienst wissentlich Alkohol an Personen ausschenke, die Waffen bei sich haben?
Bin ich verpflichtet, den Ausschank zu verweigern, und welche Konsequenzen könnte das für mich haben, sowohl rechtlich als auch vereinsintern?

 

Ich bin dankbar für eine sachliche Einschätzung und Erfahrungswerte.

So was klärt man intern und nicht in der Öffentlichkeit 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb KPS:

So was klärt man intern und nicht in der Öffentlichkeit 

 

... wie und wo bekommt man Argumente für die interne Klärung her? :teu38:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb tuersteher:

Trotzdem sind die geringen Mengen beim Transport von Waffen absolut kein Problem. Bei der Teilnahme am Verkehr aber möglicherweise schon.

Leider ist es in Deutschland gerichtlich andersrum festgelegt. Verschlossener Transport von Waffen nur mit 0,0. Dass das ideologischer Schwachsinn ist, darüber brauchen wir nicht zu streiten. Aber es ist etablierte Rechtsprechung.

 

Dass die "Freiheitsfanatiker" hier wieder ein Faß aufmachen bei einer leider juristisch gegründeten Frage war klar. Nur leider steht auch die echte Welt nicht nach Euren Idealen. Leider. Und deshalb müssen wir in der echten Welt solche Fragen diskutieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich betrachte einfach beide Seiten (*). Ich würde übrigens die Seite der Verbotsfanatiker nicht mit "juristisch" bezeichnen. Wir hätten hier rechtlich gesehen eigentlich eine FDGO und keine Diktatur/Autokratie. Wenn Abgeordnete, Behörden, Journalisten und Gerichte sich darum einen Dreck scheren ist zwar die Realität, hat aber mit "juristisch" bzw. rechtlich begründeten Tatsachen nichts zu tun.

 

(*) Dann kann man immer noch entscheiden, was man zwar rechtlich darf, wobei man sich aber trotzdem besser nicht erwischen lässt.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)
26 minutes ago, Fyodor said:

Das ist Wunschdenken, das weg zu reden. Es ist juristische Realität. Muss einem nicht gefallen, den Ärger bekommt man trotzdem.

 

Ich möchte das ganz präzise und unmissverständlich ausdrücken:

Es ist faktische und nicht juristische Realität. Ärger bekommt man nur, wenn man sich dabei (-> beim Befolgen von Gesetzen) erwischen lässt.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb tuersteher:

Ich würde übrigens die Seite der Verbotsfanatiker nicht mit "juristisch" bezeichnen. Wir hätten hier rechtlich gesehen eigentlich eine FDGO und keine Diktatur/Autokratie.

Was glaubst du denn wie viel Prozent der Wahlberechtigten gegen die 0,0 Promille Grenze beim Erlaubnisfreien Führen währen, wenn morgen eine Umfrage wäre?

 

Denkst du es wären mehr oder weniger, wenn in der gleichen Umfrage die 0,5 Promille Grenze beim Autofahren abgefragt wird?

Geschrieben

Das Problem ist weniger, wenn jemand ein oder zwei Bier getrunken hat und nach Hause fährt, auch wenn er Waffen dabei hat, so lange nichts unterwegs passiert.

Problematisch wird es, wenn diese Person ein paar Bier getrunken hat, mit Waffen im Kofferraum nach Hause fährt und jemand fährt ihm ins Auto, hat einen Wildunfall oder er bremst zu spät und fährt jemanden ins Auto.

 

Dann ist das ein gefundenes Fressen für die Medien, da ein Szenario wo wieder alle Clichés bestätigt werden, die über Sportschützen so kreuchen und fleuchen.

Und das kann man relativ einfach verhindern....wenn Kanonen dabei, kein Alkohol trinken. Hat nichts mit Verbotfanatismus zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.

Geschrieben
1 hour ago, Hitfactor said:

Was glaubst du denn wie viel Prozent der Wahlberechtigten gegen die 0,0 Promille Grenze beim Erlaubnisfreien Führen währen, wenn morgen eine Umfrage wäre?

 

Wenn die Umfrage faktenbasiert und ohne das übliche Framing vorbereitet wird, dann ist entweder kaum noch einer für 0,0 Promille oder es würde dann generell eine 0,0 Promille Grenze für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr (egal ob zu Fuss, mit dem Auto oder auch mit der Waffe) gelten. Wobei das dann nicht wegen des Waffentransports wäre, sondern wegen den Risiken bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.

 

Übrigens liegst Du falsch, wenn Du denkst, die Gesellschaft bestünde überwiegend aus hoplophoben Waffenhassern. Wenn man mit den Leuten ohne das übliche Framing auf einer vernünftigen Basis redet, dann bleiben nur noch wenige übrig, die Waffen generell ablehnen (übrigens dann auch Kriegswaffen, und teilweise auch generell behördliche Waffen).

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