Zum Inhalt springen
IGNORED

Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?


mrhurra

Empfohlene Beiträge

vor 17 Minuten schrieb cartridgemaster:

Mehr als 90% der jährlich erfassten Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen fallen in den Bereich der SSW, Airsoft- und Anscheinswaffen, insofern haben die Dinger durchaus eine nicht unerhebliche Deliktrelevanz.

Für welche Delikte? Und der berühmteste Fall im Strafrecht zum Thema Anscheinswaffen (für Zwecke des StGB, nicht des WaffG) dreht sich um einen Lippenpflegestift der Marke Labello...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Beau Riese:

Eine SSW könnte sie im Stress eines tatsächlichen Angriffs vermutlich ohnehin nicht bedienen.

 

 

dann kann sie den Spray auch nicht nutzen.

Vorbereitung ist alles

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da das ein gemeinsamer Beschluss der Innenminister aller Bundesländer ist, muss sich das künftige Kabinett damit beschäftigen. Vermutlich ist damit eine komplette Ablehnung dieser Forderungen auch nicht so ohne weiteres mehr möglich. Was die Verschärfungen betrifft, so sind ja nur wenige Möglichkeiten denkbar.

Die Grünen haben ja schon länger den KWS schon zum Erwerb gefordert. Das natürlich, damit die Zuverlässigkeit schon zum Erwerb geprüft ist.

Schleierhaft ist mir eine Verschärfung des Führens. Soll der KWS nur noch in den Abendstunden gelten oder nur noch an Bahnhöfen?

Wäre ein komplettes Verbot von SSW denkbar, das wohl möglich sogar entschädigungslos?

Für Weiteres fehlt mir da im Moment die Phantasie.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.8.2021 um 21:20 schrieb Pikolomini:

Ich weiß ...

Aber für was braucht man die Dinger überhaupt ?

Man braucht was zu Essen und Wasser, und wenn es kalt ist eine windgeschützte Ecke. Alles darüber hinaus ist Luxus, und zum Leben nicht unmittelbar notwendig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

Man braucht was zu Essen und Wasser, und wenn es kalt ist eine windgeschützte Ecke.

Als Kartoffel. Als Fachkraft selbstverständlich auch ein Smartphone, kostenloses W-Lan, Schokopudding, rote Turnschuhe, Küchenmesser, was williges** zum Poppen, kostenlosen Rechtsbeistand, ... 

 

** ok, auf Willigkeit kann man offenbar gelegentlich verzichten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb BJ68:

Stinkspray was ist das?

Das ist etwas ähnliches wie Pfefferspray, nur dass es nicht pfeffert, sondern unerträglich stinkt. Weil es den Besprühten nicht verletzt, ist es auch zur Anwendung gegen Menschen zugelassen. Einigen Berichten zufolge sei es ebenso wirksam gegen Angreifer wie Pfefferspray; der Geruch soll so unerträglich sein, dass praktisch jeder Angreifer von seinem Tun ablässt; der Gestank soll zudem tagelang haften. Ist wohl Bionik im besten Sinne...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb Beau Riese:

...nur dass es nicht pfeffert, sondern unerträglich stinkt. Weil es den Besprühten nicht verletzt, ist es auch zur Anwendung gegen Menschen zugelassen.

 

 

Betrachten wir es praktisch (d.h. nicht von formaler Zulassung im Vorhinein her):

das ist OC-Spray, im Falle des Notwehr-Falles, auch.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde das ein überaus interessantes Thema für die "Rechtsecke".

CS-Spray ist "offiziell" zum Selbstschutz zugelassen und darf dazu auch geführt werden. Erwerb und Führen ab 14 Jahren.

OC-Spray ist nur durch einen simplen Aufdruck "Tierabwehr" kein verbotener Gegenstand, darf - mit dem Hinweis als Aufdruck - ohne Einschränkung besessen und geführt werden.

Stink-Spray (kannte ich vorher nicht) dürfte völlig frei im Erwerb und Besitz sein.

Aber wenn man das gegen einer Person anwendet, dürfte das formal eine Körperverletzung sein, die ggf. durch Notwehr entschuldigt sein kann. Es liegt im Wesen einer Notwehrhandlung, dass dazu prinzipiell jedes Mittel genutzt werden kann, was das Opfer zur Hand hat, bzw. unmittelbar in die Finger bekommt.

Das kann auch eine Schere sein, die eine Frau zu fassen bekommt und dem Vergewaltiger in den Rücken rammt, wenn Frau schon halbnackt rücklings auf dem Küchentisch liegt. Die Schere hat aber kein Prüfzeichen, noch sonstige Aufschrift, die es zum zugelassenen Mittel zur Selbstverteidigung macht. Ebenso dürfte sie frei geführt werden.

Wo ist also prinzipiell der Unterschied zwischen einer Schere, OC- oder CD-Spray, wenn dieses im Falle einer berechtigten Notwehrhandlung zum Einsatz kommt?

Eine mögliche einer Notwehrüberschreitung lassen wir mal außen vor, denn diese ist immer abhängig vom verletzten Rechtsgut und dessen Angriffs.

 

Tatsache ist aber, dass das Pfefferspray (OC) nur deswegen keine offizielle Zulassung hat, weil dessen Unbedenklichkeit mangels nicht mehr ausführbare Tierversuche geprüft werden kann, was das CS wohl früher mal durchlaufen hat und nun weiterhin als unbedenklich gilt. Aber wieso braucht es eine und eine Zulassung, wenn andere Mittel - hier im Beispiel die Schere in Sinne eines Notwehrmittels ebenso keine Unbedenklichkeit haben kann? Zudem ist es immer das Risiko des Angreifers und selbst verschuldet, wenn sich das Opfer wehrt. Weiterhin wird das (dann vermeintliche) Opfer bestraft, wenn es eben keine Notwehrhandlung ... war, egal mit welches Mittel es benutzt hat.

Letztlich - wenn das Pfefferspray nicht zum Bereithalten zur Selbstverteidigung im Sinne der Notwehr zulässig ist und folglich als gefährlicher eingestuft werden muss, warum ist es dann im Gegensatz zum CS keine Waffe und folglich völlig frei zu erwerben? Schließlich kann jeder das OC zur Abwehr von aggressiven Hunden führen. Kommt es zur Notwehr, ist eben dieses Mittel "zufällig" zur Hand. Wer will das kontrollieren, insbesondere weil es keinen Strafratsbestand "Führen von OC" gibt.

Ach ja, die Polizei darf OC ganz bewusst und gezielt gegen Personen einsetzen. Sie haben es immer dabei, bzw. führen es bei Demonstrationen in Großflaschen. Diese Sprayflaschen haben keinen Aufdruck Tierabwehr... (Die Polizei ist aber nach § 55 WaffG ausgenommen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb Floppyk:

Ich finde das ein überaus interessantes Thema für die "Rechtsecke".

Ich verstehe die Frage bzw. den Punkt nicht so ganz. Natürlich kannst du Pfefferspray ganz regulär mit dir führen - zur Tierabwehr. Wenn du dann in eine Notwehrsituation gerätst, kannst du es "straffrei" zur Abwehr einsetzen. Wo ist das Problem? Ist auch kein Unterschied zu CS-Spray, wenn du das gegen einen Menschen einsetzt, ist es auch Körperverletzung - und nur "straffrei", wenn der Einsatz in Notwehr erfolgte.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb Floppyk:

Ach ja, die Polizei darf OC ganz bewusst und gezielt gegen Personen einsetzen. Sie haben es immer dabei, bzw. führen es bei Demonstrationen in Großflaschen. Diese Sprayflaschen haben keinen Aufdruck Tierabwehr... (Die Polizei ist aber nach § 55 WaffG ausgenommen)

Was hat jetzt der §55 mit dem Aufdruck auf der Pfefferspray Flasche zu tun? 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb Floppyk:

CS-Spray ist "offiziell" zum Selbstschutz zugelassen und darf dazu auch geführt werden. Erwerb und Führen ab 14 Jahren.

OC-Spray ist nur durch einen simplen Aufdruck "Tierabwehr" kein verbotener Gegenstand, darf - mit dem Hinweis als Aufdruck - ohne Einschränkung besessen und geführt werden.

 

 

Der Unterschied liegt m.W. nur darin "begründet", dass beim OC-/Pfefferspray keine Tests (Tierversuche) durchgeführt wurden...

Bei CS oder CN - viel früher - schon, was dann deren formale Zulassung ermöglichte.

 

Obwohl ernsthafte Zweifel angebracht sind, dass CN oder CS hinsichtlich evtl. Folgewirkungen "harmloser" seien als Pfefferspray (oder letzteres, umgekehrt, "schlimmer"..).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Obwohl ernsthafte Zweifel angebracht sind, dass CN oder CS hinsichtlich evtl. Folgewirkungen "harmloser" seien als Pfefferspray

Als ehemaliger ABC Abwehr Unteroffizier kann ich nach sehr vielen Dichtigkeitsüberprüfungen bei CN und CS mitreden . An CN kann man sich gewöhnen, bei CS möchte ich das eher nicht. Ich war beidem auch schon mehrfach ohne Maske ausgesetzt, wurde warum auch immer von zumindest ab Uffz aufwärts einfach vorausgesetzt. Ich hab aber auch schon erlebt das Soldaten die Augen wie doll tränten obwohl gar kein Mittel im Raum war. Wurde vergessen zu bestellen................den tränten einfach die Augen weil sie DACHTEN da ist was. Eine gute Ladung CS animiert aber bestimmt so gut wie jeden seinen Standort neu zu überdenken......und eine CS "Granate " in den Raum animierte die Soldaten immer bei der nächsten Übung statt was zu trinken doch lieber ihre Maske in der entsprechenden Tasche dabei zu haben............................ja, ich weiß, wir waren gemein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb Mittelalter:

Was hat jetzt der §55 mit dem Aufdruck auf der Pfefferspray Flasche zu tun? 

Weil Pfefferspray ohne Aufdruck "Tierabwehr ..." ein verbotener Gegenstand und für Privatpersonen somit tabu ist. Für die Polizei gilt das WaffG aber nicht. So schrieb ich das ja. Wenn das Pfefferspray aber gekennzeichnet wäre, wäre deren Einsatz bei der Polizei höchst fraglich.

Insgesamt ist die generelle rechtliche Unterscheidung dieser Spays Unsinn. Das wollte ich ausdrücken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Wo ist das Problem? Ist auch kein Unterschied zu CS-Spray, wenn du das gegen einen Menschen einsetzt, ist es auch Körperverletzung - und nur "straffrei", wenn der Einsatz in Notwehr erfolgte.

ich gehe mal davon aus das klar notwehr vorliegt, wenn der "aggressor" schon IN mein haus eingedrungen ist!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.