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IGNORED

Meine Forderungen an ein neues Waffengesetz (@ VDB)


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Geschrieben

Es gibt eine wunderbare These des Rechtsanwalts und Hegemeisters Georg H. Amian von der Jagdschule im Sauerland, warum all diese Waffen verboten wurden:

(ab 08:50)

 

 

Alleine, dass die Nunchakus als "Würgehölzer" klassifiziert wurden, lässt wohl nur den Schluss zu, dass der Verbotseinbringer, schlechte Filmszenen im Kopf hatte.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

...

Will gar nicht wissen wie viele sich die Dinger schon selber gegen den Kopf oder in die Eier gehauen haben...

Wir haben uns die Dinger als Kinder in der Hofwerkstatt selbst gebaut und ein paar Beulen gab es natürlich, aber wenn man die Bewegung langsam startete und dann immer schneller wurde, dann ging es recht gut.

 

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

Da wäre ich mir nicht so sicher! Das Beschaffen und Besitzen einer (illegalen) Schusswaffe könnte als Vorsatz gewertet werden;

das Küchenmesser könnte man als "im Affekt" verkaufen (manchen Kulturkreisen dürften bei Klingen nocheinmal Bonuspunkte bekommen).

 

Die Mordmerkmale haben mit der Waffe und deren Herkunft nichts zu tun.

Geschrieben

Was ich damit - überspitzt - ausführen wollte:

Die Anschaffung oder das Bereithalten von Waffen kann einem als Waffenbesitzer negativ und mit Vorsatz ausgelegt werden.

 

 

Aber lasst uns besser zurückkommen auf das Thema:

Was wünsche ich mir von einem neuen Waffengesetz?

 

Mir fielen da bspw. ein:

- Klarere Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen, Munition ... und des Schlüssels!

- klarere Regelung/ Trennung von FÜHREN und TRANSPORTIEREN (auch wie und wo - was gilt als verschlossen, was nicht)

- ...

- Besserstellung von Menschen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen ggü. rechtschaffenden Bürgern ggü. Ganoven.

z.B. ein Bürger mit WBK sollte bspw. auch ein Butterfly Knife/ Spring-/Falt-/ Faustmesser erwerben, besitzen und führen dürfen

ein unbescholtener Bürger sollte zumindest ein Einhandmesser erwerben, besitzen und führen dürfen

ein wegen Gewaltdelikten verurteilter/ vorbestrafter Bürger sollte NICHTS dergleichen erwerben, besitzen und führen dürfen!

 

 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Pistolen-Paule:

z.B. ein Bürger mit WBK sollte bspw. auch ein Butterfly Knife/ Spring-/Falt-/ Faustmesser erwerben, besitzen und führen dürfen

 

Nein!!!

messer komplett aus dieser konstelation raus!

ausserdem: wo ist ein "butterfly" gefähricher als ein "anderes" einhandmesser!?

das war schon zu seiner einführung nur politisch/idiologisch motiviert und mit lügen begründet!!!

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Geschrieben

Das war jetzt nur ein Beispiel für "Waffen", die seit 2003 verboten sind.

 

Worum es mir geht: wenn jemand, der als zuverlässig genug gilt, eine scharfe Waffe zu benutzten und zu besitzen,

dann wird dieser ebenso verantwortungsvoll mit anderen Waffen (oder ihnen gleich gestellten Gegenständen) umgehen.

Ganz gleich, ob es sich um ein klassisches Taschenmesser, ein Einhandmesser, ein feststehendes Messer >12cm, ein Bajonett ... bishin zum Säbel oder gar Zweihänder handelt.

 

Ebenso sollte er sich aber keine Sorgen machen müssen, ob das 4cm lange Messerchen oder das Pfefferspray, mit der in Köln vielleicht noch den Bahnhofsvorplatz betreten durfte, um dann in den Zug einzusteigen,

bereits in Nürnberg wiederum gegen die dortigen Regelungen der Waffenverbotszone verstößt.

 

Warum sollte man nicht auch eine Sammlung von Schlagringen anlegen dürfen? Oder auch Totschlägern?

(eindeutig Gegenstände, die nur zum Angriff/ zur Herabsetzung der Abwehr-/ Angriffsfähigkeit gedacht sind)

Könnte mir vorstellen, dass da einige historisch interessante, wenn nicht gar wertvolle Teile dabei sein könnten.

 

Ich verstehe, dass man damit keine bösen Buben herumlaufen lassen möchte, aber in den Händen eines zuverlässigen Bürgers geht auch von einer Kettensäge keine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

 

Geschrieben

Eine weitere Forderung, die mir noch einfallen würde:

 

Dass aktiven oder ehemaligen Mitglieder von Polizei und Militär ein erleichterter Zugang zu Waffen eingeräumt wird.

(und nicht wie es heutzutage beim DSB vorkommen kann, dass der infanteristisch ausgebildete Zeitsoldat, der bereits mit jeder Handwaffe der Bundeswehr (teilw. auch Fremdwaffen) geschossen hat, mehrfach im Einsatz war, usw.,

genauso blöd behandelt wird, wie der 17-jährige Schüler, der mal mit dem Schießen anfangen will. "Jetzt schießt du erst einmal ein Jahr lang mit Druckluftwaffen und danach kannst Du dann auch KK schießen und dafür die erste WBK beantragen...")

- Entfall der Waffensachkunde

- verkürzte Wartedauer für die Beantragung/ Bewilligung von WBK

 

 

Geschrieben

Paule auch für dich: Es gibt beim DSB einige Rektalisten die so wie du beschrieben hast agieren aber beim DSB ist nirgends in der Sportordnung oder sonst wo niedergeschrieben 

das jeder erst ein Jahr mit Druckluftwaffen schießen muss bevor er überhaupt an eine KK Waffe gelassen wird. Es soll ja auch im DSB Vereine geben die überhaupt keine Druckluftwaffen

schießen und reine KK oder GK Vereine sind. Es tut mir leid das Du scheinbar ein Opfer so eines Rektalisten geworden bist, ich bin es nicht und in "meinem" Verein wird jedem nahe gelegt

zeitnah die Sachkunde zu machen. Der weitere Verlauf bleibt dem Mitglied und der Beratung durch die Schützen überlassen - ich würde mich allerdings freuen wenn er auch mit der 

begehrten Waffe treffen würde. Schafft nicht jeder auch wenn er sich die Leistungsnadeln an die Jacke steckt.

 

Geschrieben

Boah Leute!

 

WaffG komplett streichen, da es nur Ressourcen bindet, die dann zur Verfolgung von Straftaten fehlen.

Verhindern kann das WaffG keine einzige Straftat.

 

einzig ABC Waffen bannen, wg. Proliferation, also Nucular😄,Biologische und Chemische Kampfstoffe.

 

Als höchstes der Gefühle eine Altersbeschränkung für Druckluft (ab 8, siehe Kirmes), KK ab 10, GK ab 14/16.

(w.g körperlicher und geistiger Reife)

 

Sachkunde in der Schule als Pflichtfach, so ab 9. Klasse.

Dann auch Schießen im Sportunterricht als Pflichtfach.

Von mir aus mit Druckluft oder KK.

 

Ach ja, und entsprechend dem am. 2nd Amendment Waffenbesitz in den Grundrechtekanon einführen.

Mit der Strafandrohung, wer daran rüttelt, mit nicht weniger als dem Tode zu bestrafen ist. Der Versuch sei strafbar.

(w.g Hochverrat geg3nüber dem Souverän)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HillbillyNRW:

Butterflymesser...

 

...echt, die Leute beschäftigen sich mit irrelevantem Pillepalle...

 

und schuld daran ist...

 

 

 

... die AfD.

 

Ist allgemein bekannt, aber muss nicht ständig wiederholt werden.

Geschrieben (bearbeitet)
On 11/29/2023 at 5:57 AM, Pistolen-Paule said:

Worum es mir geht: wenn jemand, der als zuverlässig genug gilt, eine scharfe Waffe zu benutzten und zu besitzen,

dann wird dieser ebenso verantwortungsvoll mit anderen Waffen (oder ihnen gleich gestellten Gegenständen) umgehen.

Ganz gleich, ob es sich um ein klassisches Taschenmesser, ein Einhandmesser, ein feststehendes Messer >12cm, ein Bajonett ... bishin zum Säbel oder gar Zweihänder handelt.

 

Das stimmt zwar, geht aber am Grundgedanken des Waffengesetzes vollkommen vorbei.

 

Wir haben kein Zuverlässigkeits-, sondern ein Bedürfnisprinzip, und zwar speziell eines, das Schutz von Leben und Freiheit des gewöhnlichen Bürgers nicht als Bedürfnis anerkennt, reines Sammeln oder Breitensport dagegen innerhalb eines gewissen Rahmens schon. Ein solches Bedürfnisprinzip ist immer und überall ein Prinzip der Verteilung auch danach, wie gut die Beziehungen zur politischen Klasse sind, nennen wir es das Konnexionsprinzip.

 

Die Feststellung, dass jemand zuverlässig ist, geht deshalb an der Sache völlig vorbei. Das geht dann sogar so weit, dass nicht nur immerhin waffenrechtlich zuverlässige Bonzen ihre Scheine oder Ersatzbescheinigungen bekommen, die anderen verwehrt blieben. Selbst bei Terroristen tauchen regelmäßig Verbindungen auf, die nahelegen, dass Behörden über V-Leute mitgewirkt haben, die zu bewaffnen, oder es jedenfalls nicht zu verhindern suchten. Selbst eine Beziehung der speziellen Art über V-Leute zum Verfassungsschutz ist eine Art politischer Konnexion, mit der gelegentlich Dinge vom Staat ermöglicht werden, die dem langweiligen Normalbürger verwehrt bleiben.

 

Um da hin zu kommen, wo Du hinwillst, müsste man also gerade das Bedürfnis- und damit Konnexionsprinzip auf ein Zuverlässigkeitsprinzip umstellen, sprich: der Bedürfnisquatsch müsste weg. Bei Schusswaffen genauso wie bei der Prüfung eines sozial anerkennten Zwecks eines Messers usw.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Wir haben kein Zuverlässigkeits-, sondern ein Bedürfnisprinzip, und zwar speziell eines, das Schutz von Leben und Freiheit des gewöhnlichen Bürgers nicht als Bedürfnis anerkennt, reines Sammeln oder Breitensport dagegen innerhalb eines gewissen Rahmens schon.

 

Dieser Satz beschreibt kurz und knackig die ganze Geisteshaltung des Staates gegenüber seinen "Untertanen", die hinter diesem Gesetz steht.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 30.11.2023 um 15:53 schrieb Pistolen-Paule:

Eine weitere Forderung, die mir noch einfallen würde:

 

Dass aktiven oder ehemaligen Mitglieder von Polizei und Militär ein erleichterter Zugang zu Waffen eingeräumt wird.

(und nicht wie es heutzutage beim DSB vorkommen kann, dass der infanteristisch ausgebildete Zeitsoldat, der bereits mit jeder Handwaffe der Bundeswehr (teilw. auch Fremdwaffen) geschossen hat, mehrfach im Einsatz war, usw.,

genauso blöd behandelt wird, wie der 17-jährige Schüler, der mal mit dem Schießen anfangen will. "Jetzt schießt du erst einmal ein Jahr lang mit Druckluftwaffen und danach kannst Du dann auch KK schießen und dafür die erste WBK beantragen...")

- Entfall der Waffensachkunde

- verkürzte Wartedauer für die Beantragung/ Bewilligung von WBK

 

 

Warum sollte die Waffensachkunde da entfallen?

 

beide Gruppen fallen nicht unter das WaffG, somit sind die Ausbildung in dem Bereich nicht (BW) bzw. nur rudimentär (Polizei) 

 

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
Am 30.11.2023 um 15:53 schrieb Pistolen-Paule:

Dass aktiven oder ehemaligen Mitglieder von Polizei und Militär ein erleichterter Zugang zu Waffen eingeräumt wird.

...

- Entfall der Waffensachkunde

- verkürzte Wartedauer für die Beantragung/ Bewilligung von WBK

Warum sollte ein Sportschütze, der zufällig Polizist ist, beim Nachweis der Ernsthaftigkeit seines Sports bevorzugt werden? §55 bekommt er doch ohne Zeit absitzen. Erhelle mich!

Und die Sachkunde bekommen Polizisten und Feldjäger bereits jetzt geschenkt. Ich kenne auch keinen der eine Aufbewahrungskontrolle hatte.

Im Übrigen meine ich, daß die verpflichtende SachkundeAUSBILDUNG abgeschafft gehört. Sachkundeprüfung und gut, sollte doch denen die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, egal an welchem Trog, entgegen kommen? Beim Händler will auch niemand wissen, wo und wie er das gelernt hat, muß es nur drauf haben.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Im Übrigen meine ich, daß die verpflichtende SachkundeAUSBILDUNG abgeschafft gehört. Sachkundeprüfung und gut, sollte doch denen die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, egal an welchem Trog, entgegen kommen? Beim Händler will auch niemand wissen, wo und wie er das gelernt hat, muß es nur drauf haben.

Das würde aber bedeuten, dass die Prüfung umfangreicher gestaltet wäre. Aktuell ist die Anwesenheit im Kurs zusammen mit einer oft nicht den kompletten Stoff im Detail abdeckenden Prüfung der Kompromiss.

Aber vielleicht wäre es gar nicht verkehrt, die Prüfung, auch den praktischen Teil, etwas umfangreicher zu gestalten, wenn man dafür dem erwiesen Sachkundigen auch einfach den Erwerb ohne zusätzliche Bedürfnisprüfung zugesteht.

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