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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:

5,7 kn

Sind aber auch nur ~570kg eventuell gefordert, ob überhaupt da müsste man mal die komplette Norm lesen,  sind laut der verlinkten Seite aber 50kn. Das ist was ganz anderes. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

Sollten automatische Waffen erlaubt werden wenn man den Verschluss getrennt aufbewahrt? 

Wäre doch eine coole Sache. Stelle ich mir einen zweiten Tresor daneben …

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb AmericanDad:

Hält das den bösen Terroristen ab? Den Amokläufer? Den Rentner im Rollator davor den Reichstag zu stürmen?

Das hält die LWB davon ab schnell eine Schußbereite Waffe in Reichweite zu haben...  nur um das geht es dabei. Kriminelle interessieren sich nicht für das WaffG und somit betrifft es sie auch nicht.

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Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb AmericanDad:

Meine Fresse, eure Politiker.  Da fällt einem nichts mehr ein. 

Hast Recht, passt gut in die Kompetenzspirale von Faeser, Lauterbach und der Bundeswehr-Oma. Wahrscheinlich stecken wieder Schrank-Lobbyisten dahinter, die den Einsteigern direkt zwei Schränke verkaufen können.

Einfach nur noch Protest wählen, Steuern sparen und Arbeitszeitverkürzungen anstreben ...

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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb AmericanDad:

Der Innenexperte schlug konkret vor, dass Bauteile von halb- oder automatischen Waffen wie etwa Lauf, Verschluss oder Magazin künftig getrennt aufbewahrt werden sollen

Wie genau meint er das? In getrennten Tresoren im selben Haus? Also als Schutz gegen Diebstahl,  sodass der Einbrecher zwei Schränke raustragen muss? Oder ein Teil auf der Polizeiwache, damit den Besitzer nicht beim Anblick seines HA die plötzliche Mordlust packt?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Hunter375:

hält die LWB davon ab schnell eine Schußbereite Waffe in Reichweite zu haben

Inwiefern? Weil er theoretisch 2 Schränke öffnen müsste und noch nen Moment basteln? Könnte man nicht vermuten,  dass ausgerechnet diejenigen,  die vielleicht am ehesten geneigt wären,  ihre Waffen für unlautere Dinge einzusetzen,  auch am ehesten vergessen,  den Verschluss in den anderen Schrank zu legen?

Sorry, aber das ist die mit Abstand blöderweise Idee, gleich nach dem gelb lackieren. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

und wenn es nur die Verankerung des Schrankes gegen einfache Wegnahme  durch iergeneinen Junkie ist.

Ein Junkie hat selten Interesse, einen >100kg Schrank aus einem Keller wegzutragen.

 

Ich halte mich bei der Aufbewahrung an die im Waffengesetz vorgeschriebenen erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Abhandenkommen.

Und im Zweifelsfall habe ich von meiner Behörde eine schriftliche Bestätigung, dass meine Aufbewahrung gesetzeskonform ist.

 

 

vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

Sollten automatische Waffen erlaubt werden wenn man den Verschluss getrennt aufbewahrt? 

In dem Fall würde ich mir auch noch einen weiteren Tresor zulegen ;-)

Das zeigt doch mal wieder den Realitätsbezug solcher Forderungen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb sealord37:

Inwiefern? Weil er theoretisch 2 Schränke öffnen müsste und noch nen Moment basteln?

 

Die Frage ist wo die Verschlüße dann gelagert werden müssten.. nach den Vorstellungen der Herrschaften vermutlich nicht im Haushalt der Waffenbsitzer.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Merkste selber, nicht wahr.

Ich merke aber auch, wie du den ersten Teil meines Posts unkommentiert gelassen hast.  

Ich geb dir recht, es kann in diesem Zusammenhang irgendwann mal zu einem ganz komischen Urteil kommen,  hatten wir ja schon mal kurzzeitig bei den Halbautomaten für Jäger.  Aber letztlich würde es, wenn die vorschriftsmäßige Aufbewahrung nur bei verankerten Tresor gegeben ist, bedeuten,  dass momentan locker die deutliche Mehrheit der LWB ihre Waffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt. Und auch,  dass die Behörden das so billigen.

Kann gut sein, dass in einem zukünftigen Verfahren das genauso festgestellt wird und Tresore grundsätzlich zu befestigen sind, aber jemandem bei der derzeitigen Praxis eine  schuldhaften Verstoß vorwerfen und entsprechend verurteilen wird nicht klappen. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Hunter375:

Die Frage ist wo die Verschlüße dann gelagert werden müssten.. nach den Vorstellungen der Herrschaften vermutlich nicht im Haushalt der Waffenbsitzer.

Ja, das ist die Frage, die der Herr offen gelassen hat.  Möglicherweise hätte er sonst auch beantworten müssen wo die Dinger dann gelagert werden sollen.  

Aber wahrscheinlich wollte der Typ einfach nur mal was sagen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb sealord37:

Kann gut sein, dass in einem zukünftigen Verfahren das genauso festgestellt wird und Tresore grundsätzlich zu befestigen sind, aber jemandem bei der derzeitigen Praxis eine  schuldhaften Verstoß vorwerfen und entsprechend verurteilen wird nicht klappen. 

 

Man muss sich klarmachen, das Verwaltungsrecht(Waffg, AwaffV) und Strafrecht(StGb) zwei verschiedene Sachen sind. Vergleiche den Fall des Jägers der Fundwaffen  ohne §12 Abs 3 zu beachten zur Behörde geführt hat. Strafrechtlich wegen geringer Schuld eingestellt, Zuverlässigkeit dennoch weg.

 

Waffenrechtlich kannst du dich wesentlich einfacher auf die Vorgaben der AwaffV berufen, wenn es sich nur um Beanstandungen bei der Kontrolle handelt. Viele Behörde empfehlen auch ausdrücklich die Verankerung.

 

Strafrechtlich wird der Dreh und Angelpunkt hingegen  sein, ab wann du die  Gefahr des Abhandenkommen verursacht hast. Wenn der Schrank allerdings weg ist, weil er einfach wegzutragen war, wird sich diese Diskussion nicht stellen, besonders dann, wenn die Behörde als ggf Beigeladene o.g. Empfehlung berichtet. 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ASE:

Strafrechtlich wird der Dreh und Angelpunkt sein, ab wann du die  Gefahr des Abhandenkommen verursacht hast.

Strafrechtlich müsste ich die Gefahr des Abhandenkommens aber schuldhaft verursacht haben, das wird aber schwierig,  wenn sich landauf, landab die Waffenbehörden mit dem  lose stehenden Tresor zufrieden geben und darauf eine WBK erteilen. 

Geschrieben (bearbeitet)

§52 Abs. 3 Nr. 7a bezieht sich nur auf §36 WaffG und nicht auf das unterlassen bestimmter Behörden. Anders wäre es, wenn die Behörde angeordnet hätte, das du deinen Waffenschrank nicht verankern sollst. Dann wärst du schuldlos.

 

Das ist ja gerade die Gefahr: Eine Behörde bezieht sich nur auf das Verwaltungsrecht, deswegen kann sie die Nichtverankerung ja auch nicht beanstanden, es sei denn sie legt "Gefahr verursachen" sehr abstrakt und grundsätzlich aus, einen Stiefel, den sich viele Behörden aus pragmatischen Gründen nicht anziehen.

 

Verschwindet der Schrank, liegen dann aber auf einmal Tatsachen vor, vorbei ist es mit der Abstraktheit der Gefahr,  und frei nach einem Zitat Adenauers wird die Nichtverankerung dann neu bewertet werden. Um so schlimmer dann, wenn das jeweilige LKA und die Behörde eine Verankerung empfohlen hat.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

Die Kenntnisse von kN und Verankerungen sind beeindruckend.

 

Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung zur Rechtsklarheit.

 

Es gilt das Wesentlichkeitsgebot. D.h. Grundrechtsintensives muss durch Parlamentsgesetz geregelt sein.

 

Und was steht zu Verankerungen im Gesetz?

 

Ach ja: gar nichts.

 

Da brauchts keine Gesetze, Urteile und Beschlüsse, die ich vorlegen soll, sondern nur einen Blick ins Gesetz, der bekanntlich die Rechtsfindung erleichtert.

 

Wenn dir der Begriff Mindset nicht gefällt, dann nimm Geisteshaltung. Eines Untertanen.

 

Gesetz und Recht: ja. Anbiederung: nein.

 

Ich mache billige Bildchen, weil ich etwas bewegen will. Du mauerst Dich ein. Ok. 🤷‍♀️

 

Bearbeitet von CvonderSee
Geschrieben
8 hours ago, Hunter375 said:

Das hält die LWB davon ab schnell eine Schußbereite Waffe in Reichweite zu haben...  nur um das geht es dabei. Kriminelle interessieren sich nicht für das WaffG und somit betrifft es sie auch nicht.

 

Warum kommt mir da nur das Zitat aus dem Spiegel-Artikel "Cocktails verboten" https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759 in den Sinn: "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." 

Anscheinend ist der Politik und anderen Behörden der Gedanke ein Graus, dass sich der Bürger gegen Straftäter wirkungsvoll wehren kann bzw. daheim ein Abschreckungspotential hat, das soll mit allen möglichen Mitteln verhindert werden.....

 

bj68

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1 minute ago, BJ68 said:

Anscheinend ist der Politik und anderen Behörden der Gedanke ein Graus, dass sich der Bürger gegen Straftäter wirkungsvoll wehren kann bzw. daheim ein Abschreckungspotential hat, das soll mit allen möglichen Mitteln verhindert werden.....

 

Womit schikanöse Vorschriften und schikanöse Auslegungen der Vorschriften systemimmanent sind. Grundgedanke des WaffG ist es eben, dass der Schutz von Leben und Freiheit kein zulässiger Grund für Waffenbesitz sein soll (außer für einige Bonzen), allerlei andere im Vergleich dazu unwichtige und harmlose Dinge allerdings erlaubt bleiben sollen. Erreicht werden soll das eben über Schikane. Die können im Grunde beliebig sein. Ob man eine gewisse Zahl Schießtermine ohne eigene Waffe oder einen gewissen Schrank braucht, oder ob man einfach im Amt ein Jahr lang einmal die Woche vorsprechen und da zwanzig Hampelmänner machen muss, ist eigentlich dafür unerheblich, außer dass bei der letzteren Idee der Zweck offensichtlicher wäre, nämlich einfach eine allgemeine Erschwerung des Waffenbesitzes. 

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Geschrieben
1 hour ago, Proud NRA Member said:

allerlei andere im Vergleich dazu unwichtige und harmlose Dinge allerdings erlaubt bleiben sollen.

 

und selbst da wird dem Bürger der Knebel angelegt....ansonsten wären Teile wie in dem Posting von mir aufgeführt https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Waffenhandel-Haftstrafe-fuer-Migrantenschreck-Betreiber/Hab-mal-ein-wenig/posting-33622880/show/ oder auch Pfefferspray, das nicht zur Tierabwehr bestimmt ist legal. Beinhaltet auch die 7,5 Joule Regel usw. 

D.h. nicht nur dass, wie Du schreibst "der Schutz von Leben und Freiheit kein zulässiger Grund für Waffenbesitz sein soll", sondern zusätzlich der Staat aktiv Wege sucht, Bürgen Notwehr mit geeigneten Mitteln zu erschweren, wenn nicht gar unmöglich zu machen, siehe die Idee mit der getrennten Aufbewahrung von Lauf, Verschluss und Magazin oder auch die netten Waffenverbotszonen, wo Dir dann auch das Pfefferspray abgenommen wird. 

 

bj68

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb ASE:

 

Sachkunde. 100

Waffenschrank 1000€

Waffen, Munition, Mitgliedsbeiträge et etc diverse 1000er

 

Aber bei einem scheiß Schwerlastanker für 10€ aus dem Baumarkt das ist dann  Boston-Tea-Party, Alamo, Pearl Habor und 1848, ja?

 

 

 

Ich würde gar nicht so eine Prinzipienfrage daraus machen.

Bei leichteren und zumal vom Format her gut abtransportierbaren Schränkchen - natürlich Verankerung, kein Thema.

Allerdings sehe ich keinen Grund, z.B. bei einem ca. 340 kg schweren Waffentresor wie bei mir vorhanden, noch einen Schwerlastanker zu setzen.   

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb fw114:

 

Das würde ich dann durch ein Gegengutachten, dass dies in privatem Wohnraum nicht leistbar ist, belegen.

 

 

 

Absolut berechtigter Einwand.

 

Dann wäre ein speziell gesicherter Hochsicherheitsraum außerhalb deines privaten Wohnraumes eine Option.

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BJ68:

Anscheinend ist der Politik und anderen Behörden der Gedanke ein Graus, dass sich der Bürger gegen Straftäter wirkungsvoll wehren kann bzw. daheim ein Abschreckungspotential hat, das soll mit allen möglichen Mitteln verhindert werden.....

Schöner Link zu einem wichtigen Artikel, durch den klar wird, dass der Grundgedanke, der legale Waffenbesitz sei per se böse und müsse eingedämmt werden, von einem einzigen Menschen ausging, der sich auch nie einer Wahl stellen musste: Siegfried Schiller, Regierungsdirektor in der Hamburger Behörde für Inneres. Und seit 50 Jahren baut das WaffG auf diesem Stuss auf.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Allerdings sehe ich keinen Grund, z.B. bei einem ca. 340 kg schweren Waffentresor wie bei mir vorhanden, noch einen Schwerlastanker zu setzen.   

 

Ich selber auch nicht, aber das LKA BW z.B. sieht 1000kg als Untergrenze an.

Ehrlich gesagt wär mir eine klare Regelung lieber, denn momentan ist es so das du dann hinterher gesagt bekommst, was du nicht hättest du dürfen oder hättest machen sollen.

Ist nur schwierig, hier  alle Sonderfälle abzudecken, speziell bei Wohnungen mit fragwürdigen Wänden...

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ASE:

 

Ich selber auch nicht, aber das LKA BW z.B. sieht 1000kg als Untergrenze an.

 

 

Als Untergrenze für Verankerung?

Das scheint aber in keine Hinweis- oder Merkschrift des IM Ba.-Wü. oder einer Waffenbehörde zu den Aufbewahrungsanforderungen eingeflossen zu sein... und von denen gibt es ja reichlich.

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