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IGNORED

Waffenrechtsverschärfung - die x.te


switty

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Wie zu erwarten, geht es wieder los. Deutschland hat ja ein extremes Problem mit unendlich vielen legalen Waffenbesitzern, die dauernd und immerwährend Straftaten begehen:

 

https://www.dw.com/de/waffenrecht-in-deutschland-soll-verschärft-werden/a-62131092

 

Jetzt können wir nur darauf hoffen, dass die FDP dem Einhalt gebietet:

 

https://www.presseportal.de/pm/58964/5257340

Bearbeitet von switty
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vor 3 Stunden schrieb switty:

Wie zu erwarten, geht es wieder los. Deutschland hat ja ein extremes Problem mit unendlich vielen legalen Waffenbesitzern, die dauernd und immerwährend Straftaten begehen:

 

Zumal die eigentlichen Probleme gar nicht bedacht werden. Wie weit will man Schweigepflichten und Vertraulichkeit bei psychischen Erkrankungen oder Verdacht auf diese aufweichen? Klar, man könnte damit manches Unheil verhindern. Aber man würde auch neues Unheil schaffen, indem Betroffene jeden Grund hätten, nicht freiwillig Hilfe zu suchen und sich mit Händen und Füßen gegen Hilfe zu wehren. Das betrifft ja, richtet man es einmal ein, nicht nur Waffen zum Spaß, sondern auch die Möglichkeit, einen Beruf, vielleicht sogar einen Traumberuf, an dem die ganze Identität hängt, weiter auszuüben. Zu diesem Spannungsfeld könnte man sich bestimmt intelligente Gedanken machen, aber einfach mal Waffenrecht verschärfen zählt nicht zu denen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Zumal die eigentlichen Probleme gar nicht bedacht werden. Wie weit will man Schweigepflichten und Vertraulichkeit bei psychischen Erkrankungen oder Verdacht auf diese aufweichen? Klar, man könnte damit manches Unheil verhindern. Aber man würde auch neues Unheil schaffen, indem Betroffene jeden Grund hätten, nicht freiwillig Hilfe zu suchen und sich mit Händen und Füßen gegen Hilfe zu wehren. Das betrifft ja, richtet man es einmal ein, nicht nur Waffen zum Spaß, sondern auch die Möglichkeit, einen Beruf, vielleicht sogar einen Traumberuf, an dem die ganze Identität hängt, weiter auszuüben. Zu diesem Spannungsfeld könnte man sich bestimmt intelligente Gedanken machen, aber einfach mal Waffenrecht verschärfen zählt nicht zu denen.

Sehr wichtiger Punkt der in der Berufswelt nicht nur erkannt sondern auch berücksichtigt wird. Es gibt viele Berufe die eine "reine Weste" verlangen und auch sonst hohe Anforderungen in vielen Bereichen stellen. 

Hier haben die meisten Arbeitgeber zum Schutz Ihrer Mitarbeiter Beratungsstellen geschaffen an die sich ein betroffener Mitarbeiter anonym wenden kann und um Hilfe ersuchen kann ohne das Arbeitsrechtliche folgen drohen und Lösungen gesucht werden und ggf. auch unter Wahrung des Datenschutzes mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. 

Dies macht man natürlich nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit sondern weil auch der Arbeitgeber erkannt hat das allen Seiten mehr geholfen ist wenn z.B. der Alkoholiker (oder der frische Witwer mit 3 kleinen Kindern usw., es gibt verdammt viele mögliche Schicksalsschläge und Krankheiten die einen Menschen unverschuldet an den Rad seiner Möglichkeiten und darüber hinaus bringen) sich die Hilfe holen kann die er braucht ohne um seinen Job fürchten zu müssen. Nur dann wird der betroffene "ohne Not" und bevor es "zu Spät" ist auch diese Hilfe suchen. 

Wenn nun allerdings jegliche Zweifel an der Eignung eines Mitarbeiters zum sofortigen rausschmiss führen dann werden die Arbeitnehmer nicht unbedingt weniger saufen, es nur besser verstecken und auch Arztbesuche zur Vorsorge oder ähnliches eher vermeiden immer in der Hoffnung das keiner die Anzeichen des Alkoholismus sieht.

 

Damit erreicht man einfach nur das Gegenteil aber vielleicht ist ja auch genau das gewollt? Menschen die Hilfe benötigen kümmern sich nicht darum, es wird immer schlimmer für diese Menschen bis sie explodieren und damit kann man dann seine eignen schwachsinnigen Gesetze rechtfertigen indem man sagt: Schaut wie schlimm das ist, es war dringend notwendig das wir Gesetze dagegen machen.

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Es ist doch wieder interessant. Einen Menschen mit ausländischer Herkunft mit den Verbrechen in seinem Land gleichzusetzen geht gar nicht aber einen Sportschützen und / oder Jäger mit "verrückten und Mördern" gleichzusetzen ist wohl heute Üblich.

Bearbeitet von Schorni
Lechtschreibfühler
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vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Tja, dann hofft mal weiterhin auf die FDP, für die zählt auch nur eines, Machterhalt um jeden Preis um am "Futtertrog" auch weithin bleiben zu können.

Genau so ist es, die werden abnicken zwecks Erhalt des Futtertroges.

 

Fakt ist eins, die Verschärfungen zielen auf Ausrottung des LWB, über Jahre, die Jugend soll keine Chance mehr haben und wir Alten sind irgendwann 80 tief, das wars dann.

 

Mein Verein hat 80 Mitglieder, zur Zeit etliche Neumitglieder aber alle Ü50, kenne 2 Vereine die Jahresende Geschichte sind, Tüngeda und Wundersleben, Seebergen bei Gotha steht für mich als Nächster, zum Glück kommen die zu Uns, die Überlebenden, aber es ist halt auch bei Uns irgendwann Schluss, Führung inkl mir Ü50, viele Ü60, 80%, die schaffen das Schützensport auszurotten.

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vor 5 Stunden schrieb lastunas:

Fakt ist eins, die Verschärfungen zielen auf Ausrottung des LWB, über Jahre, die Jugend soll keine Chance mehr haben und wir Alten sind irgendwann 80 tief, das wars dann.

 

Unser Verein, mit GK LW und KW, in Ba.-Wü., hat immer noch leicht Zuwachs. 

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Die EU wird wohl auch noch verschärfen wollen.

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20062022_vdb_bereitet_sich_auf_kommende_diskussion_um_das_eu-feuerwaffenrecht_vor.html

 

Zitat:

"Zusätzlich zum geplanten Verbot bleihaltiger Munition werden sich die Entscheidungsträger in Brüssel in den kommenden Monaten auch mit der Revision des EU-Feuerwaffenrechts befassen. Im dritten Quartal 2022 soll ein Vorschlag für eine neue EU-Feuerwaffenverordnung von der EU-Kommission vorgelegt werden. Ausdrücklich offen hält sich die Kommission, auch die Feuerwaffenrichtlinie „anzupacken“. "

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Hmm..... ich verstehe nicht, warum immer auf diesem Thema herumgeritten wird. In WI musste ich schon vor 20 Jahren beim Antrag auf WBK angeben, dass ich mit einer Anfrage der Waffenbehörde beim Gesundheitsamt einverstanden bin. Das diente doch damals schon der Möglichkeit der Abfrage nach eventuell bekannten psychischen Erkrankungen. 

 

Und mal im Ernst: Es gibt wirklich verrückte Menschen da draußen und diese sollten der Möglichkeit nach keine Waffen haben. 

 

Problematisch ist nur, dass hier doch schon wieder von extremistischen Gedanken etc. gefaselt wird, was einer Gesinnungsprüfung schon wieder Tür- und Tor öffnet. "Was - Du bist nicht zweifach geboostert??? Du Extremist - her mit den Waffen". 

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vor 15 Stunden schrieb Wollmops:

Zitat:

"Zusätzlich zum geplanten Verbot bleihaltiger Munition werden sich die Entscheidungsträger in Brüssel in den kommenden Monaten auch mit der Revision des EU-Feuerwaffenrechts befassen. Im dritten Quartal 2022 soll ein Vorschlag für eine neue EU-Feuerwaffenverordnung von der EU-Kommission vorgelegt werden. Ausdrücklich offen hält sich die Kommission, auch die Feuerwaffenrichtlinie „anzupacken“. "

 

Mir wird schlecht. Unsere Interressensvertretung soll aus Repräsentanten der Waffenhersteller bestehen? 

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vor 3 Minuten schrieb Harry Callahan:

Problematisch ist nur, dass hier doch schon wieder von extremistischen Gedanken etc. gefaselt wird, was einer Gesinnungsprüfung schon wieder Tür- und Tor öffnet. "Was - Du bist nicht zweifach geboostert??? Du Extremist - her mit den Waffen". 

 

Wobei man dafür außer der Schiene der psychischen Gesundheit ja auch die Schiene der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimation" eröffnet, die gerade und ausdrücklich nichts mit Straftaten und nichts mit objektiven Anzeichen einer feindseligen Haltung zur FDGO zu tun hat. Im Verfassungsschutzbericht selbst werden als Beispiele für solche Aktivität die Erinnerung von Beamten an ihren Eid auf das Grundgesetz und die Tätigkeit als Fluthelfer genannt. Kein Witz, wer's nicht glaubt lese es nach.

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Oh toll, wider einmal ein Presseartikel über legalen Waffenbesitz, jetzt können sich die ganzen Waffen-Enthusiasten hier in WO wieder darüber aufregen. 

Das Wochenende ist gerettet.

 

Hört auf euch darüber aufzuregen, wir können es nicht Ändern, geht lieber schießen als am Computer zu sitzen! 

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vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

psychischen Erkrankungen

Ja

und

Nein.

 

Denn wer legt denn fest welche psychische Erkrankung zum Ausschluss führt?

 

Burnout und oder chronischer Erschöpfungszustand oder eine mittlere Depression weil beide Eltern zu schnell gestorben sind. Oder einen die Frau mit massig Schulden sitzen lässt….

 

langt das in Deinen Augen dann?

 

wer soll das entscheiden? Der linksgrüne Sachbearbeiter der Jäger eh scheisse findet?

 

 

 

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Am 25.6.2022 um 08:38 schrieb Proud NRA Member:

 

Zumal die eigentlichen Probleme gar nicht bedacht werden. Wie weit will man Schweigepflichten und Vertraulichkeit bei psychischen Erkrankungen oder Verdacht auf diese aufweichen?

Gar nicht.

Das liefe sicher wie bisher auch schon. Du teilst freiwillig das Ergebnis mit, weil sonst nix WBK.

 

Am 25.6.2022 um 08:38 schrieb Proud NRA Member:

Klar, man könnte damit manches Unheil verhindern.

Nein,

weil es

  1. eine Stichpunkt Betrachtung ist.
  2. man jedem immer nur vor die Stirn schauen kann und nicht dahinter
  3. es nur um das Verleiden des legalem Feuerwaffenbesitzes geht
Am 25.6.2022 um 08:38 schrieb Proud NRA Member:

Aber man würde auch neues Unheil schaffen, indem Betroffene jeden Grund hätten, nicht freiwillig Hilfe zu suchen und sich mit Händen und Füßen gegen Hilfe zu wehren.

DAS ist bereits jetzt schon so (vgl. § 6 Abs. 1 WaffG)

 

Am 25.6.2022 um 08:38 schrieb Proud NRA Member:

Das betrifft ja, richtet man es einmal ein, nicht nur Waffen zum Spaß, sondern auch die Möglichkeit, einen Beruf, vielleicht sogar einen Traumberuf, an dem die ganze Identität hängt, weiter auszuüben.

Probiere Dich doch mal als Berufspilot mit einer psychischen Störung!

 

Am 25.6.2022 um 08:38 schrieb Proud NRA Member:

Zu diesem Spannungsfeld könnte man sich bestimmt intelligente Gedanken machen, aber einfach mal Waffenrecht verschärfen zählt nicht zu denen.

Hat man aber nicht und wird man von sich aus auch nicht.

 

Dein

Mausebaer

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vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Hmm..... ich verstehe nicht, warum immer auf diesem Thema herumgeritten wird. In WI musste ich schon vor 20 Jahren beim Antrag auf WBK angeben, dass ich mit einer Anfrage der Waffenbehörde beim Gesundheitsamt einverstanden bin. Das diente doch damals schon der Möglichkeit der Abfrage nach eventuell bekannten psychischen Erkrankungen. 

... und das war damals bereits objektiv nutzlos und diente nur als abschreckende Schikane.

 

vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Und mal im Ernst: Es gibt wirklich verrückte Menschen da draußen und diese sollten der Möglichkeit nach keine Waffen haben. 

nur erkennt man die nicht, weil "verrückt" eben nur eine Abweichung von der Masse definiert, aber nicht definiert, wie weit sie zu sein hat. Für die Therapie gibt es den Grundsatzes des Leides für eine Therapiewürdigkeit von "Verrücktheit".

 

vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Problematisch ist nur, dass hier doch schon wieder von extremistischen Gedanken etc. gefaselt wird, was einer Gesinnungsprüfung schon wieder Tür- und Tor öffnet. "Was - Du bist nicht zweifach geboostert??? Du Extremist - her mit den Waffen". 

Nein,

dass wird bestenfalls so sinnlos, wie die Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG. Schlimmstenfalls wird es zu willkürlichen Killer-Paragraphen mit dem die staatliche Verwaltung den legalen, privaten Feuerwaffenbesitz nach belieben verbietet.

 

Dein

Mausebaer

 

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vor 8 Minuten schrieb HangMan69:

 

hat es gegeben und der ist in den franz. alpen mit absicht in die bergwand geflogen...

... weil er sofort absolutes Flugverbot bekommen hätte, wenn er sich als psychotherapiebedürftig ge-out-et hätte. So gab es

  • kein Outing gegenüber dem Arbeitgeber, damit
  • keine Therapieunterstützung durch den Arbeitgeber, und es
  • kam zum Therapieabbruch mit
  • der bekannten Folge.
  • :closedeyes:

Binäre Regeln zu psychischen Störungen - wie eben auch in § 6 Abs. 1 WaffG - schützen nicht, sondern gefährden - sowohl den Merkmalsträger als auch Dritte.

 

Dein

Mausebaer

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vor 50 Minuten schrieb grizzly45:

Denn wer legt denn fest welche psychische Erkrankung zum Ausschluss führt?

 

Du hast völlig recht - das ist ein Problem. Genauso wie die Frage, ob eine abweichende politische Meinung eine Geisteskrankheit ist oder nicht. 

Man müsste sich auf eine Liste von Krankheiten einigen, sowie nachvollziehbare Diagnosekriterien. 

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vor 31 Minuten schrieb Mausebaer:

nur erkennt man die nicht, weil "verrückt" eben nur eine Abweichung von der Masse definiert, aber nicht definiert, wie weit sie zu sein hat. Für die Therapie gibt es den Grundsatzes des Leides für eine Therapiewürdigkeit von "Verrücktheit".

 

"Verrückt" ist ja nun ein sinnloser Begriff. Aber wir könnten uns sicher auf gewisse Kriterien einigen: 

- Vorliegen einer Eigen- oder Fremdgefährdung

- Wahnhafte Vorstellungen, die ein Erkennen der Realität unmöglich machen

- Borderline-Störung

- Missbrauch illegaler Substanzen

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vor einer Stunde schrieb grizzly45:

Ja

und

Nein.

 

Denn wer legt denn fest welche psychische Erkrankung zum Ausschluss führt?

 

...

 

Derzeit § 6 Abs. 1 WaffG:

"(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1.geschäftsunfähig sind,
2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen."

 

Du bist derzeit in Deutschland persönlich aus psychologischen Gründen nicht geeignet Waffen zu besitzen, wenn Du

  • ein Abhängigkeitssyndrom von einem Mittel entwickelt hast, dass grundsätzlich einen Rauschzustand auslösen kann (was z.B. bereits "Raucher" betreffen kann, wenn sie nicht mehr gut ohne können. :diablo: Ein Nikotin-Rausch ist selten, aber möglich)
  • debil bist. "Debil" wird heute i.d.R. als diskriminierend betrachtet. Es bezeichnete leichte Formen dauerhafter geistiger Einschränkungen. Also ein niedriger IQ oder eine auch nur beginnende, irreversible Demenz, ... oder
  • einer x-beliebigen anderen psychischen Störung leidest, selbst wenn es eine leichte Zwangsstörung ist, die Dich im Umgang mit Waffen zu redundanten Sicherheitsverhalten bringt oder auch Schmerzen, die nicht mehr oder nicht im ausreichenden Umfang rein körperlich erklärt werden oder irgendetwas, das eine Diagnose aus dem "F"-Bereich der ICD erlaubte. (Also von
  • F00.-* Demenz bei Alzheimer-Krankheit (G30.-+)
    F01.- Vaskuläre Demenz
    F02.-* Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
    F03 Nicht näher bezeichnete Demenz
    F04 Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt
    F05.- Delir, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt
    F06.- Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
    F07.- Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
    F09 Nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung
  • ... bis
  • F99 Psychische Störung ohne nähere Angabe :spiteful: )

 

Wie man leicht merkt, wurde hier von Leuten formuliert, die genau wissen, was sie schreiben ließen. :teu382:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 3 Minuten schrieb Harry Callahan:

 

"Verrückt" ist ja nun ein sinnloser Begriff. Aber wir könnten uns sicher auf gewisse Kriterien einigen: 

- Vorliegen einer Eigen- oder Fremdgefährdung

Sinnlos, da dann ja bereits die "Unterbringung" für die Dauer der Gefahr greift.

 

vor 3 Minuten schrieb Harry Callahan:

- Wahnhafte Vorstellungen, die ein Erkennen der Realität unmöglich machen

Die dürfen doch eh auf § 10 StGB alles und wie sollten die denn fähig sein, überhaupt einen Antrag für eine WBK zustellen. Ihr Betreuer wird das ja wohl kaum machen. ;)

 

vor 3 Minuten schrieb Harry Callahan:

- Borderline-Störung

Wie viele BPSler kennst Du? Bei leichter BPS besteht kaum ein Unterschied zu einem "gesunden" Norm-Menschen und bei schweren Formen würde auch der trotteligste Sachbearbeiter mindesten mal den § 6 Abs. 2 WaffG ziehen. ... und wie ist das dann mit Entwicklungen - so herum und auch so herum?

 

vor 3 Minuten schrieb Harry Callahan:

- Missbrauch illegaler Substanzen

Also wer

  • sich zu genehmigenden Forschungen mit LSD vollknallt, bekommt eine WBK,
  • aus gesundheitlichen Gründen Heroin oder Methamphetamin nimmt, bekommt ne WBK, und
  • besoffen dem Sachbearbeiter auf dem Amt den Antrag vollkotzt bekommt auch die beantragte WBK

weil entweder kein Missbrauch oder keine illegale Substanz. ;)

 

 

Irgendwie doch alles nicht ganz so einfach, oder? :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

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