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IGNORED

Überzogene Forderung durch Käufer / Behörde für Eintragung


ForecaztDead

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Ich habe vor kurzer Zeit etwas über eGun verkauft, Repetierbüchse simpel an einen Jäger von Jäger, nix besonderes.

Nun fordert der Käufer bzw. die Behörde.

Alle meine NRW-IDs, auch der Waffe, für mich noch verständlich.

Adresse, auch noch OK.

Über welches Bedürfniss ich die Waffe erworben habe, müsste doch mit den IDs geklärt sein.

Mein Geburtsdatum + Geburtsort, sollte ja eigentlich nicht notwendig sein, bzw. in der P-ID hinterlegt.

Auf welcher WBK und Lfd. die Waffe eingetragen ist, wofür, Waffen-ID haben Sie ja?

Und zum Schluss wann ICH die Waffe erworben hab, hier das größte Fragezeichen.

Sollte ein Großteil der Sachen nicht eigentlich durch die NWR-Einführung wegfallen?

Ich soll mich ja für jemand "Fremden" komplett nackt machen.

 

Ist so ein Vorgehen bei euch üblich?

Meiner Behörde reichen für sowas simpelste Angaben, Wer Was Wann.

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Wer fordert hier etwas von dir?

Hat dich die Behörde des Käufers angeschrieben oder will der Käufer etwas von dir?

Mit der fremden Waffenbehörde hast du nichts zu tun, du überlässt die Waffe an den Käufer nach Prüfung seiner Erwerbsberechtigung (das ist wohl schon geschehen) und zeigst bei deiner eigenen Behörde die Überlassung an.

Das war alles.

Rest ist uninteressant.

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vor einer Stunde schrieb CiscoDisco:

Wer fordert hier etwas von dir?

Der Käufer bzw. die Behörde per "Formular", von der Behörde kam natürlich nichts.

Der Käufer ist leider eine Nervensäge und "fordert" alles, hab ich natürlich nicht eingesehen, hat mir unter der Hand schon mit einem Anwalt gedroht, kein Ahnung was bei ihm falsch ist.

Ich hatte noch nie solche Probleme mit einem Käufer.

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Privat an Privat musste garnix! Du schreibst ein Veräusserungsformular an deine Behörde und gut.

Er muss ja innerhalb von 14 Tagen anmelden. 

Kannst ihm ja zurück drohen Anzeige wegen Nötigung. Mal gucken was seine Zuverlässigkeit dann sagt. Allein schon weil er keine Ahnung hat!

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vor 11 Stunden schrieb callahan44er:

Du schreibst ein Veräusserungsformular an deine Behörde und gut.

Davon noch eine Kopie an den Käufer und Ende.  

Darüberhinaus den Käufer freundlich aber sehr bestimmt mitteilen, dass er einem nun mehrfach den Buckel hinunter rutschen könne.

 

Dem Käufer keinesfalls drohen, auch nicht unterschwellig.

 

Gruss

Frank

 

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vor 31 Minuten schrieb Frank222:

Davon noch eine Kopie an den Käufer und Ende.  

Von wegen, wozu? Das Waffgesetz regelt doch genau wie zu verfahren ist. 

Und oft genug erklärt hat er es doch wohl. Sogar unnötiger Weise seine IDs geschickt.......nu is gut. Ich würde höchstens mit meiner Behörde sprechen und den Sachverhalt darstellen. Die kann sich dann mit seiner Behörde auseinandersetzen. 

Bearbeitet von callahan44er
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Ich hatte ihm mehrmals geschrieben, dass er alles hat was er braucht. Er ist leider von der "nur ich hab recht" Fraktion.

Jetzt hatte der Kurier natürlich auch noch Probleme und konnte gestern nicht zustellen, daran war ich natürlich auch Schuld, wer sonst.

Ein sehr unangenehmer Genosse. So einen schlimmen Fall hatte ich wirklich noch nie. Er droht mir auch schon mit dem Anwalt wenn der Zustand nicht wie beschrieben sein sollte,

ist er natürlich. Es geht hier btw um ein 400€ Gewehr aus den 70ern, also nix großes. Da bin ich doch froh wenn die Anwältin im selben Haushalt wohnt.

Bearbeitet von ForecaztDead
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Naja, das mit den IDs ist so ne Sache.

Ich hatte schon mehrfach "Spass" damit. Grad erst wieder bei der letzten Wummen, der Verkäufer hatte die ID UND die Waffennummer verbasselt.

Zum Glück ging er ans Telefon, als ihn die Sachbearbeiterin in meinem Beisein angerufen hat und ich hatte Fotos der Nummern aufm Fon.

 

So nen unangenehmen Sacktreter von Käufer hatte ich aber auch schon mal, keine Ahung, aber immer wieder neue Forderungen aufmachen.

Hab den dann gesperrt, dass er nicht auf das gesuchte Zubehör zu der Waffe bieten kann, etwas Strafe muß sein :-)

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Ich habe mal einen absolut neuwertigen K31 verkauft. Der Käufer schrieb mich ein paar Wochen später an und sagte, er habe vom Büchsenmacher ein höheres Korn montieren lassen und die Waffe hätte neu eingeschossen werden müssen. Ich solle das Korn, den Büchsenmacherlohn und die verbrauchte Munition bezahlen.

 

Da ich rhetorisch fit bin, reichte eine Mail von mir, um niemals mehr etwas von diesem Menschen zu hören.

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vor 19 Stunden schrieb ForecaztDead:

Über welches Bedürfniss ich die Waffe erworben habe, müsste doch mit den IDs geklärt sein.

 

Und auch für die Überlassung völlig uninteressant.

 

vor 19 Stunden schrieb ForecaztDead:

Mein Geburtsdatum + Geburtsort, sollte ja eigentlich nicht notwendig sein, bzw. in der P-ID hinterlegt.

Ja eigentlich sollte die reichen, aber ich gebe das immer Komplet an (Für meine Behörde durch das Formular für Überlasser/Erwerber per Email):  Alles was hilft das die Umtragung  schnell abgewickelt werden kann

 

vor 19 Stunden schrieb ForecaztDead:

Auf welcher WBK und Lfd. die Waffe eingetragen ist, wofür, Waffen-ID haben Sie ja?

Eigentlich schon, hilft manchmal aber auch. 

 

vor 19 Stunden schrieb ForecaztDead:

Und zum Schluss wann ICH die Waffe erworben hab, hier das größte Fragezeichen.

Allerdings.

 

vor 19 Stunden schrieb ForecaztDead:

Sollte ein Großteil der Sachen nicht eigentlich durch die NWR-Einführung wegfallen?

 

Ja aber doch nicht in Deutschland. :peinlich:

 

Mit dem NWR vernünftig umgesetzt und mit Bürgerzugang könnte das alles so einfach sein. Quasi per Drag&Drop eine Waffe im NWR übertragen, automatischer Check ob erlaubt (2/6, Voreintrag etc) und nach Bestätigung von Beiden Pareien nur noch die WBK zur Behörde schicken. Würde man noch weiter Denken, wären die WBKs als Formular passe und durch eine Chipkarte ersetzt oder gleich mit dem Personalausweis und man würde nach der Umtragung eine schriftliche Urkunde welche die Überlassung/Erwerb bestätigt erhalten.  Aber was red ich, es ist ja D :munky2:

 

 

vor 19 Stunden schrieb ForecaztDead:

Ist so ein Vorgehen bei euch üblich?

 

Ja bie  uns schon, aber nur das sinnvolle Zeug(Angaben zu den Personen und die  E/P/F/W-IDs) und nicht Erwerbsdatum durch den Überlasser(?!?)

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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