Zum Inhalt springen
IGNORED

Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?


Maverick0707

Empfohlene Beiträge

Ich bin im Vorstand eines Schützenvereins und einem unserer Mitglieder wurden die WBK`s widerrufen bzw. eingezogen, wegen Verlust der Zuverlässigkeit (Grund - Steuerprobleme). Er hat die eigenen Waffen auf andere Mitglieder verteilen können, hat wegen der Voreinträge etwas gedauert.

Was muß man nun im Verein beachten, wenn derjenige mit Vereinswaffen oder Waffen von anderen Schützen schießen will?

Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich, ausser - Schupperschützen und Mitgliedern, die auf dem Weg zur WBK sind und von einem Ausbilder/Schießtrainer ständig beim Schießen begleitet werden.

Darf er überhaupt ohne Zuverlässigkeit Waffen im Verein in die Hand bekommen?

Auf Fragen nach der genauen behördlichen Anordnung reagiert er sehr unkooperativ, so daß man nicht weiß, was eigentlich genau im Bescheid steht.

Sicher ist, das er 60 Tagessätze bekommen hat und nach 5 Jahren die WBK wieder bekommen könnte.

Es geht nicht darum, demjenigen jetzt das Leben noch schwerer zu machen, keiner hat ein Problem damit, ihm eine zusätzliche Aufsicht daneben zu stellen.

Die Frage ist, darf er noch eine Waffe in die Hand bekommen?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 32 Minuten schrieb Maverick0707:

Auf Fragen nach der genauen behördlichen Anordnung reagiert er sehr unkooperativ, so daß man nicht weiß, was eigentlich genau im Bescheid steht.

 

Er ist unkooperativ, will aber mit Leihwaffen schießen?

Was juckt das denn euch? ER will doch etwas, soll er halt einen Nachweis beibrigen dass er keine Gefährdung darstellt.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb Maverick0707:

Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich

ist er nach wie vor mitglied im verein und ist dieser verein einem anerkanntem verband angeschlossen?!?

wenn ja, dann ist er nach wie vor "versichert"!!!

also was soll der schmonz mit "bei uns nicht weil es keine tagesversicherungen für "vereinsfremde" gibt"!?!

 

er ist mitglied im verein, mitglied im verband aber (jetzt) ohne wbk und eigene waffen! wo is das problem ihn mit den vereinswaffen schiessen zu lassen?!?

 

voraussetzung natürlich das, wie matthias angesprochen hat, KEIN waffenverbot von der behörde ausgesprochen worden ist!

 

diese info hat er dem vorstand zu offenbaren will er weiterschiessen...

Bearbeitet von HangMan69
  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

„Der dessen Name nicht genannt werden darf“ ist zwar ein ziemlicher Dickschädel aber auch ein guter Freund von mir.

Von einer Gefährdung oder einem Waffenverbot ist überhaupt keine Rede (sonst wäre die Behörde auch nicht so kooperativ beim  Unterbringen seiner Waffen gewesen. Dieses Märchen mit dem Versicherungsschutz: Wie oben geschrieben - er ist Mitglied im Verein und sogar zwei Verbänden. Nirgends steht, das der Besitz einer WBK Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist.

Zitat BDS „Sämtliche Mitglieder sind über den Bundesverband beim Schießsport haftpflichtversichert.“ https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Maverick0707:

Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich,

Komische Regeln habt Ihr.....

vor 2 Stunden schrieb Maverick0707:

Die Frage ist, darf er noch eine Waffe in die Hand bekommen?

Die Frage KANN nur er beantworten!

Selbst die Behörde darf diese Frage Euch nicht beantworten!

 

Aber bei Steuervergehen, gibt es in der Regel kein Waffenumgangsverbot....

 

Laßt ihn einfach schiessen und am Leben teilhaben!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Maverick0707:

[...] ihm eine zusätzliche Aufsicht daneben zu stellen.

 

Warum das? Hat er die Sachkunde + Standaufsicht? Die ist ja nicht an die WBK gebunden. Die hatte ich lange bevor ich überhaupt eine WBK hatte. Da habe ich dann auch mit Vereinswaffe alleine geschossen.

 

Es spricht doch nach Sachlage überhaupt nichts dagegen, den Kollegen wie einen "Neuschützen mit Sachkunde, aber [noch] ohne WBK" zu behandeln. Nicht mehr und nicht weniger. Nur, dass es bei ihm eben noch etwas länger dauert, bis er die WBK machen kann.

 

PS: Mir war absolut nicht bewusst, dass Steuerprobleme die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen in Frage stellen. Ist das normal? Oder überzogene Reaktion der Behörde? :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Güte. Lasst ihn weiter am Vereinsleben teilhaben. Ja, er hat eine Dummheit begangen - aber nein, von ihm geht doch keine ernsthafte (waffenbezogene) Gefahr aus. Ich finde den §5 WaffG sowieso völlig überzogen, bei jedem Kleinstdelikt die Zuverlässigkeit widerrufen zu können gerade bei Themen, die nicht mal was im Ansatz mit Waffen / Gewalt zu tun hat. Er wird sich sicherlich über sich selbst am meisten ärgern. Und das er seine Knarren abgeben musste, ist zusätzliche Strafe genug. Solange er Vereinsmitglied ist, sachkundig und die Aufsichtenberechtigung hat, braucht man ihm auch keinen Aufpasser zu Seite zu stellen. Also die Kirche im Dorf lassen. Und manchmal hilft auch etwas Demut, dass manch einer einer Strafe mit 60 Tagessätzen näher ist, als der/die zu denken vermag (beliebtes Beispiel: Nötigen auf der Autobahn - das erste Signal der Lichthupe mag noch als Warnung durchgehen, das zweite ist dann schon eine Nötigung)

Bearbeitet von switty
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb JDHarris:

Er hatte Zwei Rocker in anerkannter Notwehr erschossen.

warum wurde ihm dann ein "waffenverbot" auferlegt?

illegale waffe? waffe illegal "geführt"?

wenn die notwehr rechtmäßig war macht eine verurteilung und der entzug der waff.rech. zuverlässigkeit ja keinen sinn...

Bearbeitet von HangMan69
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb HangMan69:

warum wurde ihm dann ein "waffenverbot" auferlegt?

illegale waffe? waffe illegal "geführt"?

wenn die notwehr rechtmäßig war macht eine verurteilung und der entzug der waff.rech. zuverlässigkeit ja keinen sinn...

Das Führen der Waffe war wohl unklar, die Notwehr eindeutig...daher trotzdem Waffenverbot.

Bearbeitet von JDHarris
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 49 Minuten schrieb switty:

Ja, er hat eine Dummheit begangen

Nein ! Er hat keine Dummheit begangen, sondern eine Steuerstraftat. Die Zuverlässigkeit hat er verloren und seine WBKs auch. Einem Freund von mir ist das Gleiche passiert - Steuervergehen -.

Er bekam nach 5 Jahren keineswegs seine WBKs zurück, sondern mußte eine MPU durchlaufen. Das bedeutet praktisch, daß er einen psychologischen Sachverständigen finden muß, der ihm bescheinigt, das er im Umgang mit einer Waffe - in Zukunft - keine Gefahr darstellt. Einen solchen Sachverständigen zu finden ist nicht einfach, fast unmöglich.

Weiter: Wenn die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde, bedeutet das, daß er keinen Umgang mit einer Waffe haben darf, denn dafür muß er zuverlässig sein. Es braucht nicht extra ein Verbot der Waffenbenutzung ausgesprochen werden, denn das ergibt sich klar automatisch durch die gesetzlichen Vorgaben.

Ein Verein, der das mißachtet, macht sich mittschuldig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Pikolomini:

Weiter: Wenn die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde, bedeutet das, daß er keinen Umgang mit einer Waffe haben darf, denn dafür muß er zuverlässig sein. Es braucht nicht extra ein Verbot der Waffenbenutzung ausgesprochen werden, denn das ergibt sich klar automatisch durch die gesetzlichen Vorgaben.

Ein Verein, der das mißachtet, macht sich mittschuldig.

Quatsch mit Soße.

 

Zitat

§ 2 WaffG - Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Pikolomini:

Wenn die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde

Blödsinn.

 

Die Zuverlässigkeit wird bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft. Gäste im Verein sind grundsätzlich nicht überprüft, dürfen aber trotzdem schießen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

Blödsinn.

Wir sind hier nicht in Bullerbü, wo sich jeder die Realität zurechtbiegen kann!

Wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt, muß zuverlässig sein. Das ergibt sich klar aus den WG.

Verliert er die Zuverlässigkeit, darf er keine tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausüben.

Benutzt er als Unzuverlässiger eine Waffe - egal wo -, übt er die tatsächlichr Gewalt über die Waffe aus - das macht er, indem er die Waffe in der Hand hält - und er macht sich dadurch strafbar.

Genauso, wie die Person, die ihm die Waffe überläßt, zumindest wenn sie weiß, daß ihm die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde.

Bei uns im BDS würde keine unzuverlässige Person auf dem Stand eine Waffe in die Hand bekommen !!

Das ist weder schwer zu begreifen, noch unlogisch, sondern einfach nur folgerichtig.

Nebenbei: Ich halte es schon für eine Zumutung - Unverschämtheit von der unzuverlässigen Person, das von ihren Vereinskollegen zu verlangen und sie dabei in die Verlegenheit zu bringen, eine Straftat zu begehen.

Bearbeitet von Pikolomini
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb Fyodor:

Gäste im Verein sind grundsätzlich nicht überprüft, dürfen aber trotzdem schießen.

Wenn ihnen die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde, dürfen sie genau nicht schießen. Versuche einmal einer Behörde zu erklären, daß du als Standaufsicht nicht weißt, das ein Vereinkollege die Zuverlässigkeit verloren hat, wenn der Verein genau aus dem Grunde dessen Waffen übernommen hat. Viel Glück dabei.

Wenn ich als Standaufsicht weiß, Jemand hat die Zuverlässigkeit verloren, schießt der, wenn ich Aufsicht habe, garantiert nicht und ich habe dabei die Rückendeckung meiner Vereinskollegen.

Da bin ich mir ganz sicher.

Wenn ich das - aus welchen Gründen auch immer - anders handhabe, mache ich mich strafbar.  Nur darum geht es.

Bearbeitet von Pikolomini
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.