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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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BTT:

 

Zitat

Was sagen Experten zu einem Verbot halbautomatischer Waffen?

Torsten Seiffert, Anwalt für Waffen- und Jagdrecht bei der Kanzlei SNP Schlawien in Leipzig, sieht trotz "Reichsbürgern" keinen Grund, das Waffenrecht aktuell zu verschärfen:

 
Unser jetziges Waffengesetz ist eines der härtesten in Europa und vollkommen ausreichend - wenn man es richtig anwendet.
Torsten Seiffert, Anwalt für Waffen- und Jagdrecht

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/reichsbuerger-waffen-gesetz-verschaerfung-100.html

Zitat

Insbesondere Faesers Kategorisierung von Waffen als "kriegswaffenähnlich" irritiert den Fachmann: "Waffenrechtlich ist der Begriff 'kriegswaffenähnlich' Käse. Das Aussehen einer Waffe hat nichts mit ihrer Gefährlichkeit zu tun." Kriegswaffen seien per se für den Privatbesitz verboten, und halbautomatische Konversionen von Kriegswaffen "nicht gefährlicher als zivile Selbstladewaffen", so Seiffert zu ZDFheute.

und

Zitat
Seit 30 Jahren versagt das Waffenrecht vollständig wegen der Überverwaltung. Noch mehr Verwaltung kann und darf nicht die Lösung sein.
Lars Winkelsdorf, Waffensachverständiger

 

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1 hour ago, rwlturtle said:

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Das ist eine Sackgasse. Faktisch darf es in einer freien Gesellschaft keine Gesetze gegen einzelne Gruppen geben, für die es keine objektive und nachweisbar relevante gesellschaftliche Notwendigkeiten gibt. Alles andere geht in Richtung einer Diktatur, steht nicht auf dem Boden des GG und sollte daher von jedem Bürger ignoriert/boykotiert werden.

 

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vor 43 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Interessanter Artikel für den ÖRR. Wenn schon die Hauspresse nicht zu 100% auf die befohlene Marschrichtung einschwenkt, wird es spannend was sich wirklich von den feuchten Träumen der Verbieter umsetzen lässt. 

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vor einer Stunde schrieb fa.454:
(eben fehlerhaft zitiert)
Nur wer Lohnsteuer zahlt ist Blödsinn.
Ich zahle seit Jahren keine mehr, auch keine Einkommensteuer auf abhängige oder selbstständige Arbeit.
Dennoch läßt mich weder Finanzamt, noch Kommune in Ruhe.
Trotzdem habe ich in meinem Leben keinen Pfenning (oder Cent) Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder Bafög erhalten.
Das letzte Transfereinkommen, dass ich erhielt, nannte sich Wehrsold.
 

Ich will dich nicht verunsichern, aber Rente ist Transfereinkommen.

Außer natürlich du lebst seit Jahren vom Goldberg im Keller.

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vor einer Stunde schrieb rwlturtle:

FkZ5OYzWQAAw9TC?format=jpg&name=small

 

Hatten wir schonmal, nannte sich „Preußisches Dreiklassenwahlrecht“

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht

 

Könnte man schon so einführen, nur hätten dann wirklich die „geheimen Eliten“ aus den ganzen Verschwörungsszenarien die vollkommene Macht. Wäre jetzt nicht sooooo der Brüller.

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vor 3 Minuten schrieb Thomas St.:

Man könnte sich ja darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, wenn Menschen mitentscheiden, die ihr eigenes Leben nicht auf die Reihe bekommen. 

Sieht man in meiner Heimat. Da kann auch jeder der abstimmen darf abstimmen über bestimmte (Sach)themen, Wahlen usw. Trotzdem macht längst nicht jeder mit, wie man an den Wahlbeteiligungen des Abstimmungstages jeweils sieht.

 

Eigentlich braucht es in Deutschland wenigstens eine zuverlässige Altbestand/Altbesitzregelung, damit der schon erworbene Halbautomat/Halbautomaten nicht nachträglich verboten bzw. einkassiert werden kann. Ist aber wahrscheinlich politisch gesehen nicht erwünscht.

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7 minutes ago, mühli said:

Eigentlich braucht es in Deutschland wenigstens eine zuverlässige Altbestand/Altbesitzregelung, damit der schon erworbene Halbautomat/Halbautomaten nicht nachträglich verboten bzw. einkassiert werden kann. Ist aber wahrscheinlich politisch gesehen nicht erwünscht.

 

Am besten wäre eine harte und nicht verhandelbare Grenze, sich in fremde Lebensbereiche einzumischen. D.h. was ein anderer Mensch oder eine Gruppe in freier Entscheidung in ihrem Wirkungsbereich regelt, geht ausserhalb dieses Wirkungsbereich ABSOLUT KEINEN etwas an.

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vor 2 Minuten schrieb Psychotic:

Ich will dich nicht verunsichern, aber Rente ist Transfereinkommen.

Mich verunsichert man nicht so leicht. :D

Ich bin kein Rentner, auch noch nicht ganz so alt.

 

Das mit den Transfereinkommen ist nicht ganz einfach.

Ich bin da Volkswirtschaftler alter Schule.

Deshalb ist für mich jedes Einkommen Transfergeld, dass nicht aus einem betriebswirtschaftlichen Mehrwert generiert wird.

Jede Aufweichung ist für mich Soziallismus.

Ich verdamme das auch nicht grundsätzlich, da mir der volkswirtschaftliche Nutzen von Transfereinkommen schon bekannt ist.

Wird es allerdings leistungslos gezahlt, ist es eben als Abgrenzung Helikoptergeld.

 

Der Staat sorgt nun mal für die Seinen und das ist auch in Ordnung.

Es war allerdings mal eine Zeit, da gab es soviel Anstand, dass den Beziehern von Einkommen aus der öffentlichen Hand durchaus für die Sicherheit ihrer Versorgung ein "geldwerter Vorteil" zugestanden wurde, längst passé.

Heute möchten die mehr haben als Leute, die wirklich für ihr Geld arbeiten.

Wie hoch waren gleich noch die zugestandenen Anpassungen an die gesteigerten Inflationsraten bei den Ortszuschlägen?

Ich weiß, dass sie nicht alle so sind!

Aber für mich ist da eine deutliche Schieflage entstanden.

Darüber läßt sich trefflich streiten und die Grenzen sind auch nicht so genau definiert.

Für mich allerdings schon.

 

Renten sind da noch unschärfer.

Die ursprüngliche Teilung der Rentenkassen in Arbeiter und Angestelltenversorgung zeigt die Trennung noch.

Beides sind ursprünglich Leistungen aus einem Generationenvertrag.

Die Arbeiterrenten entsprechen einem erwirtschafteten Einkommen.

Bei den Angestelltenrenten war das auch mal so ähnlich, aber mit dem im Laufe der Jahre immer weiter gestiegenen Anteil von Angestellten im öffentlichen Dienst nun immer weniger.

Für die gab es früher Pensionen, da war das klarer.

Also schon irgendwie zumindest zum Teil Transfereinkommen.

 

Aber da ich kein Rentner bin und mir auch schon seit Ende der Achtziger klar ist, dass ich da nicht viel zu erwarten habe, ist es mir auch egal.

Ich werde übrigens auch kein Bürgergeld bekommen, warum soll ich denn dann zu den Beziehern öffentlicher Einkommen großzügiger sein als die zu mir?

 

Und um auf das Thema zurückzukommen:

Genau aus diesen Beziehern leistungsloser Einkommen rekrutieren sich die meisten grün-Linken und rot-Linken.

Früher waren das Bedienstete.

Die wollen mir vorschreiben, wie ich zu leben habe.

Es reicht ihnen nicht, immer unverschämter zu verlangen, wofür ich zu zahlen habe.

Quasi ein sich selbst verstärkender Prozess, ein Teufelskreis.

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inoffizielle News aus dem Co2-Air-Forum:

 

Zitat

Geplante Waffenrechtsverschärfungen:

 

Die Rückkehr des Anscheinswaffen-Paragraphen:

“Dem § 2 wird nach Absatz 5 folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Für Einstufungen kriegswaffenähnlicher Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1. entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsverpflichtet sind Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. “ “16. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1.6.3 wird folgende Nummer 1.7 eingefügt: „.1.7 1. kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen sind, sofern das äußere Erscheinungsbild, insbesondere durch die wesentlichen Waffenteile, den zur Kriegsführung bestimmten Waffen nach Nummer 29 der Kriegswaffenliste (Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506)) gleicht: a) halbautomatische Nachbauten dieser zur Kriegsführung bestimmten Waffen oder b) sonstige halbautomatische Langwaffen und aus diesen umgebaute Feuerwaffen...“

 

Überprüfung von WBK-Inhabern und Antragstellern

“§ 4 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die zuständige Behörde kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers anordnen. Sie kann in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Erlaubnisinhabers anordnen.“ 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 letzter Halbsatz wird das Wort „zehn“ durch das Wort „fünfzehn“ ersetzt. b) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“ durch die Wörter „tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“ ersetzt.“

 

§ 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 und 2 werden die Wörter „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“ durch die Wörter „tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“ ersetzt. b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die zuständige Behörde holt die Stellungnahme der folgenden Behörden ein, ob dort Erkenntnisse nach den Sätzen 1 und 2 vorliegen: 1. der zuständigen Behörde der Landespolizei oder der zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes, 2. der Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze im Inland der betroffenen Person, beschränkt auf die letzten fünf Jahre vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung, 3. der in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörde, 4. des Zollkriminalamts, 5. des für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Gesundheitsamts sowie 6. der Gesundheitsämter, die für die inländischen Wohnsitze zuständig sind, die die betroffene Person in den letzten fünf Jahren vor Durchführung der Prüfung der persönlichen Eignung innehatte.“ 6. In § 6 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,“ durch das Wort „Antragsteller“ ersetzt.“

 

Schnupper-Schießen und ähnliche Schießstand-Benutzung von Nicht-WBK-Inhabern:

Nach § 27 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Personen, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, ist das Schießen auf ortsfesten Schießstätten nur gestattet mit: 1. Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist, 2. den in § 14 Absatz 6 genannten erlaubnispflichtigen Schusswaffen, a) sofern es sich um mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) handelt oder b) sofern es sich um Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner und maximaler Ladekapazität von zwei Schuss handelt oder c) sofern es sich um andere genannte Waffen für Munition mit Randfeuerzündung bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 lr.) handelt, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt.

 

Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 belegt ist.

 

In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verantwortliche Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waffenverbot belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“

 

Altbesitz von kriegsähnlichen Schußwaffen:

„Dem § 58 werden nach Absatz 23 folgende Absätze 24 bis 27 angefügt: „(24) Hat jemand am [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes] eine Feuerwaffe nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Feuerwaffe nicht wirksam, wenn bis zum [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes plus 12 Monate] mindestens 10 Prozent der sichtbaren Oberfläche der Feuerwaffe neonfarben markiert werden, er die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 entsprechend Anwendung.“

 

Dazu die Begründung des BMI für die neuen Regelungen:

„Außerdem wird durch eine Änderung in § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG neben dem Führen auch der Erwerb und der Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheines geknüpft; selbiges gilt auch für Armbrüste. Um eine Kriminalisierung bestimmter bislang legaler Verhaltensweisen zu vermeiden, werden Altfallund Übergangsregelungen in § 58 Absatz 25 bis 27 eingeführt. Durch das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Schusswaffen soll das von ihnen ausgehende Gefahrenpotential verringert werden. Diese Waffen wirken besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amoktaten eine hohe Relevanz aufweisen. Die Amoktaten von Utoya, Norwegen sowie Christchurch, Neuseeland, wurden mit solchen Waffen verübt. Wegen der Manifeste der Täter im Internet ist eine Nachahmung nicht auszuschließen. Weiterhin wird durch die Einführung des § 27 Absatz 2a WaffG das Schießen auf ortsfesten Schießstätten mit erlaubnispflichtigen Waffen für Jedermann reglementiert, um den Gefahren, die mit dem uneingeschränkten Gebrauch von Schusswaffen einhergehen, Rechnung zu tragen.“

 

„Ferner wird eine Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern eingeführt. Außerdem wird die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, verpflichtend. Hierdurch soll die Erkenntnislage der Waffenbehörden noch weiter verbessert werden. Diesem Zweck dient auch die Änderung des § 4 Absatz 5 des Waffengesetzes, wonach die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Antragstellers und Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis erleichtert wird. Darüber hinaus werden die Wohlverhaltensfristen in § 5 um jeweils fünf Jahre erhöht, wodurch die Entwaffnung von Extremisten durch - 14 - Bearbeitungsstand: 20.09.2022 11:27 die Übermittlung verwertbarer Daten durch die Verfassungsschutz- an die Waffenbehörden verbessert wird...“

 

 

13216715317625225066447345767782251.pdf

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vor 13 Minuten schrieb HK243:

inoffizielle News aus dem Co2-Air-Forum:

 

switty hatte das wohl ursprünglich auf WO veröffentlicht.

 

Es paßt m. E. schon recht gut zu den Äußerungen aus Politik und Presse der letzten Monate.

 

 

Bearbeitet von Elo
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8 minutes ago, Andor said:

Jetzt hat man wenigstens mal einen Ansprechpartner:

 

Ohje, Whistleblower werden doch in den "Vorzeigedemokratien" üblicherweise gekreuzigt bzw. die moderne Variante davon.

 

Aus dem CO2 Forum ein netter Kommentar:

Quote

Mein GK Verein hat soeben verkündet vorerst keine Gastschützen mehr zuzulassen. Der

Stand ist nur noch für Mitglieder des Vereines offen.

 

Da fehlen mir einfach die Worte. Wie devot kann man überhaupt sein? Bei einem angeblichen(!) Entwurf bereits den Schwanz einziehen?!

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Der Herr Schaary ist aber nicht die Quelle des Textes.

M.E. ist er nur der Ersteller der .pdf, die im CO2-Forum verbreitet wird.

Ich habe es zwar textlich nicht abgeglichen, aber gut möglich, dass er sie genau von hier hat, also dem von @switty verbreiteten Text.

Aber immerhin eine Möglichkeit zum Schulterschluss mit dem CO2-Forum und den Paintballern.

Die werden dann ja wohl auch demnächst einen KWS haben müssen ...

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vor 4 Minuten schrieb fa.454:

Die werden dann ja wohl auch demnächst einen KWS haben müssen ...

War die hohe Anzahl von KWS nicht ein Dorn im Auge? Und nun will man dafür sorgen, dass es noch mehr werden? Und die Behörden so mit noch mehr Arbeit überschütten?

 

Irre. Was die nehmen, will ich auch.

 

Oder man will das so, Behörden überlastet, es rutscht dann zwangsläufig irgendwann wieder einer durch das Raster und man hat wieder fadenscheinige Gründe um die Bevölkerung weiter zu verarsc… äh zu retten. 

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4 minutes ago, sonnyboy said:

Ich kenne einen Verein, der Gastschützen nur zulässt, wenn sie ein gültiges Ausweis Dokument (nur BPA keinen Reisepass) und ein

Polizeiliches Führungszeunis (nicht älter als 6 Monate) dabei haben.

 

Ich finde das nicht gut. Ich habe vor kurzem mal wieder einen älteren Gast betreut, der einfach mal schiessen wollte. Ich habe ihm nach ein paar Erklärungen die Wahl der Waffe überlassen. Er hat dann meine 9mm Luger bevorzugt. Er wird vermutlich nicht mit dem Schiessen anfangen, hat sich aber gefreut das einfach mal direkt ausprobieren zu können und gelernt, dass es mit der Kurzwaffe gar nicht so einfach ist, auch nur die Scheibe auf 25m zu treffen. Es wäre traurig, wenn sowas nicht mehr einfach möglich ist.

 

Wobei - älterer Herr. Das war sicher einer von diesen Reichsbürgern, der für die Erstürmung des Bundestags trainieren wollte. Nachdem die Treffsicherheit deutlich Raum für Verbesserungen geboten hat, hat er wohl von seinem Vorhaben abstand genommen. So gesehen bin ich jetzt vermutlich auch noch schuld daran, dass ich den Behörden und den Politikern ihren gewünschte medienwirksamen Putsch vereitelt habe.

 

14 minutes ago, Fussel_Dussel said:

Oder man will das so, Behörden überlastet, es rutscht dann zwangsläufig irgendwann wieder einer durch das Raster und man hat wieder fadenscheinige Gründe um die Bevölkerung weiter zu verarsc… äh zu retten. 

 

Eigentlich kann nur das der geheime Plan sein. Denn einen anderen Effekt hat dieser Schwachsinn letztendlich nicht.

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vor 37 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Was bedeutet juristisch 

das bedeutet nach meiner Interpretation, das die Waffenbehörde aktiv wird, wenn man durch Dritte selbst mit Falschinformation denunziert wird (ala "Fussel Dussel ist Reichsbürger, der leugnet immer die BRD" => Behörde kann aktiv werden und die Zuverlässigkeit absprechen). Durch das neue Hinweisgebergesetz bleibt dann auch unklar, wer der Denunziant war, da dieser geetzlich geschützt ist.

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