Jump to content
IGNORED

..und der nächste Streich


nemrod

Recommended Posts

Man kann zur AfD nun stehen, wie man will. 

Aber eine - ohne Ansehen der Person vorgenommene - Pauschaleinschätzung/-vermutung/-unterstellung - die AfD-Mitgliedschaft sei per se mit Extremismus und persönlicher Unzuverlässigkeit i.S.d. WaffG gleichzusetzen... ist durchaus "weit aus dem Fenster gelehnt".

Es wird natürlich in sehr vielen Fällen vor den Verwaltungsgerichten landen. Ausgang offen. Aber Thüringen versucht es eben einfach mal.

  • Like 4
  • Important 5
Link to comment
Share on other sites

Im Kampf gegen Rääächts (oder die lästige Konkurrenz am Trog) ist jedes Mittel (auch Rechtsbruch) erlaubt. Sollte ja inzwischen klar sein. 

 

Und die Gerichte befinden sich... mmmh... in einem beklagenswerten Zustand.  

  • Like 5
  • Important 1
Link to comment
Share on other sites

Und deshalb sollte man als LWB niemals in irgend einer Vereinigung "Mitglied" werden (soweit es machbar ist). Die AfD muss endlich von den Linken lernen, denn die wissen wie man Strukturen verschleiert. Sie werden wie Terroristen behandelt, dann sollten sie endlich anfangen sich auch so zu verhalten (organisieren)

Edited by Sergej
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Thüringen, dieses in vielen Kreisen wenig bekannte kleine Fleckchen Erde irgendwo im Osten - still und heimlich hat es sich einen vorderen Platz an der Speerspitze des Fortschritts erobert, und das nicht erst seit dem "unverzeihlichen Wahlergebnis".

 

Vorwärts, Genossen!

  • Like 4
Link to comment
Share on other sites

Die CDU hat dafür gesorgt das der wieder im Amt ist, wollte der nicht innerhalb eines Jahres Neuwahlen ausrufen, oder sind die Privilegien doch zu angenehm?

 

Ach da hat sich ja damals die CDU geziert bei der Abstimmung den Landtag aufzulösen.....

Edited by Marder
  • Like 5
  • Important 2
Link to comment
Share on other sites

Generell hat die CDU in Thüringen komplett "abgeloost". Die waren mal sehr stark da, und hätten so was wie die Linke politisch nie neben sich geduldet.

Aber in der Fortsetzung MP Althaus - Lieberknecht haben sie dann immer mehr abgewirtschaftet, und das Ergebnis ist seit vielen Jahren eine LINKEN-Landesregierung (mit knapper bzw. ohne Mehrheit)...

 

Welche (und damit wieder näher zum Threadthema) Gesetze entsprechend stramm links-ideologischem Gusto in die Welt setzt.  

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Solange die AFD nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde handelt thüringens Innenminister klar verfassungswidrig.

 

Das Parteienprivileg des Art. 21 GG stattet die politischen Parteien in Deutschland wegen ihrer besonderen Bedeutung für die parlamentarische Demokratie mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie aus. Insbesondere legt Art. 21 Abs. 4 GG die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei ausschließlich in die Hand des Bundesverfassungsgerichts. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von der Verfassungsmäßigkeit der Partei auszugehen. (Wikipedia Stichwort "Parteienprivileg").

 

Wenn das so kommt würde ich Betroffenen empfehlen einen Anwalt aufzusuchen.

Das mal rein rechtlich gesehen - unabhängig davon was von der AFD zu halten ist oder auch nicht.

  • Like 2
  • Important 1
Link to comment
Share on other sites

vor 8 Minuten schrieb Sachkundiger:

Solange die AFD nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde handelt thüringens Innenminister klar verfassungswidrig.

 

Wann sollten nochmal Neuwahlen in Thüringen  sein? Nach Corona? Ach ne doch lieber nicht. 

 

Nicht vergessen: Es war nicht die Linkspartei und auch nicht die Grünen, die den Kommunisten wieder an die Macht gebracht haben. 


Es war CDU und FDP die vor der Minderheit eingeknickt sind....

  • Like 4
  • Important 11
Link to comment
Share on other sites

vor 48 Minuten schrieb Sachkundiger:

Solange die AFD nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde handelt thüringens Innenminister klar verfassungswidrig.

 

 

So lange greift, um mal in den Niederungen des einfachen bzw. Verwaltungsrechts zu bleiben, zumindest der § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.

 

Daher wird man in Thüringen Entziehungs-Verfügungen von WBK (wie im AfD-Thread erwähnt) wahrscheinlich auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 (und da 3. b), in Verbindung mit Nr. 3 a) aa) u. bb)) stützen. 

Ob das in den Fällen als Eingriffsgrundlage taugt und juristisch hält, steht in den Sternen...

Link to comment
Share on other sites

Am 6.7.2022 um 07:16 schrieb erstezw:

Und die Gerichte befinden sich... mmmh... in einem beklagenswerten Zustand.  

 

Schreib einfach wie es ist: Die Gerichte sind bis zum BVerfG durchsetzt von bürgerfeindlichen extremen Fanatikern, die sich ohne jedes Zögern darüber hinwegsetzen, was in den juristischen Fakultäten gelehrt wird. Ein guter Teil dieser Typen würde sich auch in Nordkorea wunderbar einfügen.

Edited by drummer
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.