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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
Am 28.1.2024 um 14:55 schrieb Elo:

Tschechisches Parlament stimmt verschärftem Waffengesetz zu

 

Irgendwie nichtssagend, der Artikel. Verdächtige Käufe melden? was soll das heißen? Was ist ein verdächtiger Kauf? Wenn mir jemand geistig nicht geeignet vorkommt? Warum verkaufe ich so jemandem dann eine Waffe? Käme mir verantwortungslos vor.

 

Polizei kann jetzt Waffen beschlagnahmen? Konnten sie das vorher nicht?

 

Geistige Gesundheit überprüfen? Dass das nahezu unmöglich ist hatten wir ja schon geklärt.

 

Also ein bisschen Symbolpolitik als Beruhigungspille, wie immer. Wahrscheinlich ist auch denen klar, dass keine Gesetzesverschärfung mehr Sicherheit bringt, man aber immer bei Bedarf den Pöbel mit sowas ruhigstellen kann.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.1.2024 um 17:05 schrieb tont:

Die Fälle, in denen Jäger im Alb-Donaukreis ab der dritten Langwaffe gleicher Art ein Bedürfnis nachweisen sollen, sind mir vergangenes Wochenende auf einem Wettkampf auch zugetragen worden. Besonders radikal geht hier scheinbar das RP Tübingen vor bzw. die ihm untergeordneten Waffenbehörden. So war hier im Forum ja auch schon zu lesen, dass Behörden dort 12/18 Schießtermine für jede Überkontingentwaffe einfordern.

 

 

Das geht auf die verfassungswidrigen Vollzugshinweise zurück, in  denen Strobls Waffenreferat was von "Verweisungsfehlern" schwurbelt und eigenmächtig ein Baden-Württembergisches Waffengesetz erfindet.

 

1. Anwalt.

2. Widerspruch gegen die Forderung 12/18 für jede ÜK

3. Im Falle des Widerrufs der Erlaubnis -> Anwalt, Widerspruch, Klage

4. Behörde verliert, weil vom Waffengesetz nicht gedeckt.

 

 

Ich habe sowohl WSV als auch BDS auf das Problem hingewiesen, aber wenn man entweder das Thema nicht zur Sprache bringt(WSV) oder weiter an den "§14 Abs. 4 gilt auch für ÜK"-Blödsinn (BDS) glaubt und deswegen nichts gegen das eigentliche Problem unternimmt, dann muss das eben der kleine Mann wieder ausfechten...

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ASE:

Ich habe sowohl WSV als auch BDS auf das Problem hingewiesen, aber wenn man entweder das Thema nicht zur Sprache bringt(WSV) oder weiter an den "§14 Abs. 4 gilt auch für ÜK"-Blödsinn (BDS) glaubt und deswegen nichts gegen das eigentliche Problem unternimmt, dann muss das eben der kleine Mann wieder ausfechten...

 

Das beweist einmal mehr, wie wenig hilfreich solche Verbände sind. :peinlich:

Geschrieben (bearbeitet)

Anlassbezogenes Kreidefressen.

 

Die CSU haut den Schützen bei der nächstbesten Gelegenheit wieder eine über die Mütze.

Hat man doch bei den Blechgehäusen gesehen.

 

Der CSU trau ich so weit wie den anderen Farbschattierungen der Einheitsparteien.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Valdez:

Die CSU haut den Schützen bei der nächstbesten Gelegenheit wieder eine über die Mütze.

Hat man doch bei den Blechgehäusen gesehen.

 

 

Nach verfestigten Gerüchten lief die Gesetzes-Verbesserung bei den Magazinen für jagdliche Halbautomaten (nach dem unsäglichen BVerwG-Urteil dazu) über die CSU-Schiene.

Geschrieben (bearbeitet)

Wieder mal ein interessantes Urteil, das - mehr am Rande? - auch die Schlüsselaufbewahrung betrifft.

 

Verwaltungsgericht Münster, 1 K 249/21, 16.01.2024

 

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2024/1_K_249_21_Urteil_20240116.html

 

Ich will das Urteil hier nicht bewerten, insbesondere, da es eine recht traurige Vorgeschichte hat.

 

Daß es nicht schlau ist, ein Futteral im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses stehen zu lassen, braucht man wohl nicht zu diskutieren?

Bemerkenswert aber, wie die polizeilichen Ermittlungen und Zeugenvernehmungen abliefen und offenbar auch solche Erhebungen eine Rolle spielten, ob und wo das Futteral beim Beladen des Fahrzeugs angelehnt war.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
50 minutes ago, Elo said:

Wieder mal ein interessantes Urteil, das - mehr am Rande? - auch die Schlüsselaufbewahrung betrifft.

 

Und so am Rande den Halbsatz hat, "muss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden." Ich kann nicht einschätzen, ob im vorliegenden Fall der Mann vielleicht besser bedient sein mag, wenn man ihn von Autoschlüsseln und Schusswaffen fernhält. Aber mit dem auszuschließenden "Restrisiko" kann man jedenfalls alles und jedes verbieten, denn es liegt ja schon im Wort "Restrisiko", dass es das Risiko ist, das auch nach sinnvoller und üblicher Minderung von Risiken übrig bleibt. Natürlich besteht z.B. bei jeder Person ein Restrisiko einer massiven und nachteiligen Persönlichkeitsveränderung durch einen nicht bemerkten Hirntumor. Dieses Risiko ist allerdings sehr klein und wird deswegen als Restrisiko hingenommen. Und es bergen eben auch übergriffige Staatsapparate ein Restrisiko.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Und so am Rande den Halbsatz hat, "muss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden." 

 

Seltsam, in vielen anderen Bereichen mit potentiell gefahrenträchtigen Gegenständen werden eine Menge an "Restrisiken" hingenommen. 

Aber Waffen sind offenbar regelrecht "mythische" Gegenstände...

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb karlyman:

Aber Waffen sind offenbar regelrecht "mythische" Gegenstände...

 

Aus "Blaulichtkreisen" hier ein Bild der Waffen des Menschen, der im Pariser Bahnhof Menschen angriff:

 

GFZzwGBXMAACXwu?format=jpg&name=small

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Aus "Blaulichtkreisen" hier ein Bild der "Waffen"  des Menschen, der im Pariser Bahnhof Menschen angriff:

 

 

Danke... habe mir mal erlaubt, das etwas anzupassen. 

Geschrieben

Man gehe in den Werkzeug- oder Gartenbereich eines x-beliebigen Baumarkts in Europa... und viele "Waffen"diskussionen erübrigen sich schon. 

 

Rechtliche Klassifizierungen sind im Regelfall Papier, und Papier schützt gegen entschlossene/kriminelle/ideologieverwirrte Typen nicht. 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Elo:

welt.de, 03.02.2024:

 

Frau findet nach Autokauf Schreckschusswaffe

 

https://www.welt.de/regionales/bayern/article249855038/Frau-findet-nach-Autokauf-Schreckschusswaffe.html

 

Zitat:

...

Beamten stellten die Schreckschusswaffe sicher. Später fanden sie den Angaben zufolge heraus, dass der ehemalige Besitzer des Autos die Pistole nicht registriert und keine Erlaubnis für deren Besitz hatte.

...

Hatte die dämliche Tussi denn eine Erlaubnis zum Führen des hochgeföhrlischen Püsters? Aka kl.WS.

Tippe mal wohl nicht.

Und da haben wir schon den Verstoß gegen das WaffG. (§52 abs 3.2a)

Pozilei ermittelt bereits? Na hoffentlich beim Richtigen.

Hoffe, der Trulla wird das eine Leere...*seufz!*

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Elo:

Beamten stellten die Schreckschusswaffe sicher. Später fanden sie den Angaben zufolge heraus, dass der ehemalige Besitzer des Autos die Pistole nicht registriert und keine Erlaubnis für deren Besitz hatte.

Habe ich da was versäumt? Registrierung von solchen "Dingern" Besitzerlaubnis?

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Hatte die dämliche Tussi denn eine Erlaubnis zum Führen des hochgeföhrlischen Püsters? Aka kl.WS.

Tippe mal wohl nicht.

Und da haben wir schon den Verstoß gegen das WaffG. (§52 abs 3.2a)

Pozilei ermittelt bereits? Na hoffentlich beim Richtigen.

Hoffe, der Trulla wird das eine Leere...*seufz!*

 

Welche Schuld trifft denn deiner Meinung nach die Autokäuferin, dass Du sie dermassen abwertend beleidigst?

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