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Standzulassung Schießen von "Langwaffen mit Kurzwaffenmunition"


CiscoDisco

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Wenn in der aktuellen Zulassung explizit Kurzwaffe steht, kannst Du zwar Langwaffen schießen hast aber keine Zulassung des Standes dafür, egal ob in .38spec, 45ACP, 9x19mm …..

Von daher würde ich es lassen bzw. ein Carbine Kit für meine KW verwenden.

 

Ändert die Zulassung über den Sachverständigen auf Schießstand für Kurz- und Langwaffen bis (z.B.) 2500 J, dann wäre das kein Problem.

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wie schon geschrieben wird lang - bzw. kurzwaffen - munition durch die cip tabellen definiert.

 

und NEIN - eine REINE energieangabe ist in der regel NICHT sinnvoll / machbar.

eine  kw- geschoss mit 1500 joule aus einem revolver hat eine komplett andere aussenbalistik als ein lw - geschoss mit 1500 joule aus einem ar 15.

blenden und kugelfänge können  z.b. 2000 joule aus .500s+w locker wegstecken, kapitulieren aber bei kleinen und wesentlich schnelleren geschossen  (  z.b. 223 rem ) 

 

dto. ist auch der beschuss von stehlzielen  ( fallscheibenanlagen )  bei entfernung X nur mit  kaliber X und maximalenergir X zulässig....

 

die jeweilige standabnahme / standzulassung ist sache des beauftragten sachverständigen, der aus technischen  gegebenheiten und vorgaben sein gutachten erstellt.

 

see you.

 

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moin raiden, 

nö, ich meinte schon das was ich schrieb.

kann zwar nicht exakt der richtige begriff sein , aber die geschossgeschwindigkeit ist wohl ein kennzeichen der jeweiligen aussenbalistik der geschosse.

und eben die geschossgeschwindigkeit ist ein wesentlicher indikator der auswirkung auf schutzeinrichtingen wie blenden und auch auf zielmedien und kugelfänge.

 

in den masstafeln sind die munitionsartenwohl selbstverständlich auch definiert - aber die tafel IV der cip erfüllt den zweck wohl auch, da darin  munition für pistolen und revolver ( auch genannt kurzwaffen  ) gelistet sind.

 

 

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vor 31 Minuten schrieb Handgunner:

kapitulieren aber bei kleinen und wesentlich schnelleren geschossen  (  z.b. 223 rem ) 

Der Fragensteller bezieht sich auf Kurzwaffenmunition aus Langwaffen. Und da spielt es für den Stand keine Rolle, ob die 9 mm Luger aus einer KW oder aus einer LW kommt. Hat der Stand nur Kurzwaffenzulassung, ist das ein Problem. Kenne ich so nicht.

Bekannt sind mir aber einige DSB Stände, die es trotz Zulassung unterbinden. Wahrscheinlich, weil die eigenen Mitglieder dem Spaß nicht frönen dürfen.

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Die Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition (letzte Ausgabe Bundesanzeiger Nr. 38a vom 10.01.2000) sind heute kaum noch zu finden. Sie werden auch nicht mehr genutzt, alle Beschussämter mit denen ich Kontakt habe nutzen seit ein paar Jahren ausschließlich die CIP Tabellen. Gesetzlich ist das meines Wissens jedoch nicht neu geregelt worden. Die Änderung der Beschussverordnung zum 1.1.2022 habe ich noch nicht gelesen, vielleicht wird es da mal sinnvoll geregelt.

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So sollte es auch sein.

 

Ich kenne leider mehrere Stände, auf denen explizit nur Lang- oder Kurzwaffen zugelassen sind. Nur auf 50m steht tatsächlich "Handfeuerwaffen bis 200J" in der Zulassung, weil da Freie Pistole und KK-Gewehr geschossen wird.

Der entsprechende Verein ist damit aber unzufrieden und versucht seit einiger Zeit das überall auf "Handfeuerwaffen" ändern zu lassen.

 

Hat da jemand Erfahrung mit solchen Änderungen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das der Sachverständige festlegen kann. Aber ganz so einfach scheint es in diesem Fall nicht zu sein. Leider kenne ich da keine Details 😐

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Der Stand muss explizit für Langwaffen zugelassen sein, sonst darf man nicht mit Langwaffenstand keine Langwaffen in Kurzwaffenkaliber schießen.

 

Es geht dabei auch nicht nur um das Kaliber sondern hauptsächlich erstmal um Kurz/Langwaffe...

 

Ich hab das letztens auch ändern lassen für unseren Schießstand.

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Ich kenne beides aus meinen Vereinen. Mein Hauptverein hat eine Zulassung bis 7500 J., der andere Verein hat auf 25m nur Kurzwaffe zugelassen. Führt dann dazu, das ich zwar dort mit 44 Magnum aus der Kurzwaffe schiessen darf, aber nicht mit dem KK UHR.Das hat mit Energie nix zu tun, einzig die Trennung von KW und LW. Warum auch immer. 

In dem Verein mit 7500J schiessen wir 25 und 50 m auf den gleichen Bahnen. Erlaubt ist aber entweder NUR KW oder NUR Langwaffe, nicht gemischt. Auch so eine " komische Regel". 

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Es gibt ein paar Voraussetzungen in den Schießstandrichtlinien, die erfüllt sein müssen. Soweit ich mich erinnere, ohne jetzt konkret nachgeschaut zu haben, muß beispielsweise für den Langwaffenschützen z.B. am Schützenstand eine Breite von 1,25m vorhanden sein, während für den Kurzwaffenschützen 1m genügt.

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Bei den Langwaffen hängts davon ab, welche, KW stimmt. Siehe Tabelle 2.2 der Schießstandrichtlinie:

 

2.2 Abmessungen der Schützenpositionen
Die Abmessungen ergeben sich aus den sicherheitstechnischen Anforderungen, zudem sind nutzungsspezifische Kriterien
berücksichtigt. In Tabelle 2.2 sind die wesentlichen Abmessungen der jeweiligen stationären Schützenpositionen
festgelegt. Diese Aufstellung ist nicht abschließend.
Die jeweiligen Wandabstände und die Abstände zu eventuell in den Schützenstand ragende Stützsäulen müssen die
Hälfte der angegebenen Werte erreichen.
Waffenart Anschlag
Scheibenentfernung
Mindestmaße Schützenposition
Breite Tiefe
(m) (m) (m)
DL-Waffen stehend 10,00 1,00 2,00
DL-Langwaffen liegend 10,00 1,00 4,00
Zimmerstutzen stehend 15,00 1,00 2,00
KK-Langwaffen stehend 50,00 1,25 2,00
liegend 50,00 1,25 4,00
KK/GK-Langwaffen stehend 100,00 1,25 2,00
stehend 300,00 1,60 2,50
KK/GK-Langwaffen liegend 100,00 1,25 4,00
liegend 300,00 1,60 4,00
VL-Langwaffen stehend 50,00 1,25 2,00
liegend 100,00 1,25 4,00
KK-/GK-Kurzwaffen stehend 25,00 1,00 1,501
stehend 50,00 1,00 2,00
liegend 50,00 1,00 4,00
VL-Kurzwaffen stehend 25,00 1,00 2,00
Tabelle 2.2 Mindestmaße der Schützenpositionen auf geschlossenen und offenen Schießständen
Nach den Regeln der ISSF sind folgende seitliche Abstände von Positionsmitte zu Positionsmitte bzw. freie Standflächen
für die Schützen erforderlich:
– Freie Pistole 1,25 m
– Olympische Schnellfeuerpistole 1,50 m x 1,50 m1
Die Mindesttiefe umfasst die freie Bodenfläche im Schützenstand ab Schießlinie bzw. Brüstung entgegen der Schussrichtung
auf der gesamten Schützenstandbreite, die die Bewegungsfreiheit der Aufsichten bzw. den Standwechsel der
Schützen während des Schießens erlaubt, ohne die schießenden Personen zu behindern oder zu gefährden.
Bei von den Vorgaben der Tabelle 2.2 abweichenden Scheibenentfernungen sind dennoch die weiteren Angaben der
Tabelle 2.2 für die jeweilige Waffenart einzuhalten.

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Es sollte kein Problem darstellen, auf jedem   KW-Stand Langwaffen im KW-Kaliber zuzulassen, wenn

 

- Abstände eingehalten werden, was i.d.R. zu weniger Ständen führt, also z.B.  3 statt 5 siehe @Sachbearbeiter post.

- Die Anschlagsart gleich bleibt, also beim Standard 25m Stand stehend

- KW-Kaliber die Regelmäßig die Mündungsenergiezulassung überschreiten ausgeschlossen werden. Klassiker: 44 Magnum aus UHR hat häufig 1800-1900J, als weit über den üblichen 1500J

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Zitat

z.B. am Schützenstand eine Breite von 1,25m vorhanden sein, während für den Kurzwaffenschützen 1m genügt

 

In meinem Verein ist dies so.
25m Stand mit 5 Schützenständen bei Kurzwaffe, ca. 1m breit. Wenn Langwaffe dann muss ein Stand daneben frei bleiben. Wenn z.B. jemand mit UHR auf Stand drei ("in der Mitte") schießt muss Stand 2 und 4 frei bleiben. Schießt jemand mit Langwaffe auf Stand 1, dann muss Stand 2 frei bleiben usw.
 

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