Zum Inhalt springen
IGNORED

Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber


GmailNutzer

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen.


Folgender Sachverhalt:


Ich bin Jäger und möchte zusätzlich sportlich schießen. Ich bin Einzelmitglied beim BDS, habe die Standaufsicht, den Jagdschein und die WBK.


Meine Frau ist ebenfalls Einzelmitglied beim BDS. Sie hat die Waffensachkunde, Standaufsicht und keine eigene WBK. Selbstverständlich besitzt Sie die persönliche Eignung :angel:


Folgende, rechtliche Fragen ergeben sich für mich:


Darf ich meine, ursprünglich für die Jagd erworbenen Waffen und Munition zum Zwecke des sportlichen Schießen und für Wettkämpfe selber nutzen? (Nur solche die der Stand- und Schießordnung entsprechen.)

 

Mein Ursprüngliches Bedürfnis (Jagdausübung) besteht weiter Fort, es gesellt sich nur der Schießsport als weiteres Bedürfnis dazu.


Darf ich meiner Frau, meine Waffen+Munition, in meinem beisein und unter meiner Aufsicht, zur Ausübung des Schießsports für Training und Wettkämpfe übergeben? Ausschließlich auf Schießständen versteht sich.

 

Würde mich sehr freuen wenn ihr mir positive Rückmeldungen geben könnt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb GmailNutzer:

bin Einzelmitglied beim BDS, habe die Standaufsicht, den Jagdschein und die WBK.

 

Eigentlich kannst du dir die Antworten dann selber geben, aber eine Zweitmeinung ist immer hilfreich:

 

vor 34 Minuten schrieb GmailNutzer:

Darf ich meine, ursprünglich für die Jagd erworbenen Waffen und Munition zum Zwecke des sportlichen Schießen und für Wettkämpfe selber nutzen?

Ja, das sollst du sogar, soweit sie sportlich zugelassen sind: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!"

 

vor 36 Minuten schrieb GmailNutzer:

Darf ich meiner Frau, meine Waffen+Munition, in meinem beisein und unter meiner Aufsicht, zur Ausübung des Schießsports für Training und Wettkämpfe übergeben?

Selbstverständlich. Und wenn sie eine WBK hat, kannst du ihr sogar einfach so die Waffen (mit Leihschein) mitgeben und sie kann ohne dich Spaß haben.

 

Also ehrlich - wenn ich so eine Frage ("unter meiner Aufsicht") im Beisein meiner Besten Ehefrau von Allen stellen würde, wäre ich ab morgen im Hackfleisch (gemischt, gewürzt) zu finden.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ich persönlich sehe da auch keine Problem. Es ist aber wie Du selbst schreibst besser "eine" Zweitmeinung einzuholen. Nachdem ich auf euer Forum gestoßen bin und sah mit welchem Eifer hier Rechtsthemen durchexerziert werden, hielt ich es für eine gute Idee mal ins blaue zu fragen.

 

Meine Fragen habe ich extra Idotensicher formuliert.

 

Mir ging es bei der Ausformulierung darum Verbotsphantasten den Wind aus den Segeln zu nehmen. So daß sich niemand einbilde ich lasse Sie ohne WBK alleine mit den Waffen zum Schießstand fahren o.ä.

 

Ja, vielleicht bin ich da ein wenig übers Ziel hinaus geschoßen;).

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb GmailNutzer:

So daß sich niemand einbilde ich lasse Sie ohne WBK alleine mit den Waffen zum Schießstand fahren o.ä.

Selbst das geht - nämlich als Beauftragte des Schießsportvereins. Allerdings eher schwierig bei Einzelmitgliedschaft, aber nicht unmöglich.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

vor 5 Minuten schrieb Sal-Peter:

Selbst das geht - nämlich als Beauftragte des Schießsportvereins. Allerdings eher schwierig bei Einzelmitgliedschaft, aber nicht unmöglich.

 

 

Wow, das höre ich zum ersten mal. Kannst Du mir das bitte erklären. Vielleicht auch mit Beispiel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb GmailNutzer:

Kannst Du mir das bitte erklären

Du bist doch Sachkundig? 

Schonmal §12 gelesen? 

 

Aber lasst es lieber... Da sollte man rechtlich schon sehr sattelfest sein und genau wissen was man macht... 

Seht zu, dass deine Frau ihre 12 Monate regelmäßiges Training voll bekommt und dann ihre eigene wbk beantragen kann. 

U.u. Kannst du sie dann auch als Mitnutzer in deine wbk eintragen lassen. Dann müsst ihr auch keine Leihscheine schreiben. 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb Mittelalter:

Du bist doch Sachkundig? 

Schonmal §12 gelesen? 

 

Aber lasst es lieber... Da sollte man rechtlich schon sehr sattelfest sein und genau wissen was man macht... 

Seht zu, dass deine Frau ihre 12 Monate regelmäßiges Training voll bekommt und dann ihre eigene wbk beantragen kann. 

U.u. Kannst du sie dann auch als Mitnutzer in deine wbk eintragen lassen. Dann müsst ihr auch keine Leihscheine schreiben. 

Habe nur aus reiner Neugier nachgehakt.

So ist der Plan...sie darf sich dann aber gerne ihre eigenen Eisen kaufen :yes: Nix Leihschein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Ja, das sollst du sogar, soweit sie sportlich zugelassen sind

 

Man sollte vielleicht anmerken, daß es dazu auch andere Sichtweisen möglich sind und je nach örtlich zuständiger Behörde wohl auch so angewendet werden?

Das kann durchaus auch vorteilhaft sein.

 

Im WaffG findet sich mehrfach der Begriff des vom Bedürfnis umfassten Zwecks [§ 12 (1) und (3)].

 

Seit Einführung des NWR gibt es ja auch das Stammdatenblatt, auf dem den Waffen das jeweilige Bedürfnis zugeordnet ist.

 

Die Aussage "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" ist sicherlich der Wunschtraum der Politik und wurde so auch vom BVerfG mehrfach bemüht, im Gesetz war das bisher so konkret nicht zu finden (man möge mich gerne korrigeren, wenn ich mich irre). In der Praxis schreiben allerdings wohl alle voneinander ab und zitieren sich, so daß sich das immer mehr verfestigt?

Bearbeitet von Elo
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb GmailNutzer:

Darf ich meine, ursprünglich für die Jagd erworbenen Waffen und Munition zum Zwecke des sportlichen Schießen und für Wettkämpfe selber nutzen? (Nur solche die der Stand- und Schießordnung entsprechen.)

Kommt darauf an. Hinsichtlich Wettkämpfen würde ich mir das überlegen. Solltest du die 1.+2. Jagdliche Kurzwaffe sportlich nutzen warum sollte dir eine Behörde eine 1.+2. Sportliche KW genehmigen? D.h. du müsstest eventuell die Bedingungen für die 3. und 4. sportliche KW (im Überkontingent) erfüllen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb kulli:

Kommt darauf an. Hinsichtlich Wettkämpfen würde ich mir das überlegen. Solltest du die 1.+2. Jagdliche Kurzwaffe sportlich nutzen warum sollte dir eine Behörde eine 1.+2. Sportliche KW genehmigen? D.h. du müsstest eventuell die Bedingungen für die 3. und 4. sportliche KW (im Überkontingent) erfüllen.


Stimmt nicht, zwei vollkommen unterschiedliche genehmigungsbegründende Bedürfnisse.

 

Du darfst problemlos mit den jagdlichen KW´s sportlich schießen, sofern sie nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind z.B. SP5K.

 

Solltest Du als Sportschütze mit sportlichem Bedürfnis gem.den Voraussetzungen als Sportschütze KW´s erwerben, dürfen Dir Deine jagdlichen KW´s nicht negativ angerechnet werden.

 

…ich bin das lebende Beispiel dafür und habe selbiges von allen meinen zuständigen Behörden in Bayern, BaWü und Niedersachsen erfahren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 55 Minuten schrieb kulli:

Solltest du die 1.+2. Jagdliche Kurzwaffe sportlich nutzen warum sollte dir eine Behörde eine 1.+2. Sportliche KW genehmigen? D.h. du müsstest eventuell die Bedingungen für die 3. und 4. sportliche KW (im Überkontingent) erfüllen.

Woher will die Behörde (oder der Verband) wissen mit welchen Waffen man Meisterschaften schießt? 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine BEhörde sieht das genau anders herum

Mit Jagdwaffen NICHT sportlich schießen - also jede Waffe doppelt kaufen - macht denen absolut nix aus.

Wie will man überprüfen ? Na, im Waffenregister steht das Bedürfnis, außerdem kauf ein Jäger ALLES

auf Grün, der Sportler Langwaffen wohl eher auf GELB.

ICH würde darüber mit meiner BEHÖRDE sprechen, es gibt hier vielfältige unterschiedliche Ansichten

und genauso vielfältig unterschiedlich sehen es die BEhörden---

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb GmailNutzer:

Darf ich meine, ursprünglich für die Jagd erworbenen Waffen und Munition zum Zwecke des sportlichen Schießen und für Wettkämpfe selber nutzen? (Nur solche die der Stand- und Schießordnung entsprechen.)

 

Es gibt tatsächlich Behörden die das anders sehen und das unter Androhung des Entzuges nicht wollen. Schwelm ist wohl so eine. Der jenige der das wollte hat einen Fachanwalt gefragt. Es ist wohl Auslegungssache. Gut kauft er alles doppelt, was der Behörde egal ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb ALBA:

Wie will man überprüfen ?

Ich habe eine .45er (jagdlich). Kumpel ist Sportschütze und hat auch eine .45er.

Wenn ich nun an einem Wettkampf teilnehme, bei dem mit einer .45er geschossen wird, woher wollen Verband und/oder Behörde wissen, ob es meine, die des Kumpels oder eine ganz andere war?

Bearbeitet von groucho
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir geht es darum ob es explizit Gesetze gibt die dies verbieten oder nicht. Die scheint es nicht zu geben. Ich selbst habe Sie nicht gefunden und es wurden bisher auch hier keine angeführt die mich davon überzeugen daß es vorboten wäre.

 

Das es immer und überall Menschen gibt die sich an allem angestoßen fühlen was mit Waffen zu tun hat, auch in den Behörden, ist mir klar. Das interessiert mich nur leider überhaupt nicht, solange deren Gefühlslage keine Rechtsgrundlage hat. :rtfm: Abgesehen davon habe ich die Sachbearbeiter in meinem Zuständigkeitsbereich als sehr freundlich und hilfsbereit kennen gelernt und mache mir von der Seite her keine Sorgen.

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb ALBA:

dann frag da doch kurz nach und Du bist auf der sicheren Seite

Ich habe meinen SB mal gefragt, wie das ist, wenn ich eine meiner sportlichen KW bei dem Jagd führen will.

Eine klare Antwort habe ich nicht bekommen. Nur den Rat es nicht zu tun weil "Was wenn was passiert? Dann kann es versicherungstechnisch Probleme geben, weil evtl nicht zum Führen geeignet."

Mir ging es dabei um eine G17 Gen5 MOS und da hätte ich jetzt eher keine Bedenken...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, es gibt sicher Waffen, die zum Führen nicht geeignet sind, darauf wollte er wohl hinaus. 

Dass das aber in meinem Fall nicht zutrifft ist mir schon klar.

Unterm Strich war ihm vermutlich bei der Idee nicht ganz wohl, aber er hatte sonst keine Argumente zur Hand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb groucho:

Naja, es gibt sicher Waffen, die zum Führen nicht geeignet sind, darauf wollte er wohl hinaus. 

 

vor 28 Minuten schrieb groucho:

aber er hatte sonst keine Argumente zur Hand.

Das kenn ich von Feuerwehrs... 

Da wird im Zweifel auch immer die "dann erlischt der Versicherungsschutz" - Karte gezogen, was immer völliger Quatsch... 

Und alle, die das behaupten, können niemals die Rechtsgrundlage zitieren.. 

Ist wie bei deinem SB... Der kennt deine Versicherungsbedingungen doch auch nicht.... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb GmailNutzer:

Mir geht es darum ob es explizit Gesetze gibt die dies verbieten oder nicht. Die scheint es nicht zu geben. Ich selbst habe Sie nicht gefunden und es wurden bisher auch hier keine angeführt die mich davon überzeugen daß es vorboten wäre.

 

Das es immer und überall Menschen gibt die sich an allem angestoßen fühlen was mit Waffen zu tun hat, auch in den Behörden, ist mir klar. Das interessiert mich nur leider überhaupt nicht, solange deren Gefühlslage keine Rechtsgrundlage hat. :rtfm: Abgesehen davon habe ich die Sachbearbeiter in meinem Zuständigkeitsbereich als sehr freundlich und hilfsbereit kennen gelernt und mache mir von der Seite her keine Sorgen.

 

 

 

 

 

Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz. Und tatsächlich ist jeder Waffe ein Bedürfnis zugeordnet, was auch für die Behörden sofort ersichtlich ist. Das Bedürfnis jeder Waffe ist nämlich im NWR hinterlegt und steht in der Regel auch im Stammdatenblatt, welches es spätestens seit September 2020 gibt und komischerweise offenbar die meisten Waffenbesitzer gar nichts von wissen.

 

Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses. Jedoch komischerweise nur bei den kurzen. Die Langwaffen, auch auf sportlich gelb, darf ich jagdlich nutzen.  

Bearbeitet von Rene2109
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.