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Litauen entschärft sein Waffengesetz


Tier911

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vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

So lange dies nicht verstanden wird, wird es nur eine Richtung beim Waffenbesitz gehen.

 

Schusswaffenbesitz! Den gleichen Leuten, die hier gegen uns arbeiten, macht es weder etwas aus in der Küche ganze Sätze von (Stich)Waffen stehen zu haben, noch sich mittels Schusswaffen (vor den Bürgern!) "beschützen" zu lassen. Eine Schande ist, dass es Bürger gibt, die unter deren Kommando Schusswaffen in die Hand nehmen. Wer nicht will, dass Bürger Waffen besitzen, der muss konsequenterweise darauf in jedem Fall verzichten.

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Am 27.3.2022 um 14:23 schrieb erstezw:

Ein Volk, dass auf den Grenzen und einem Staatsgebiet besteht, darf es ja auch nicht mehr geben. 

 

Läuft doch. 

Ääh, wir müssen doch unsere Flüchtlinge schützen können...

Die Ausrüstung würden viele auch selbst zahlen,  natürlich mit Rechtssicherheit.

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Am 27.3.2022 um 14:37 schrieb joker_ch:

Kriege ich selbst frei Haus ohne zu bezahlen..Muss nur halt noch die Uniform dazu auch nehmen.

Das war mir schon klar. Aber persönlicher Erwerb, also Kauf, das war mir nicht bekannt. Wohlgemerkt: Vollautomat, Kategorie A.

 

Danke für die Aufklärung!

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Am 30.3.2022 um 12:45 schrieb joker_ch:

So lange der Waffenbesitz alleine dem Sport und Freizeit Beschäftigung dient

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

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Am 3.4.2022 um 11:10 schrieb Nebraska:

Das war mir schon klar. Aber persönlicher Erwerb, also Kauf, das war mir nicht bekannt. Wohlgemerkt: Vollautomat, Kategorie A.

 

Danke für die Aufklärung!

 

Am Erwerb der Automaten änderte darum nichts, weil die EU-Richtlinie nur auf Halbautmaten abzielt 😉 Die Zahlen der Vollautobesitzer sind seit 2019 nur gestiegen. Ehrlich gesagt hab ich mir auch erst nach der Gesetzesänderung Automaten zugelegt, da die Sammlerbewilligung für Halbautomaten (klappbar auf unter 60cm und böses Magazin) die gleichen Voraussetzungen hat, wie die Bewilligung für Automaten. Von da her...

 

Heute kam auch ein Artikel heraus, aus dem hervorgeht, dass sogar Handgranaten theoretisch legal sind... oder zumindest straffrei.

Berner Gerichtsfall  – Besitz von Handgranate bleibt straffrei – Experte fordert Gesetzesverschärfung - 20 Minuten

 

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vor einer Stunde schrieb MRCL:

 

Am Erwerb der Automaten änderte darum nichts, weil die EU-Richtlinie nur auf Halbautmaten abzielt 😉 Die Zahlen der Vollautobesitzer sind seit 2019 nur gestiegen. Ehrlich gesagt hab ich mir auch erst nach der Gesetzesänderung Automaten zugelegt, da die Sammlerbewilligung für Halbautomaten (klappbar auf unter 60cm und böses Magazin) die gleichen Voraussetzungen hat, wie die Bewilligung für Automaten. Von da her...

 

Heute kam auch ein Artikel heraus, aus dem hervorgeht, dass sogar Handgranaten theoretisch legal sind... oder zumindest straffrei.

Berner Gerichtsfall  – Besitz von Handgranate bleibt straffrei – Experte fordert Gesetzesverschärfung - 20 Minuten

 

Da aber der Erwerb dieser HG strafbar ist, verstehe ich nicht genau wie der geschafft hat straffrei zu bleiben. Das war ja früher das Gleiche mit den VA. Besitz OK, illegaler Erwerb Strafbar, und wenn du nicht erklären konntest wie das Teil in deine Hände gelangte, strafbar.

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vor 18 Stunden schrieb joker_ch:

Da aber der Erwerb dieser HG strafbar ist, verstehe ich nicht genau wie der geschafft hat straffrei zu bleiben. Das war ja früher das Gleiche mit den VA. Besitz OK, illegaler Erwerb Strafbar, und wenn du nicht erklären konntest wie das Teil in deine Hände gelangte, strafbar.

 

Ist es nicht so, dass dir nachgewiesen werden muss, dass du etwas illegal erworben hast? Weil theoretisch wäre es ja möglich, wenn man eine Ausnahmebewilligung bekommt, militärische Sprengmittel legal zu kaufen, und die Dokumente müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden. 

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vor einer Stunde schrieb MRCL:

 

Ist es nicht so, dass dir nachgewiesen werden muss, dass du etwas illegal erworben hast? Weil theoretisch wäre es ja möglich, wenn man eine Ausnahmebewilligung bekommt, militärische Sprengmittel legal zu kaufen, und die Dokumente müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden. 

Oder du behauptest der Erwerb liegt weiter zurück als die Verjährung, würde hinhauen.

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vor 18 Stunden schrieb joker_ch:

Oder du behauptest der Erwerb liegt weiter zurück als die Verjährung, würde hinhauen.

 

Laut des Artikels selber wäre auch "Finden" kein strafbarer Erwerb.

 

Aber was soll eigentlich die Sache mit der "Gesetzeslücke"? Wie viele Fälle gibt es denn, in denen man jemanden hopsgenommen hat, der eine Handgranate besessen hat, bei dem den Umständen nach davon auszugehen war, dass die kein sicher verwahrtes Sammlerstück ist, und gegen den nicht eh schon genug vorlag, dass es der Besitz oder Erwerb auch nicht groß geändert hätte. Im vorliegenden Fall wird ja wegen der Granate nicht nur die Mindeststrafe erhöht, sondern man kann auch bei der Strafzumessung nochmal extra würdigen, dass es sich um eine im Vergleich z.B. zu einer Pistole besonders brutal und unterschiedslos auf Unbeteiligte wirkende Waffe handelt. Wenn man will, kann man den nach bestehender Gesetzeslage doch wohl auch so ziemlich lange einbuchten.

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