Hallo,
Fall wie folgt:
Behörde prüft Fortbestand des Bedürfnisses nach §14 (4) WaffG und will hierzu eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und die Zugehörigkeit des Vereins zu einen anerkannten Schießsportverband.
Bei Überschreitung des Grundkontingents 3 HA LW und zwei mehrschüssigen KW wird zudem ein Nachweis / Bestätigung der Teilnahme an schießsportlichen Wettkämpfen gefordert.
Meine Fragen wie folgt:
Wie verhält es sich mit Waffenbesitzern, die un