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IGNORED

Defekte Waffe an Händler zurückgeschickt, dieser verweigert die Rückzahlung


PB1110

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Schönen guten Abend,

 

momentan habe ich ein Problem und ich dachte mir, ich wende mich mal damit ans Forum hier. :)


Im Januar habe ich bei einem Händler im Internet eine Flinte gekauft (bezahlt bereits im August 2019 und anschließend noch einlagern lassen), welche bis vor kurzem einwandfrei funktionierte, dann allerdings gegen Ende August einen Defekt hatte.

 

Ich habe daraufhin per Mail Kontakt mit dem Händler aufgenommen, ihm die Lage geschildert und die Waffe kurz darauf unter Gewährleistung zur Reparatur eingeschickt.

Etwa 2 Wochen später kam die Waffe wieder zurück, der Defekt schien augenscheinlich behoben, trat nach nur einmaligem Gebrauch auf dem Schießstand jedoch erneut auf.

 

Ich kontaktierte darauf erneut den Händler, teilte ihm das mit und schrieb ihm am 11.10.21 per Mail, dass ich die Waffe gerne zurück schicken und den Kaufbetrag erstattet haben möchte, die Waffe anschließend austragen lassen möchte und mir mit neuem Voreintrag

ein Ersatzmodell besorgen möchte. Der Händler willigte darauf ein und forderte mich auf, die Waffe an ihn zurückzuschicken.

 

Daraufhin klärte ich vorher nochmal alles mit der Behörde ab, bezüglich der Austragung usw ... und meldete mich eine Woche später, am 18.10.21 nochmal beim Händler, um diesem mitzuteilen, dass ich mit der Behörde alles abgesprochen habe und ihm die Waffe im Laufe der nächsten Tage zurück schicken werde. Auf meine Anfrage, ob dieser noch meine Kontodaten für die Rückerstattung gespeichert hatte kam seine Antwort relativ zügig am selben Tag noch: "Wir haben Ihre Kontodaten noch, schicken Sie die Waffe zurück und wir kümmern uns dann."

 

Am 20.10.21 ging die Waffe zurück (zu diesem Datum auch die Austragung aus meiner WBK) und nachdem ich eine Woche später das Geld noch nicht zurück erhalten habe, meldete ich mich erneut am 27.10.21 per Mail beim Händler und fragte nach, wie lange das mit der Rückerstattung noch dauern wird.  Noch am selben Tag erhielt ich die Antwort, dass das im Laufe der Woche noch erledigt wird.

 

Am 03.11.21, nachdem mir das Geld immer noch nicht überwiesen wurde, rief ich einfach mal an in der Firma an um nachzuhaken,  wo man mir jedoch mitteilte, dass das mit der Rückerstattung wohl doch nicht so einfach wäre:

Laut Aussage des Mitarbeiters, da das Widerrufsrecht nur innerhalb von 2 Wochen gültig ist und in dem Fall nicht mehr anwendbar wäre und da der Händler unter Gewährleistung  eigentlich zwei mal das Recht zur Nachbesserung hat und in meinem Fall wurde ja nur einmal repariert.

Der Fall müsse nun mit der Geschäftsleitung geklärt werden, aber die ist unglücklicherweise (und wie soll's auch anders sein) erstmal die nächsten 14 Tage nicht zu erreichen....

 

Meine Frage nun, wie schaut hier die rechtliche Lage aus und wie realisitisch sind die Chancen, dass ich mein Geld wieder bekomme?

Ich war der Annahme, da ich im Vorfeld alles schriftlich abgeklärt habe, dem Händler mein Vorhaben genauestens geschildert habe und erst nachdem dieses von Ihm akzeptiert wurde, gehandelt habe (Waffe austragen lassen und an Händler zurück schicken),

dass ich nun auch das Recht darauf habe, dass mit der Betrag zurückerstattet wird.

 

Wenn's hilfreich ist, kann ich gerne noch den genauen Schriftverkehr der ganzen E Mails hier reinstellen, vielleicht kann man sich dann ein besseres Bild von der ganzen Geschichte machen.

 

Jedenfalls habe ich nun das Problem, dass ich die Waffe aufgrund der Austragung auf der Behörde nicht mehr zurück nehmen darf und der Händler sich quer stellt mir die Kosten zu erstatten.

Wie könnte man hier am besten vorgehen?


Vielen Dank schon mal im Voraus für jede hilfreiche Antwort.

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vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

Da Du das Vorgehen aber mit dem Händler vorher abgesprochen hattest

hat er das schriftlich oder nur mündlich mitgeteilt?

 

wenn mündlich=keine chance ihn darauf festzunageln!!!

 

vor 29 Minuten schrieb PB1110:

Im Januar habe ich bei einem Händler im Internet eine Flinte gekauft (bezahlt bereits im August 2019 und anschließend noch einlagern lassen), welche bis vor kurzem einwandfrei funktionierte, dann allerdings gegen Ende August einen Defekt hatte.

wann hast du die waffe denn wirklich "in besitzt" genommen(datum)? wie häufig damit geschossen und um was für einen defekt handelt es sich überhaupt?!?

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vor 22 Minuten schrieb HangMan69:

hat er das schriftlich oder nur mündlich mitgeteilt?

 

wenn mündlich=keine chance ihn darauf festzunageln!!!

 

wann hast du die waffe denn wirklich "in besitzt" genommen(datum)? wie häufig damit geschossen und um was für einen defekt handelt es sich überhaupt?!?

Bis auf das Telefonat lief jegliche Kommunikation per E Mail.

 

Erwerb der Waffe war am 23.01.21 , ab etwa Ende April (Schießstände waren aufgrund von Corona ja geschlossen zu der Zeit) 1 - 2 mal wöchentlich etwa 50 Schuss pro Training und gegen Ende August traten dann die Probleme auf. Genau kann ich es natürlich nicht sagen, aber ich schätze mal so auf 1200 - 1400 Schuss insgesamt.

 

Das Problem ist, dass die Waffe beim Repetieren nicht mehr gespannt wird und der Abzug sich nicht mehr betätigen lässt. Zudem klemmt die manuelle Sicherung an der Waffe und lässt sich nicht mehr in den gesicherten Zustand bewegen. (Entschuldigung für die laienhafte Beschreibung :D)

 

Nach der ersten Reparatur wurde das kurzzeitig behoben, nach etwa 15 Schuss leider wieder genau die gleichen Probleme.

Bearbeitet von PB1110
Rechtschreibfehler
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vor einer Stunde schrieb PB1110:

Ich kontaktierte darauf erneut den Händler, teilte ihm das mit und schrieb ihm am 11.10.21 per Mail, dass ich die Waffe gerne zurück schicken und den Kaufbetrag erstattet haben möchte, die Waffe anschließend austragen lassen möchte und mir mit neuem Voreintrag ein Ersatzmodell besorgen möchte. Der Händler willigte darauf ein und forderte mich auf, die Waffe an ihn zurückzuschicken.

 

 

 

Hast Du genau diesen Sachverhalt schriftlich?

 

Dann ab zum RA und alles wird in Deinem Sinne verlaufen.

 

Ansonsten wirds nicht ganz so einfach.

 

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vor 21 Minuten schrieb highlower:

 

Hast Du genau diesen Sachverhalt schriftlich?

 

Dann ab zum RA und alles wird in Deinem Sinne verlaufen.

 

Ansonsten wirds nicht ganz so einfach.

 

Ja klar und weil's schon mehrere Leute angesprochen haben, stell ich den Verlauf der Nachrichten einfach mal hier rein. ^^

 

am 11.10.2021

K: Hallo Herr xxx,

die Waffe die ich bei Ihnen eingeschickt habe zur Reparatur, hatte nach etwa 10 - 15 Schuss genau den gleichen Defekt wie zuvor und funktioniert nicht mehr. Ich würde die Waffe gerne an Sie zurückgeben, den Betrag erstattet bekommen, anschließend die Waffe austragen lassen und mir mit einem neuen Voreintrag ein Ersatzmodell besorgen. Bitte melden Sie sich nochmal bei mir, wenn Sie Zeit haben.

 

H: Hallo, dann bitte zurück schicken.

 

K: Alles klar, danke für Ihr Verständnis und tut mir leid für die ganzen Umständlichkeiten und dass für Sie wieder Transportkosten anfallen deswegen. Gibt es von meiner Seite noch etwas zu beachten? Ich brauche für eine neue Bedürfnisbescheinigung wahrscheinlich eine Bestätigung vom Büchsenmacher, dass die Waffe defekt ist und der Fehler sich nicht beheben lässt, wie genau läuft das ab? Bitte diesbezüglich nochmal um eine kurze Rückmeldung. Ansonsten noch einen schönen Nachmittag.

 

am 12.10.2021

H: Hallo, am besten mit ihrer Behörde sprechen ob sie einen Nachweis benötigen.

 

am 18.10.2021

K: Guten Morgen Herr xxx,

habe heute Morgen alles mit der Behörde abgeklärt, ich schick die Waffe schnellstmöglich an Sie zurück und lasse Sie anschließend austragen auf der Behörde. Ich brauche dann wie gesagt zusätzlich noch einen schriftlichen Nachweis von Ihnen bzw Ihrem Büchsenmacher, dass die Waffe defekt ist. Benötigen Sie für die Rückerstattung nochmal meine Kontodaten oder haben Sie die noch eingespeichert? Freue mich über eine Rückmeldung und wünsch Ihnen einen guten Start in die Woche. 

 

H: Hallo, wir haben ihre Konto daten noch, schicken sie die Waffe zurück und wir kümmern uns dann.

 

am 27.10.2021

K: Guten Tag, die Waffe ist am 20.10. bei Ihnen angekommen und ich bin gerade dabei, diese austragen zu lassen. Wie lange wird es noch ungefähr dauern, bis Sie mir den Betrag zurück erstatten? Freue mich über eine kurze Rückmeldung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. 

 

H: Hallo, Wird diese Woche noch erledigt.

 

Kleiner Nachtrag: bei dem schriftlichen Nachweis über den Defekt ging es darum, dass ich mit meiner Behörde abklären wollte, ob ich in diesem Fall einen neuen Voreintrag ausgestellt bekomme ohne erneute Bescheinigung vom Verband (ist ja ein Thema, was hier auch schon mehrfach diskutiert wurde 😄), aber da diese letztendlich auf eine neue Bedürfnisbescheinigung besteht ist das eigentlich nebensächlich geworden..

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vor 2 Stunden schrieb PB1110:

Aussage des Mitarbeiters, da das Widerrufsrecht nur innerhalb von 2 Wochen gültig ist und in dem Fall nicht mehr anwendbar wäre und da der Händler unter Gewährleistung  eigentlich zwei mal das Recht zur Nachbesserung hat und in meinem Fall wurde ja nur einmal repariert.

Widerrufsrecht ist klar, das steht hier gar nicht zur Debatte. Geht um Gewährleistung.

 

Entscheidende Frage vorweg: hast du die Flinte neu oder gebraucht gekauft?

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vor 1 Minute schrieb highlower:

Hm, so richtig klar und deutlich kann ich leider nicht herauslesen, dass sich der Händler auf Deine eingangs geäußerte Bitte vollumfassend eingelassen hat.

Ich verstehe was du meinst, die Antworten sind etwas schwammig und ausweichend formuliert...

 

Aber ich meine,  ergibt sich nicht aus der ganzen Konversation, dass der Händler bereit ist, die Waffe zurückzunehmen und den Betrag zu erstatten? 

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vor 2 Stunden schrieb PB1110:

... gekauft (bezahlt bereits im August 2019 ...),

Sobald der Händler mandatieren muß könnte sein Anwalt imho zum Ergebnis kommen, daß der Kaufvertrag aus 8.2019 ist, sein Mandant jetzt lange genug mehr als kulant und großzügig war, er das in Anbetracht des lustigen Schriftwechsels ja liebend gerne anders formulieren würde, also das mit der Großzügigkeit und daß es jetzt aber gut sei. 

 

Nur meine 2 Cent. 

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vor 5 Minuten schrieb Josef Maier:

Sobald der Händler mandatieren muß könnte sein Anwalt imho zum Ergebnis kommen, daß der Kaufvertrag aus 8.2019 ist, sein Mandant jetzt lange genug mehr als kulant und großzügig war, er das in Anbetracht des lustigen Schriftwechsels ja liebend gerne anders formulieren würde, also das mit der Großzügigkeit und daß es jetzt aber gut sei. 

 

Nur meine 2 Cent. 

Entschuldigung, mir fällt das jetzt eben erst auf, dass ich mich hier um ein Jahr vertan hab ... :wacko2: Bezahlt im August 2020, Erwerb Januar 2021... Werde den Beitrag noch eben anpassen.

 

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Na, wenn "alle Stricke reißen", sollen sie eben ihren 2. Nachbesserungsversuch haben, bzw. diesen unternehmen... 

Und wenn dieser (eher erwartbar) erneut nichts bringt, sprich der Mangel nicht behoben ist, dann ist die Sache doch "110-prozentig" klar, und der Händler muss gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen. Rechtlich kommt er nicht mehr raus.

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vor 3 Stunden schrieb grizzly45:

Das kann m.M. nach Hickhack geben der nur per RA dann zu klären ist.

Das Gewährleistungsrecht ist auf Seite des Händlers. Durch die Waffe sind ja nach eigenen Bekunden mehrere Tausend Schuss gegangen, ohne das es Probleme gab. 

 

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, muss der Lieferant beweisen dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in Ordnung war. Danach kehrt sich das um, die Beweislast liegt beim Käufer. 

 

Und einfach mal als Denkanstoß: Der Händler hat eine Spanne von ??%, soll aber nun eine defekte Gebrauchtwaffe zurücknehmen - warum sollte er das freiwillig tun?   

 

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