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Geschrieben
2 hours ago, thomas.h said:

"Allein wohnend, Schlüssel tagsüber am Mann, nachts neben dem Bett auf dem Nachttisch oder unterm Kopfkissen, der Jagdhund schläft im Flur vor der Schlafzimmertür, quasi die Alarmsicherung.

Wer sollte da wie unbemerkt an meine Schlüssel rankommen, ohne daß ich das mitbekommen würde."

 

Ich stelle mir gerade vor, wie Du in die Sauna gehst, oder das Schlottern vor einer Kernspintomographie... :lol:

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ich stelle mir gerade vor, wie Du in die Sauna gehst, oder das Schlottern vor einer Kernspintomographie... :lol:

 

Ich gehe weder in öffentliche Saunen noch in öffentliche Schwimmbäder.

Und wenn ich eine Kernspintomographie bräuchte, hätte ich wirklich andere Probleme als meine Waffenschrankschüssel.

Natürlich könnte ich auch z.B. einen Unfall haben und dann mit dem Schlüssel am Mann im Krankenhaus landen. Was dann?

Und was, wenn der Unfall auf dem Weg zum Schießstand passiert und der Kofferaum auch noch voller Waffen und Munition ist?

100% Absicherung gibt es halt im Leben nicht.

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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Ich stelle mir gerade vor, wie Du in die Sauna gehst, oder das Schlottern vor einer Kernspintomographie... :lol:

 

 

ich finde, dieses ständige Hin -und Her diskutiere über Schlüssel am Man usw. ist so was von überflüssig, da das auch gar nicht nötig ist.

Schlüsselversteck ist am Ende effektiver und sicherer.

 

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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Ich stelle mir gerade vor, wie Du in die Sauna gehst, oder das Schlottern vor einer Kernspintomographie... :lol:

 

Wie machen das eigentlich Leute in Ländern, in denen man mit Waffe zum Saunieren oder zum Arzt gehen kann... ??? Wo verstecken die derweil die Schlüssel?

Geschrieben
Am 9.6.2024 um 13:24 schrieb Steinpilz:

Und was ist, wenn ich mit der oben genannten Argumentation die Preisgabe meines Schlüsselverstecks verweigere?

Kannst du doch dann in aller Ruhe mit dem Richter ausdiskutieren. Da du dir sicher bist musst du ihn lediglich überzeugen deiner Ansicht zu folgen.

Geschrieben
18 hours ago, Proud NRA Member said:

oder das Schlottern vor einer Kernspintomographie... :lol:

Titanschlüssel müsste doch klappen? ;)

 

(ich hatte mal einen USB-Stick mit Alugehäuse in der Hosentasche vergessen - der fühlbare Widerstand ggü Bewegung in der Nähe des Röhreneingangs war echt faszinierend :D)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Schmidt & Wiese:

Hin -und Her diskutiere über Schlüssel am Man usw. ist so was von überflüssig,

Es ist typisch deutsch.

Da wird eine abstrakte Gefahr herbei phantasiert und dann versucht, diese zu 110% zu bannen,

Sehen wir jeden Tag im Krankenhaus: Der Steri muss zu 500% sicher seine Arbeit machen und das muss auch alles ganz genau den Behörden nachgewiesen werden - aber die OPs werden schneller und damit schlechter gewischt als ein Zimmer im Stundenhotel. Auch der in den NL obligatorische Test auf multiresistenten Staphylococcus aureus (MRSA) wird nur sehr dünn durchgeführt - man versteckt sich hier hinter "Qualitätsberichten". Nicht umsonst kommt es vergleichsweise häufig zu sogenannten "nosokomialen Infektionen" während eines Krankenhausaufenthaltes. An MRSA sterben jedes Jahr mindestens 1000-4000 Patienten (sehr konservative Schätzungen, manche sagen bis zu 20.000) allein in Deutschland. Wie viele Menschen sterben durch illegale und wie viele durch legale Schusswaffen?

 

Wann tun unsere "Bewaffneten Organe" etwas Sinnvolles gegen das abhandenkommen von Waffen und Munition?
Welche Maßnahmen gibt es aktuell zur Eindämmung der illegalen erlaubnispflichtigen Schusswaffen?

 

Zitat

Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem eigenen Auge bemerkst du nicht? (Mt. 7.3)

 

Bearbeitet von Sal-Peter
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Geschrieben
1 hour ago, Bettina Fischer said:

Das Auto ist dann aber mindestens als VdS 0 klassifiziert, oder?

 

Ist tatsächlich keine sehr sichere Lösung, aber der Gesetzgeber bei uns und auch private Unternehmen wollen es so, auch wo einfach am Mann lassen völlig problemlos praktikabel wäre. Die Welt geht davon aber auch nicht unter.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.6.2024 um 09:31 schrieb de enig echte:

VDB Info

 

Zitat

"Wenn nun Verwaltungsbehörden dieses Obiter dictum, also das vom Gericht nebenbei Gesagte, als Rechtssetzung begreifen, so sind sie nicht nur auf dem falschen Weg, sondern handeln schlichtweg rechtswidrig.“

 

:rofl::rofl::rofl::rotfl2: Leute, die wollen euch verschaukeln...

 

 

 

Das Irrwitzige an der verschwurbelten VDB-Argumentation ist,

- das er dem OVG Münster ein obiter dictum unterstellt, während es in Wahrheit eine ratio decidendi war: Kern war hier die Frage, ob die Aufbewahrung eines Schlüssel in einem nicht zertifizierten aber von der Behörde anlässlich eine Aufbewahrungskontrolle unbeanstandetem  Behältnis

  waffenrechtlich zulässig war und was daraus für die Zuverlässigkeit des Jägers folgen soll.

 

- Das Urteil des OVG Lüneburg, das nun der neueste Shit der VDB-Müsliboxfraktion ist,  hingegen macht gerade das,  was das OVG Münster eben nicht gemacht hat, ein obiter dictum: Die Frage ob das OVG Münster die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschritten hat, sind für das Verfahren dort überhaupt nicht relevant. Der Typ hat seinen Waffenschrankschlüssel in einem "Versteck" gehabt und seine Tochter hat mit seiner Waffe einen Suizidversuch unternommen, weswegen der Jäger auch zu Recht seine Zuverlässigkeit verloren hat. Da der Schlüssel in überhaupt keinem Behältnis verwahrt wurde, ist eine Bezugnahme auf die Begründung des Urteils des OVG Münster hinsichtlich Schlüsselbehältnisse  vollkommen nebensächlich und nicht im geringsten entscheidungsrelevant, also, say it withme, ein obiter dictum 

 

 

Man sagt also ernsthaft,  auf das  OVG Münster müsse man nicht hören, weil obiter dictum und so, und begründet das mit dem,* trommelwirbel* ..obiter dictum... des OVG Lüneburg. Was für eine Shitshow, das kann man sich nicht ausdenken.

Ich weis ja nicht wer sich da an den beiden OVGs gegenseitig nicht leiden kann, aber mit der vor dem OVG Lübu verhandelten Sache haben die Schlüsselbehältnisse mangels Schlüsselbehältnis nichts zu tun...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Na so beschäftigen sich Gerichte und Rechtsanwälte gegenseitig. 

Das kann man nahezu endlos fortsetzen, sofern es nicht irgendwann mal praktikable Rechtsvorschriften gibt, die auch die Lebenswirklichkeit widerspiegeln.

Das gilt für alle Rechtsbereiche, nicht nur für das WaffG. 

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