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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb JDHarris:

Ob diese Art der Beweismittelvernichtung in einem schwebenden Verfahren zulässig ist?

 

Oder sind die " vernichteten Waffen" gar nicht vernichtet worden...?

 

Puh...da geht's ja zu wie in Kalkutta aufm Basar.

Das Bullshit-Bingo zwischen Waffenbehörde und LKA ist bezeichnend für die Stümperhaftigkeit, mit der das Lebenswerk eines Sammlers hirnlos zerstört wurde!

Bearbeitet von JuergenG
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Geschrieben

Ist das wirklich was neues?

Bisher ist es doch auch schon immer so gewesen das die Erlaubnisse auf widerruf erteilt werden, auch wenn es nicht so direkt gesagt/geschrieben wurde. Wenn man bisher eine Erlaubnis bekommen hat und der Nachbar hat einen "richtig" angeschwärzt war die Erlaubnis ebenfalls schon weg. 

Mit dem neuen Recht hat es sich halt dahingehend verschärft das noch mehr stellen noch mehr gründe für einen widerruf finden können, die Ausstellung einer "Erlaubnis auf Widerruf" ist aber eigentlich nix anderes als eine Ausstellung einer Erlaubnis die auch ohne den Zusatz "auf Widerruf" trotzdem jederzeit widerrufen werden kann. Ich persönlich sehe da keinen Unterschied

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Wo wir dann gerade bei den Youtube Videos sind, hier mal ein wirklich richtig gutes des Ken (und das sage ich garantiert nicht von jedem seiner Videos und nicht uneingeschränkt über seine Person)

 

Es könnte sogar eines seiner besten sein.

 

Und hoffentlich finde ich mal Zeit, mir das ganze anzuschauen.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Ist das wirklich was neues?

Bisher ist es doch auch schon immer so gewesen das die Erlaubnisse auf widerruf erteilt werden, auch wenn es nicht so direkt gesagt/geschrieben wurde. Wenn man bisher eine Erlaubnis bekommen hat und der Nachbar hat einen "richtig" angeschwärzt war die Erlaubnis ebenfalls schon weg. 

Mit dem neuen Recht hat es sich halt dahingehend verschärft das noch mehr stellen noch mehr gründe für einen widerruf finden können, die Ausstellung einer "Erlaubnis auf Widerruf" ist aber eigentlich nix anderes als eine Ausstellung einer Erlaubnis die auch ohne den Zusatz "auf Widerruf" trotzdem jederzeit widerrufen werden kann. Ich persönlich sehe da keinen Unterschied

 

Zwischen "Erlaubnis von vornherein widerruflich erteilt" und "Widerruf einer Erlaubnis" (als eigener, gesondert zu begründender Verwaltungakt) ist aber noch ein feiner Unterschied. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wir sind unfrei.

 

 

 

Hast Du Dich nicht vor ein paar Tagen darüber beschwert das jemand dasselbe gepostet hat wie Du vorher? Das ist jetzt schon mindestens das dritte mal das Du das selber machst und etwas nochmal postest das 1-3 Beiträge über Deinem steht...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Zwischen "Erlaubnis von vornherein widerruflich erteilt" und "Widerruf einer Erlaubnis" (als eigener, gesondert zu begründender Verwaltungakt) ist aber noch ein feiner Unterschied. 

Ist es das wirklich? 

Ob eine Erlaubnis widerrufen wird weil sie auf widerruf erteilt wurde und dann z.B. der Zoll festgestellt hat das die Kfz Steuer nicht bezahlt wurde oder ob die Erlaubnis widerrufen wird weil bei der regelmäßigen Überprüfung oder dem Nachbericht festgestellt wird das die Kfz Steuer nicht bezahlt wurde kommt am ende auf dasselbe heraus: Man verliert die Erlaubnis und hat das beschriebene Problem, nur der Zeitpunkt ist ein anderer.

 

Also ja, es besteht ein feiner Unterschied, unter dem Strich kommt es aber doch auf dasselbe heraus

Geschrieben

Sicherheitsrisiko:

Ab der 11. Langwaffe wird der Jäger gefährlich!

 

Ganze 0,5 Prozent aller Jäger im Ländle besitzen mehr als 10 Langwaffen. Das ist natürlich eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Umso froher bin ich, dass die GrünInnen endlich aktiv werden.

 

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gruene-fordern-waffen-obergrenze-234-jaeger-in-baden-wuerttemberg-besitzen-mehr-als-zehn-langwaffen.620203f8-8017-4285-87f6-4058f3446f72.html

Geschrieben

Mal gespannt, wie die Jagdverbände reagieren.

Meine Prognose: gar nicht.

In fünf Jahren dann Absenkung auf fünf Langwaffen, in zehn Jahren auf Null. Glückwunsch!

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb BlackFly:

Bisher ist es doch auch schon immer so gewesen das die Erlaubnisse auf widerruf erteilt werden, auch wenn es nicht so direkt gesagt/geschrieben wurde. Wenn man bisher eine Erlaubnis bekommen hat und der Nachbar hat einen "richtig" angeschwärzt war die Erlaubnis ebenfalls schon weg. 

 

Ich will nicht bewerten, ob eine Erteilung "auf Widerrruf" tatsächlich noch einen Unterschied macht, aber die spezialgesetzlichen Regelungen zu Rücknahme und Widerruf in § 45 WaffG sind ohnehin schon sehr streng bzw. ungünstig für die Bürger.

 

Wer möchte, kann zum Vergleich mal in die entsprechenden Vorschriften im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) schauen, dort kann die Latte für Rücknahme oder Widerruf insbesondere begünstigender Verwaltungsakte durchaus höher liegen:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__49.html

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cz75sp:

 

Denen geht's doch nicht um Sicherheit. Denen geht es, und ging es immer, um die Durchsetzung eines ideologischen Prinzips... 

 

Es beißt die Maus keinen Faden ab - diese Partei war und ist der sozusagen natürliche Gegner der Sportschützen und Jäger.

Geschrieben

Im Übrigen gibt es auch noch positive Überraschungen...

Ba -Wü.-Innenminister Strobl hat überraschende Weise jetzt verkündet, dass es mit der CDU keine Obergrenze "10" für Jäger geben werde. Eine solche stehe für Misstrauen gegen Jäger und mehr Bürokratie, und das lehne man ab.

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